Steuern sparen

Wer Steuern sparen will, muss eine Steuererklärung abgeben. Ohne gibt es keine Steuererstattung vom Finanzamt. Im Durchschnitt gibt es für jede Steuererklärung sogar 1.095 € zu viel gezahlte Steuern zurück! Unsere Steuertipps helfen, zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen und Steuern zu sparen!

Mit diesen Tipps sparen Sie Steuern!

Stand: 23 - Durch die Abgabe einer Steuererklärung kann man einen Teil der absetzbaren Kosten wiederbekommen. Man muss nur wissen, wie und was man alles einreichen und steuerlich geltend machen kann. Doch das ist einfacher gesagt als getan und fällt sogar manchen Steuerexperten schwer, da die deutschen Steuergesetze ziemlich kompliziert und umfangreich sind. Wir haben die wichtigsten Tipps zum Steuern sparen gesammelt, mit denen Sie als Steuerzahler bares Geld sparen können.

 

Unsere Einstiegshilfen zum Steuern sparen

 

Mit Kosten & Pauschalen Steuern sparen

Im Steuerrecht gibt es verschiedene Pauschalen bzw. Pauschbeträge. Hierzu gehören:

 

 

Was bedeutet „Kosten von der Steuer absetzen“?

Beim Thema „Kosten von der Steuer absetzen“ ist hier immer die Einkommensteuer gemeint. So führt Ihr Arbeitgeber bereits monatlich Ihre Lohnsteuer an das Finanzamt ab.  Das ist die Vorausszahlung auf die Einkommensteuer. Während des Steuerjahres fallen aber in der Regel beruflich bedingte oder private Kosten an, die bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden können und dadurch Ihre Steuerlast senken. Das Finanzamt rechnet dann Ihre Gesamteinkünfte abzüglich der absetzbaren Kosten und erhebt nur darauf Einkommensteuer. Bei dieser Abrechnung wird dann oft festgestellt, dass zu viel Lohnsteuer während des Jahres gezahlt wurde. Das Ergebnis: Sie bekommen Geld vom Finanzamt zurück.

Handwerker und Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Tätigkeiten wie zum Beispiel die Renovierung oder Reinigung der Wohnung, Gartenarbeiten und Treppenreinigung können Sie steuerlich geltend machen. Die Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen müssen jedoch überwiesen werden, da das Finanzamt zur Eindämmung von Schwarzarbeit keine Barzahlungen mehr anerkennt. Bewahren Sie zudem sämtliche Belege als Nachweis für das Finanzamt auf. Handwerkerleistungen können mit 20 %, jedoch maximal 1.200 € und Haushaltsnahe Dienstleistungen mit ebenfalls 20 %, maximal jedoch 4.000 € direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden.

 

Zweitwohnung von der Steuer absetzen

Wenn Sie am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung haben, können Sie Kosten für die sogenannte „Doppelte Haushaltsführung“ als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hierzu gehören unter anderem Kosten für die wöchentliche Fahrt nach Hause sowie die tägliche Fahrt von der Zweitwohnung zur Arbeit, Verpflegungskosten in den ersten drei Monaten, Umzugskosten, Miete, Maklerprovision, Zweitwohnungsteuer, Anschaffung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen, GEZ und vieles mehr. Selbst die Kosten für den Besuch der Familie am Beschäftigungsort können unter bestimmten Umständen abgesetzt werden.

 

Bewerbungskosten als Werbungskosten geltend machen

Viele Steuerzahler wissen gar nicht, dass sie selbst die Kosten für Bewerbungen als Werbungskosten geltend machen können. Zu den gängigen Bewerbungskosten zählen unter anderem Ausgaben für Bewerbungsfotos, Kopien, Klarsichtfolien und Präsentationsmappen, Bücher mit Bewerbungstipps oder Bewerbungsseminare, Briefpapier sowie Briefumschläge und Briefmarken. Auch Kosten für das Probearbeiten sowie Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind steuerlich absetzbar, sofern der potenzielle Arbeitgeber diese Kosten nicht ersetzt.

 

Steuern bei Immobilien sparen

Haben Sie ein eigenes Haus gebaut oder eine Eigentumswohnung gekauft und möchten diese auch selbst bewohnen, können Kaufpreis des Gebäudes oder des Grundstücks, die Kosten für die Grunderwerbsteuer und weitere Anschaffungskosten nicht von der Steuer abgesetzt werden. Maklerprovision, Immobiliengutachten oder Arbeitskosten bei Sanierung oder energetischen Maßnahmen dagegen schon. Notarkosten können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um eine Eigentumsübertragung handelt.

Entschließen Sie sich dazu, Ihre Immobilie zu vermieten, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern. Diese werden in der Anlage V unter „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ eingetragen. Des Weiteren können Sie durch die lineare Abschreibung der Anschaffungskosten Steuern sparen. Auch Maklerkosten, Anwalt- und Steuerberaterkosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung Ihrer Immobilie stehen, sowie Darlehenszinsen für die Finanzierung der Immobilie sind absetzbar.

 

Mit dem Kirchenaustritt 8 – 9 % Lohnsteuern sparen

Die Kirchensteuer ist eine sogenannte Zuschlagsteuer und wird zusätzlich zur Lohn- und Einkommensteuer erhoben. Je nach Bundesland beträgt die Kirchensteuer für Personen mit christlicher Konfession 8 oder 9 % der festzusetzenden Einkommensteuer. Wenn Sie sich dazu entscheiden, aus der Kirche auszutreten, um Steuern zu sparen, sollten Sie sich diesen Schritt gut überlegen. Gehören Sie nicht mehr der Kirche an, sind beispielsweise eine kirchliche Trauung oder Beisetzung nicht mehr möglich.

 

Als Ehepaar Steuern sparen

Steuern nach der Hochzeit sparen

Sie haben Ihre Hochzeitsfeier zu Hause ausgerichtet und sich von einem Catering-Service bewirten lassen? Wunderbar, dann können Sie hier bereits von der ersten Steuerersparnis nach Ihrer Eheschließung profitieren. Kosten für das Catering können nämlich anteilig als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Ehepaare können jedoch noch weitere Steuern sparen, indem sie die Steuererklärung zum Beispiel gemeinsam abgeben. Durch die Zusammenveranlagung wird bei unterschiedlich hohem Einkommen und Lohnsteuerabzug das Ehegattensplitting angewandt, sodass ein Ausgleich erfolgt. Zudem profitieren Ehepaare nach der Hochzeit vom doppelten Sparerpauschbetrag sowie einer Erhöhung des Freibetrags für Schenkungen und Hinterbliebene.

Steuern sparen mit dem Ehegattensplitting (Zusammenveranlagung)

Frisch gebackenen Ehepaaren weist das Finanzamt automatisch jeweils die Steuerklasse 4 zu. Sofern beide Ehepartner in etwa gleich viel verdienen, ist das durchaus sinnvoll und sollte nicht verändert werden. Liegen die jeweiligen Einkommen jedoch weit auseinander, ist es steuerlich von Vorteil, die Steuerklassenkombination III und V zu wählen.

Tipp: Sie sind sich nicht sicher, welche Steuerklassenkombination die sinnvollste für Sie und Ihren Ehepartner ist? Unser Steuerklassenrechner hilft Ihnen bei der Wahl der richtigen Steuerklasse bzw. Steuerklassenkombination.

 

Infografik Ehegattensplitting - In diesen Fällen lohnt sich die Zusammenveranlagung

 

Als Rentner Steuern sparen

Beziehen Sie eine gesetzliche Rente, dann müssen Sie einen Teil davon grundsätzlich versteuern. Wie hoch der zu versteuernde Teil ist, ist abhängig vom Renteneintritt. Haben Sie zum Beispiel im Jahr 2005 das erste Mal Rente bezogen, müssen Sie nur die Hälfte der damals ausgerechneten Rente versteuern. Lag Ihr Renteneintritt jedoch im Jahr 2020, müssen bereits 80 % der ausgezahlten Rente versteuert werden.

Das klingt erst einmal viel, allerdings können sich auch Rentner einen Teil der Steuern durch die Abgabe einer Steuererklärung zurückholen.

Der Fiskus berücksichtigt zum Beispiel für jeden Rentner eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 € sowie eine Sonderausgabenpauschale in Höhe von 36 € pro Steuerjahr. Sie können jedoch noch mehr Kosten absetzen. Hierzu gehören unter anderem:

 

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können Rentner auch den Hinterbliebenen-Pauschbetrag sowie den Behinderten-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung geltend machen und Steuern sparen.

 

Als Student & Azubi Steuern sparen

Auszubildende und Studenten verdienen in der Regel recht wenig, haben dafür aber verhältnismäßig hohe Ausgaben. Ein Teil der Ausgaben kann jedoch genutzt werden, um als Azubi oder Student Steuern zu sparen und die eigene Steuerlast somit zu senken. So sind beispielsweise Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb oder zur Uni, Laptop, Fachbücher, Gebühren für Kurse oder Lehrgänge sowie Prüfungs- und Zulassungsgebühren und auch die Miete für ein Zimmer oder eine Wohnung steuerlich absetzbar. Selbst Ausbildungsdarlehen oder BAföG können von Auszubildenden oder Studenten bei der Steuererklärung angegeben werden. Wie Sie sehen, gibt es eine ganze Reihe an Ausgaben, die dabei helfen, während des Studiums oder der Ausbildung Steuern zu sparen.

 

Steuern als Selbständiger sparen

Ob gestandener Unternehmer oder frischgebackener Existenzgründer – beide zahlen (abhängig von der Höhe der Einnahmen) recht viel Einkommensteuer. Es gibt jedoch sehr viele Möglichkeiten, wie Selbstständige Steuern sparen können. Hierzu gehören zum Beispiel Ausgaben wie:

 

Selbst die Kosten für Versicherungen können von Selbstständigen steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie betriebliche Risiken absichern. Dazu gehören unter anderem die Betriebs-, Berufs- und Vermögenshaftpflicht, Betriebs- und Forderungsausfallversicherung, betriebliche Rechtsschutzversicherung, gesetzliche Unfallversicherung oder auch die Kasko-, Haftpflicht- und Unfallversicherung für das betrieblich genutzte Fahrzeug.

 

Fragen und Antworten zum Steuern sparen

Wie spart man Steuern?

Unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer, Azubi oder Student, Rentner oder Selbstständiger sind: alle können Steuern sparen. Das gelingt vor allem dann, wenn Sie zum Beispiel Pauschalen und Freibeträge nutzen. Zudem sollten Sie Belege über alle absetzbaren Ausgaben sammeln und dem Finanzamt auf Nachfrage vorlegen können.

Wie kann man als Ehepaar Steuern sparen?

Eine Hochzeit bringt oft einige steuerliche Vorteile mit sich. So verdoppelt sich mit der Eheschließung zum Beispiel gleich mal der Sparerpauschbetrag. Zudem erhöht sich der Freibetrag für Schenkungen und Erbschaften zwischen den Ehepartnern. Ist der Einkommensunterschied zwischen den Ehepartnern groß, lohnt sich auf jeden Fall das Ehegatten-Splitting. So können Verheiratete durch die Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung von der Zusammenveranlagung profitieren und Steuern sparen.

Wie kann man mit Spenden Steuern sparen?

Sie wollen anderen helfen und haben sie mit einer Spende unterstützt? Dann sollten Sie diese edle Geste in der nächsten Steuererklärung erwähnen. Spenden gelten nämlich steuerrechtlich als Sonderausgaben und sind somit absetzbar. Arbeitnehmer können Spenden in Höhe von bis zu 20 % der Einkünfte (abzgl. Freibeträge) vollständig geltend machen. Wer mehr als 20 % seiner Einkünfte spendet, kann den übrig gebliebenen Betrag auf die Folgejahre verteilen.

Wo kann man am meisten Steuern sparen?

Die meisten Steuern lassen sich durch Handwerkerleistungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen sparen. Bis zu 20 % (max. 4.000 €) der angefallenen Aufwendungen pro Steuerjahr können von den bereits gezahlten Steuern abgezogen werden. Die Beträge werden sofort erstattet. Haus- oder Wohnungseigentümer können ihre Steuerlast insbesondere durch eine energetische Gebäudesanierung senken. Wer neue Fenster einbaut, die Heizungsanlage austauscht oder die Dämmung erneuert, kann bis zu 20 % der angefallenen Kosten für Material und Arbeitslohn und bis zu 40.000 € über drei Jahre verteilt geltend gemacht werden.