Steuerbescheid: Elektronische Bekanntgabe wird erst 2027 Standard
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Eigentlich war die Änderung ab 2026 geplant, jetzt wurde sie auf den 1.1.2027 verschoben. Ab dann stellt die Finanzverwaltung Einkommensteuer-Bescheide grundsätzlich elektronisch bereit. Betroffen sind alle Bescheide, die ab dem 1.1.2027 ergehen – unabhängig davon, für welches Jahr die entsprechende Steuererklärung eingereicht wurde.
Grundlage für die Änderung beim Steuerbescheid ist das ELSTER-Verfahren zur elektronischen Bekanntgabe (»Digitaler Verwaltungsakt«, kurz: DIVA).
Zusammenfassung
Die elektronische Bereitstellung von Einkommensteuer-Bescheiden startet ab dem 1.1.2027. Bis dahin ist eine aktive Zustimmung nötig, danach gilt die elektronische Zustellung automatisch für ELSTER-Nutzer, sofern kein Widerspruch erfolgt. Der digitale Bescheid ist rechtsverbindlich und ersetzt die Papierform. Wer widerspricht, erhält weiterhin einen Papierbescheid. Wichtig sind regelmäßige Postfach-Kontrollen, da Fristen ab dem Bereitstellungszeitpunkt laufen. Vorteile sind schnelle Verfügbarkeit und digitale Archivierung, Risiken bestehen bei seltenem Abruf oder Zugangsdatenverlust.
Inhalt
Warum wird DIVA auf 2027 verschoben?
Mit der Verschiebung des Anwendungszeitpunkts soll allen Beteiligten ausreichend Zeit eingeräumt werden, sich auf die Umstellung von der postalischen Bekanntgabe in Papierform auf die elektronische Bereitstellung des Steuerbescheides einzustellen. Das schreibt das Finanzministerium Schleswig-Holstein auf seiner Internetseite (Quelle).
Wie werden Steuerbescheide 2026 zugestellt?
Für 2026 gilt durch diese Verschiebung noch die Regelung der Vorjahre: Wer seinen Steuerbescheid in digitaler Form erhalten möchte, muss in diesem Jahr aktiv dazu einwilligen. Die Möglichkeit dazu findet man im ELSTER-Account.
Was ändert sich ab 2027 beim Steuerbescheid?
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Widerspruch statt Einwilligung: Bis 31.12.2026 ist für die elektronische Bekanntgabe eine aktive Zustimmung notwendig. Ab 01.01.2027 gilt die elektronische Bereitstellung automatisch für registrierte ELSTER-Nutzerinnen und -Nutzer, die die Erklärung elektronisch übermitteln – sofern kein Widerspruch eingelegt wird.
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Wirkung des Widerspruchs: Die Teilnahme elektronischen verfahren erfolgt automatisch. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und wirkt für künftige Bescheide. Der Widerspruch wird im ELSTER-Konto (nicht in der Steuer-Software) im Bereich »Formulare & Leistungen → Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe« verwaltet.
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Abruf & Hinweis: Nach Bereitstellung im ELSTER-Postfach kann der PDF-Bescheid über »Mein ELSTER« oder eine angeschlossene Steuersoftware abgerufen und lokal gespeichert werden. Eine E-Mail-Benachrichtigung informiert über die Bereitstellung (ohne personenbezogene Inhalte).
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Gleichwertigkeit mit Papier: Der digitale Steuerbescheid (PDF) ist rechtsverbindlich und dem Papierbescheid gleichgestellt. Die Bekanntgabe erfolgt mit Bereitstellung im ELSTER-Postfach – das ist wichtig für Fristen wie die einmonatige Einspruchsfrist! Regelmäßige Postfach-Kontrollen werden dadurch noch wichtiger.
Bescheid vs. Bescheiddaten: Vom rechtsverbindlichen PDF-Steuerbescheid zu unterscheiden ist die »Abholung von Bescheiddaten« – ein rein informativer Zahlen-Abgleich zur automatisierten Prüfung auf Abweichungen in der Software. Die Bescheiddaten ersetzten keinen Bescheid.
Welche Vorteile oder Risiken bestehen beim elektronischen Steuerbescheid?
Vorteile
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Schnellere Verfügbarkeit des Bescheids im ELSTER-Postfach
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Medienbruchfreie Zustellung und digitale Archivierung
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Automatisierter Abgleich von Bescheiddaten in der Steuersoftware
Risiken & To-dos
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Fristenrisiko bei seltenem Postfach-Abruf: Bekanntgabe erfolgt mit Bereitstellung!
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Zugangsrisiko bei abgelaufenem Zertifikat oder verlorenen Zugangsdaten: rechtzeitige Zertifikats-Verlängerung und Sicherung der Zugangsdaten erforderlich
Checkliste zur Umstellung 2026/2027
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ELSTER-Zugang prüfen (Zertifikatsgültigkeit, Postfachzugang sicherstellen).
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Benachrichtigungen aktivieren, um neue Bescheide zeitnah zu bemerken.
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Opt-out prüfen: Einstellung zur elektronischen Bekanntgabe und ggf. Widerspruch setzen.
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Archivierung einrichten: PDF-Bescheide speichern; Bescheiddaten-Abgleich nutzen.
FAQ zum ELSTER-Steuerbescheid
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Wann gilt der ELSTER-Steuerbescheid als zugestellt? Mit Bereitstellung im ELSTER-Postfach der empfangsberechtigten Person. Die Einspruchsfrist bemisst sich ab diesem Zeitpunkt.
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Ist zusätzlich ein Papierbescheid vorgesehen? Bei elektronischer Bekanntgabe erfolgt kein Postversand. Ein Widerspruch ermöglicht weiterhin Papierzustellung für künftige Bescheide.
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Wie unterscheiden sich PDF-Bescheid und Bescheiddaten? Der PDF-Bescheid ist der rechtsverbindliche Verwaltungsakt. Bescheiddaten sind nur Kennzahlen zum Vergleich in der Software.
Antworten auf häufige Fragen und weitere Hinweise haben wir auf der FAQ-Seite »Steuerbescheid nur noch digital: Der neue ELSTER-Steuerbescheid im Überblick« zusammengestellt.
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(MB)