Steuerbescheid: Elektronische Bekanntgabe wird Standard
Ab 2026 bekommt man den Steuerbescheid nur noch elektronisch - Widerspruch ist aber möglich. -Symbolbild-

Steuerbescheid: Elektronische Bekanntgabe wird Standard

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Ab dem 1. Januar 2026 stellt die Finanzverwaltung Einkommensteuer-Bescheide grundsätzlich elektronisch bereit. Betroffen sind bereits Bescheide zur Steuererklärung 2025, die im Jahr 2026 ergehen.

Grundlage für die Änderung beim Steuerbescheid ist das ELSTER-Verfahren zur elektronischen Bekanntgabe (»Digitaler Verwaltungsakt«, kurz: DIVA).

Inhalt

Was ändert sich ab 2026 beim Steuerbescheid?

  • Widerspruch statt Einwilligung: Bis 31.12.2025 war für die elektronische Bekanntgabe eine aktive Zustimmung notwendig. Ab 01.01.2026 gilt die elektronische Bereitstellung automatisch für registrierte ELSTER-Nutzerinnen und -Nutzer, die die Erklärung elektronisch übermitteln – sofern kein Widerspruch eingelegt wird.

  • Wirkung des Widerspruchs: Die Teilnahme elektronischen verfahren erfolgt automatisch. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich und wirkt für künftige Bescheide. Der Widerspruch wird im ELSTER-Konto (nicht in der Steuer-Software) im Bereich »Formulare & Leistungen → Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe« verwaltet.

  • Abruf & Hinweis: Nach Bereitstellung im ELSTER-Postfach kann der PDF-Bescheid über »Mein ELSTER« oder eine angeschlossene Steuersoftware abgerufen und lokal gespeichert werden. Eine E-Mail-Benachrichtigung informiert über die Bereitstellung (ohne personenbezogene Inhalte).

  • Gleichwertigkeit mit Papier: Der digitale Steuerbescheid (PDF) ist rechtsverbindlich und dem Papierbescheid gleichgestellt. Die Bekanntgabe erfolgt mit Bereitstellung im ELSTER-Postfach – das ist wichtig für Fristen wie die einmonatige Einspruchsfrist! Regelmäßige Postfach-Kontrollen werden dadurch noch wichtiger.

Bescheid vs. Bescheiddaten: Vom rechtsverbindlichen PDF-Steuerbescheid zu unterscheiden ist die »Abholung von Bescheiddaten« – ein rein informativer Zahlen-Abgleich zur automatisierten Prüfung auf Abweichungen in der Software. Die Bescheiddaten ersetzten keinen Bescheid.

Welche Vorteile oder Risiken bestehen beim elektronischen Steuerbescheid?

Vorteile

  • Schnellere Verfügbarkeit des Bescheids im ELSTER-Postfach

  • Medienbruchfreie Zustellung und digitale Archivierung

  • Automatisierter Abgleich von Bescheiddaten in der Steuersoftware

Risiken & To-dos

  • Fristenrisiko bei seltenem Postfach-Abruf: Bekanntgabe erfolgt mit Bereitstellung!

  • Zugangsrisiko bei abgelaufenem Zertifikat oder verlorenen Zugangsdaten: rechtzeitige Zertifikats-Verlängerung und Sicherung der Zugangsdaten erforderlich

Checkliste zur Umstellung 2025/2026

  • ELSTER-Zugang prüfen (Zertifikatsgültigkeit, Postfachzugang sicherstellen).

  • Benachrichtigungen aktivieren, um neue Bescheide zeitnah zu bemerken.

  • Opt-out prüfen: Einstellung zur elektronischen Bekanntgabe und ggf. Widerspruch setzen.

  • Archivierung einrichten: PDF-Bescheide speichern; Bescheiddaten-Abgleich nutzen.

FAQ zum ELSTER-Steuerbescheid

  • Wann gilt der ELSTER-Steuerbescheid als zugestellt? Mit Bereitstellung im ELSTER-Postfach der empfangsberechtigten Person. Die Einspruchsfrist bemisst sich ab diesem Zeitpunkt.

  • Ist zusätzlich ein Papierbescheid vorgesehen? Bei elektronischer Bekanntgabe erfolgt kein Postversand. Ein Widerspruch ermöglicht weiterhin Papierzustellung für künftige Bescheide.

  • Wie unterscheiden sich PDF-Bescheid und Bescheiddaten? Der PDF-Bescheid ist der rechtsverbindliche Verwaltungsakt. Bescheiddaten sind nur Kennzahlen zum Vergleich in der Software.

Antworten auf häufige Fragen und weitere Hinweise haben wir auf der FAQ-Seite »Steuerbescheid nur noch digital: Der neue ELSTER-Steuerbescheid im Überblick« zusammengestellt.

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(MB)

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