Was sind eigentlich Steuerklassen? Hier gibt es die Antwort! Detailliert, verständlich und informativ.
Stand: - Als Arbeitnehmer wird für Sie die Lohnsteuer mit jeder Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber an das Finanzamt gezahlt. Sie müssen als Angestellter hierfür nichts tun. Wie viel Steuern Sie jedes Jahr zahlen, definiert Ihre Lohnsteuerklasse (kurz: Steuerklasse). Steuerzahler werden in Deutschland vom jeweils zuständigen Finanzamt in die Steuerklassen 1 bis 6 eingeteilt. Ausschlaggebend für die Einordnung in eine Steuerklasse sind der Familienstand, das Arbeitsverhältnis und bei Ehepaaren die gewählte Steuerklassen-Kombination. Welche Steuerklasse für wen gilt, erfahren Sie in unserer Steuerklassen-Übersicht.
Die verschiedenen Familien- und Arbeitssituationen wurden in insgesamt 6 Lohnsteuerklassen abgebildet in die man als Arbeitnehmer eingeordnet wird. Insbesondere verheiratete Ehepartner, können zwischen einzelnen Lohnsteuerklassen wählen, um ihr gemeinsam berechnetes Einkommen ideal zu versteuern.
Steuerklasse 1 wählen Arbeitnehmer die ledig, verwitwet oder getrennt/geschieden sind.
Arbeitnehmer, die in Steuerklasse 1 eingruppiert wurden, zahlen nahezu die meisten Steuern und werden am höchsten belastet. In Steuerklasse 1 werden folgende Arbeitnehmer eingruppiert:
Zudem dürfen die Voraussetzungen für die Steuerklasse 3 oder 4 nicht erfüllt sein. Steuerklasse 1 wird auch denjenigen zugeteilt, deren Partner im Ausland leben.
Steuerklasse 2 ist die Lohnsteuerklasse für alleinerziehende Arbeitnehmer/in. Streng genommen gehören Alleinerziehende in Steuerklasse 1, da sie zeitgleich als alleinstehend gelten. Der Staat berücksichtigt hier jedoch den steuerlichen Vorteil durch den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende nach 24b Einkommensteuergesetz (EStG).
Voraussetzung für Steuerklasse 2 ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, für welches Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird. Zudem darf sich keine weitere volljährige Person im gleichen Haushalt leben, die auch als Erziehungsberechtigter agieren könnte.
Steuerklasse 3 gilt für Verheiratete/r Arbeitnehmer/in, mit Kind (Elterngeldbezieher) und nur wenn der Ehepartner die Steuerklasse 5 gewählt hat.
In die Steuerklasse 3 gehören Arbeitnehmer
Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren gilt zudem die Voraussetzung, dass einer der beiden Steuerklasse 4 gewählt hat oder weniger verdient bzw. nicht arbeitet.
Des Weiteren gilt Steuerklasse 3 für alle, deren Ehe aufgelöst worden ist. Vorausgesetzt im Kalenderjahr der Auflösung der Ehe waren beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und lebten nicht dauerhaft gelebt. Das Gleiche gilt, wenn der andere Ehegatte wieder geheiratet hat, von seinem neuen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt und er und sein neuer Ehegatte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Alle Auflagen gelten nur für das Kalenderjahr, in dem die Ehe aufgelöst worden ist.
Wenn einer der beiden Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere (Mehrverdienst von mind. 50 %), lohnt sich unter Umständen der Wechsel in die Steuerklassenkombination 3 und 5. Ansonsten werden verheiratete Arbeitnehmer erst einmal automatisch in die Steuerklasse 4 einsortiert.
Achtung: Bis 2019 konnten Ehegatten nur einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln. Ein zweiter Wechsel war ausnahmsweise möglich, wenn ein Ehegatte verstarb, bei einer dauerhaften Trennung oder wenn ein Ehepartner arbeitslos wurde bzw. nach einer Arbeitslosigkeit wieder eine Beschäftigung aufnahm. Seit 2020 können Ehepartner und Lebenspartner die Lohnsteuerklasse mehrfach pro Jahr wechseln - wenn eine der eben genannten Voraussetzungen dafür vorliegt.
Steuerklasse 4 ist für Verheiratete mit gleich hohem Einkommen (z.B. beide verdienen jeweils 35.000 € / Jährlich). Beide Ehegatten müssen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und dürfen nicht dauernd getrennt leben. Seit 1.1.2009 können Ehegatten, die in diese Steuerklasse gehören und bisher die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt hatten, beim Finanzamt die Steuerkasse 4 und die Ermittlung eines Faktors für beide Ehepartner beantragen. Damit soll eine höhere Besteuerung des Ehepartners der weniger verdient, vermieden werden.
Steuerklasse 5 wählen Verheiratete, wenn beide Ehepartner berufstätig sind und einer von beiden die Steuerklasse 3 gewählt hat. Steuerklasse 5 wählen Verheiratete, wenn beide Ehepartner berufstätig sind und einer von beiden die Steuerklasse 3 gewählt hat. Bei Steuerklasse 5 handelt es sich um das Pendant zu Steuerklasse 3. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner berufstätig sind, einer von beiden die Steuerklasse 3 gewählt hat und ein Mindesteinkommen von 450 € vorliegt. Wer sich für Steuerklasse 5 entscheidet, kann jedoch keinen Grundfreibetrag und auch keinen Kinderfreibetrag geltend machen. Die Vorsorgepauschale, der Arbeitnehmerpauschbetrag sowie der Sonderausgabenpauschbetrag bleiben davon aber unberührt.
Steuerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, wenn sie von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen. SSteuerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, die von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen. Steuerklasse 6 ist die einzige Steuerklasse, bei der der Familienstand keine Rolle spielt. Wer zwei Jobs nachgeht und pro Arbeitsstelle mehr als die steuerfreien 450 € verdient, benötigt eine zweite Steuerklasse. Wenn Sie also zum Beispiel einen Hauptjob und einen Nebenjob nachgehen, dann befindet sich der Hauptjob in Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5 und der Nebenjob automatisch in Klasse 6.
Welche Steuerklassen sollte eine Familie mit Kind wählen?
Die Geburt eines Kindes hat für ein Ehepaar keinen Einfluss auf die Wahl der Steuerklasse.
Wann muss man die eigene Steuerklasse ändern?
Die Wahl der Steuerklasse richtet sich primär nach dem Familienstand des Steuerpflichtigen. Es gelten insbesondere für Verheiratete und Alleinerziehende mit Kindern spezielle Steuerfreibeträge. Ein Steuerklassenwechsel empfiehlt sich insbedondere bei Heirat, Scheidung oder wenn man alleinerziehend ist.