Krankengeld
Das Krankengeld gehört zu den Lohnersatzleistungen. Nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ist dieses Geld steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Damit unterliegt das Krankengeld an sich zwar keiner Besteuerung, jedoch wird das Krankengeld bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes mit einbezogen. Liegen steuerpflichtige Einkünfte im Kalenderjahr vor, wird dann auf diese Einkünfte ein höherer Steuersatz angewendet.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 EStG

Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit nutzen
Mittlerweile bestehen zahlreiche Gesetze, die dazu dienen, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Jüngstes Beispiel ist das Brückenteilzeitgesetz, das die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit regelt. Wir geben Ihnen einen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten, damit Sie Ihre beruflichen und privaten Pflichten optimal in Einklang bringen können.