Steuern absetzen

Als Steuerzahler haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen, um die eigene Steuerlast zu senken. Man spricht davon Kosten von der Steuer abzusetzen. Wie das geht, erfahren Sie hier!

Stand: - Als Steuerzahler haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben über Steuerpauschalen (Ugs. Pauschbetrag) in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen, um die eigene Steuerlast zu senken. Zu den absetzbaren Kosten gehören beispielsweise die Entfernungspauschale, Werbungskosten, Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen oder außergewöhnliche Belastungen. Wir erklären Ihnen im Detail, welche Kosten Arbeitnehmer, Studenten oder Rentner von der Steuer absetzen können.

 

Inhaltsverzeichnis

 
 

 

Steuern als Arbeitnehmer absetzen

Als Arbeitnehmer können Sie bei der Steuererklärung eine ganze Reihe an beruflich bedingten oder auch privaten Kosten angeben, um Steuern zu sparen. Allerdings gibt es bei manchen abzugsfähigen Kosten gewisse Höchstgrenzen, bis zu denen die Höhe der Ausgaben gedeckelt sind. Falls das Finanzamt Nachweise für getätigte Ausgaben sehen möchte, müssen Sie diese vorlegen können. Quittungen, Rechnungen oder sonstige Nachweise sollten Sie also stets sorgfältig aufbewahren und auf Nachfrage vorzeigen. Hier einige Beispiele, was Sie als Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können. Weitere Beispiele dazu haben wir in unseren Tipps zum Steuern sparen aufgelistet und detailliert erklärt.

 

Werbungskosten absetzen

Werbungskosten sind Aufwendungen, die in Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer stehen. Zu den Werbungskosten zählen unter anderem:

  • Fahrtkosten
  • Fortbildungskosten
  • Arbeitskleidung
  • Bewerbungskosten
  • Arbeitszimmer
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Kontoführungsgebühren
  • Spenden
  • Kosten für Bewerbungen (Fotos, Briefporto etc.)

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die im Haushalt erbracht werden und steuerlich absetzbar sind. Hierzu zählen unter anderem:

  • Reinigung der Wohnung
  • Gartenpflege
  • Betreuung von Kindern
  • Pflege von Angehörigen

 

Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € pro Jahr abgesetzt werden. Die maximale Steuerermäßigung beläuft sich jedoch auf max. 4.000 € pro Jahr, da das Finanzamt „nur“ 20 % der Kosten für Arbeitsleistung, Fahrt- und Maschinenkosten erstattet. Materialkosten dagegen werden nicht berücksichtigt.

 

Achtung: Den Rechnungsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen sollten Sie immer überweisen, da die Finanzämter in diesem Fall keine Barzahlungen akzeptieren. Zudem werden für das betreffende Steuerjahr nur die Kosten berücksichtigt, die auch im gleichen Kalenderjahr tatsächlich bezahlt worden sind. Ob die Arbeiten noch im selben oder im darauffolgenden Jahr stattgefunden haben, ist egal.

 

Handwerker und Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen

Handwerkerleistungen wie beispielsweise Kosten für Reparaturen, Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten an einem Haus oder einer Wohnung können von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings muss es sich dabei zwingend um selbst genutzten Wohnraum handeln. Handwerkerkosten für eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Haus können dagegen als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Zu den absetzbaren Handwerkerleistungen zählen zum Beispiel Reparaturen an der Heizung, Fensterrenovierungen, Wartung der Heizungsanlagen, Reinigung von Dachrinnen, Elektroinstallationen, Schreiner-, Fliesen- oder Malerarbeiten. Auch die Kosten für einen Winterdienst können als Handwerkerkosten geltend gemacht werden. Berücksichtigt werden die Kosten allerdings in der Regel nur bei bestehenden Immobilien und nicht bei Neubauten.

Der Höchstbetrag für Handwerkerleistungen beträgt 6.000 € pro Jahr. Davon gewährt der Fiskus eine Ermäßigung von 20 % auf Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Kleinmaterial wie z.B. Schmierstoffe oder Reinigungsmittel. Der maximale Steuerbonus beträgt also 1.200 € pro Jahr (20 % von 6.000 €).

 

Achtung: Da Barzahlungen vom Finanzamt nicht akzeptiert werden, sollten Sie Rechnungen für Handwerkerleistungen immer überweisen.

 

Arbeitszimmer & Nebenkosten absetzen

Zu den absetzbaren Kosten für das Arbeitszimmer zählen die anteilige Miete, anteilige Strom- und Heizkosten, Kosten für die Einrichtung, Renovierungsarbeiten oder Reparaturen sowie Kosten für Telefon und Internet. Es gibt allerdings zwei Arten von Arbeitszimmern, die steuerlich abgesetzt werden können:

 

Häusliches Arbeitszimmer / Home-Office

Sofern das häusliche Arbeitszimmer Teil Ihrer eigenen Wohnung oder eigenen Hauses ist und zu mindestens 90 % für berufliche Zwecke genutzt wird, können Sie die anteiligen Kosten für Miete, Heizung, Strom etc. von der Steuer absetzen. Bei dem Arbeitszimmer darf es sich jedoch nicht um ein Durchgangszimmer oder eine Arbeitsecke handeln, sondern muss ein selbstständiger, büromäßig eingerichteter und abschließbarer Raum sein. Räume, die einer Betriebsstätte ähneln (z.B. Werkstatt- oder Praxisräume) gelten nicht als Arbeitszimmer. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, können Sie für das häusliche Arbeitszimmer bis zu 1.250 € pro Jahr als Werbungskosten absetzen.

 

Steht Ihnen kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung, können Sie die Home-Office-Pauschale nutzen. Diese beträgt ab 2023 6 € pro Tag und kann für max. 210 Tage im Jahr geltend gemacht werden.

 

Außerhäusliche Arbeitszimmer

Von einem außerhäuslichen Arbeitszimmer spricht man, wenn der Büroraum deutlich von Ihrem privaten Wohnbereich abgetrennt ist und somit keine direkte Verbindung zu Ihren Privaträumen besteht. Die Abtrennung kann zum Beispiel ein auch für Dritte zugänglicher und nutzbarer Weg oder eine andere Etage in einem Mehrfamilienhaus sein. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie sämtliche Kosten - die mit dem Arbeitszimmer in Verbindung stehen - in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

 

Achtung: Bewahren Sie sämtliche Belege, die in Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer und dessen Nutzung stehen, sorgfältig auf. Hierzu zählen beispielsweise Mietverträge, Rechnungen für Einrichtungsgegenstände, Quittungen für Reparaturen oder Wartungen sowie Rechnungen für Telefon- und Internetkosten. Nur so können Sie die geltend gemachten Kosten nachweisen.

 

Checkliste - Was Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können und was nicht

 

Kann man diese Kosten absetzen?

Absetzbar (Ja/Nein)

Kommentar/Erklärung zu Kontext

Arbeitszimmer / Büro

Ja

Bis zu 1.250 € pro Jahr, wenn es sich um einen selbstständigen und abschließbaren Raum handelt und zu mind. 90 % beruflich genutzt wird.

Spenden

Ja

Bis zu 300 € pro Jahr.

Homeoffice

Ja

Bis zu 1.260 € pro Jahr. Begünstigt werden max. 210 Homeoffice-Tage pro Jahr.

Fortbildung / Weiterbildung / Umschulung

Ja

Nur absetzbar, wenn die Fortbildung, Weiterbildung oder Umschulung die berufliche Qualifikation fördert.

Masken

Ja

Nur, wenn Masken für die berufliche Nutzung angeschafft wurden (z.B., weil der Arbeitgeber Masken vorschreibt)

Umzug

Ja

Nur bei beruflich bedingtem Umzug

Internet / Festnetztelefon / Handy

Ja

20 % der Kosten, max. 20 € pro Monat bzw. 240 € pro Jahr und nur, wenn der private Festnetz- oder Internetanschluss oder das private Handy beruflich genutzt wird.

PV-Anlage

Ja

 

Fahrtkosten

Ja

Entweder tatsächlicher Preis (z.B. Bahn-Ticket) oder 30 Cent pro gefahrenen Kilometer bzw. 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Es gilt nur der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Notar

Ja

Nur, wenn eine Immobilie zum Zweck der Vermietung gekauft wurde oder als außergewöhnliche Belastung bei einer Scheidung.

Kinderbetreuungskosten

Ja

Können als Sonderausgabe zu zwei Dritteln, max. jedoch 6.000 € pro Jahr und Kind abgesetzt werden – wenn Voraussetzungen erfüllt.

Kontaktlinsen oder Brille

Ja

Sofern die Sehkorrektur medizinisch notwendig ist und vom Arzt verordnet wurde, können die Kosten anteilig als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.

Reisepass absetzen

Nein

Sofern der Reisepass nicht ausschließlich beruflich genutzt wird, sind die Kosten nicht abzugsfähig.

Kreditzinsen

Nein

Kreditzinsen sind nur absetzbar, wenn der Kredit aufgenommen wurde, um Einnahmen zu erzielen (z.B. beim Kauf einer Immobilie, Garage, Lagerhalle etc. zur Verpachtung oder Vermietung).

KFZ-Steuer

Nein

Nur absetzbar, wenn das Fahrzeug hauptsächlich beruflich genutzt wird.

Kontoführungsgebühren

Ja

Pauschal mit 16 € pro Jahr.

 

Steuern als Student absetzen

 

Als Student haben Sie die Möglichkeit, einen Teil der angefallenen Studienkosten von der Steuer abzusetzen. Dabei gibt es eine Reihe von Ausgaben, die als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden können:

  • Studiengebühren
  • Semesterbeiträge
  • Fahrtkosten
  • Fachliteratur und Arbeitsmaterialien
  • Computer und andere technische Geräte
  • Auslandssemester
  • Arbeitszimmer

 

Wie Sie sehen, können einige Ausgaben, die während des Studiums anfallen, von der Steuer abgesetzt werden. Da viele Studenten nicht mit den steuerlichen Regelungen vertraut sind und noch nie eine Steuererklärung erstellt haben, empfehlen wir die Nutzung einer Steuersoftware. So können bei der ersten Steuererklärung als Student Fehler vermieden werden.

 

Checkliste – Was man im Studium von der Steuer absetzen kann und was nicht

 

Kann man diese Kosten absetzen?

Absetzbar (Ja/Nein)

Kommentar

Studiengebühren

Ja

Im Erststudium bis zu 6.000 € pro Jahr als Sonderausgaben, unter der Voraussetzung, dass steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden. Im Zweitstudium bis zu 6.000 € als Fortbildungskosten absetzbar.

Zweitwohnsitz

Ja

Sofern der Studienort als Zweitwohnsitz angemeldet wurde.

Lernmittel

Ja

 

Laptop / Notebook

Ja

Sofern das Gerät weniger als 800 € inkl. Mehrwertsteuer gekostet hat und hauptsächlich für das Studium genutzt wird.

Fahrtkosten zur Hochschule

Ja

Nur eine einzige Fahrt pro Tag kann über die Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Alternativ die tatsächlich angefallenen Kosten (z.B. Bahn-Ticket).

Bafög Rückzahlung

Nein

Der Teil, der als zinsloser Kredit vergeben wurde, kann nicht abgesetzt werden.

Zinsen für Studienkredit

Ja

Die Zinsen können vollständig als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

 

Steuern als Rentner absetzen

Um als Rentner die Steuerlast zu senken, können verschiedene Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Neben den klassischen Werbungskosten wie z.B. Kontoführungsgebühren oder Kosten für die Beantragung der Rente können auch verschiedene Aufwendungen als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden:

 

  • Krankheitskosten: Zum Beispiel Kosten für medizinische Behandlungen, Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente, Rezeptgebühren, medizinisch notwendige Hilfsmittel, Fahrten zu Behandlungen, Krankenhausaufenthalte etc.). Nur absetzbar, wenn die Aufwendungen nicht von der Krankenversicherung oder anderen Kostenträgern übernommen werden.
  • Pflegekosten: Kosten für die Pflege und Betreuung im Alter können zwar als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, sind jedoch mit einem Eigenanteil verbunden. Die Höhe des Eigenanteils (zumutbare Belastung) ist abhängig vom Einkommen und dem Familienstand und variiert zwischen 1 % und 7 %.
  • Rentenbesteuerung: Renteneinkünfte müssen versteuert werden, sofern diese über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegen. Hinzu kommt noch der Altersentlastungsbetrag für Rentner, der bis zum Jahr 2040 jährlich steigt.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Handwerkerleistungen 
  • Vorsorgeaufwendungen

 

Da es insbesondere bei den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen einige Stolperfallen gibt, sollte die Steuererklärung für Rentner nicht im Alleingang, sondern mithilfe eines Steuerprogramms oder einem Steuerberater erstellt werden.

 

Checkliste – Was Rentner von der Steuer absetzen können und was nicht

 

Kann man diese Kosten absetzen?

Absetzbar (Ja/Nein)

Kommentar

Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung

Ja

Sonderausgaben.

Kosten für Haftpflicht-, Unfall- oder Zahnzusatzversicherung

Ja

Sonderausgaben.

Kirchensteuer

Nein

 

Kosten aus Versorgungsausgleich

Ja

Sonderausgaben.

Parteibeiträge

Ja

Sonderausgaben.

Unterhaltsleistungen

Ja

Außergewöhnliche Belastung. Höchstbetrag pro Jahr beachten.

Umbau Barrierefreiheit (z.B. Einbau eines Treppenlifts)

Ja

Außergewöhnliche Belastung.

Zahnarztkosten

Ja

Außergewöhnliche Belastung. Nur dann, wenn die Behandlungskosten eine unzumutbare Belastung abzüglich des Eigenanteils (zwischen 1 % und 7 %) darstellt.

Computer

Nein

 

KFZ-Haftpflichtversicherung

Ja

Sonderausgaben.

Kontoführungsgebühren

Ja

Pauschal 16 € pro Jahr.

Kosten, die für die Beantragung der Rente entstanden sind

Ja

Werbungskosten.

Gewerkschaftsbeiträge

Ja

Werbungskosten.

Kosten für einen Steuerberater

Ja

Werbungskosten.

Kosten für Renten- und Versicherungsberater

Ja

Werbungkosten.

Spenden

Ja

Sonderausgaben.

Medizinische Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Brille oder Rollator)

Ja

Außergewöhnliche Belastung.

Kosten für eine Beerdigung

Ja

Außergewöhnliche Belastung.

 

Mit etwas Hilfe bei der Steuererklärung möglichst viel von der Steuer absetzen

Die meisten Arbeitnehmer, Rentner oder Studenten nutzen das volle Sparpotenzial bei der Steuererklärung nicht aus. Das liegt in erster Linie daran, dass Laien oftmals gar nicht alle steuerlichen Möglichkeiten bekannt sind. Mit etwas Hilfe bei der Steuererklärung können jedoch sämtliche Sparmöglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

 

Der rote Faden unserer SteuerSparErklärung unterstützt Sie nicht nur bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung, sondern gibt auch wertvolle Tipps zum Steuern sparen, räumt Unsicherheiten aus dem Weg und bringt Ordnung in steuerliche Belege und Quittungen.

 

Steuerrechner - Steuerrückerstattung berechnen

Sie möchten schon vor dem Steuerbescheid wissen, ob Sie mit einer Steuerrückerstattung rechnen können oder nicht? Unser Steuerrechner hilft Ihnen dabei!

 

 

Wann spricht man vom „Steuern abschreiben“ und wann vom Absetzen?

Steuern absetzen und Steuern abschreiben, sind zwei Begriffe, die oft im Zusammenhang mit der Steuererklärung genannt werden, jedoch zwei völlig unterschiedliche Bedeutungen haben:

 

  • Steuern absetzen:  Steuern absetzen bedeutet, dass bestimmte Ausgaben von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden können. So können beispielsweise Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben dazu beitragen, Ihre Steuerlast zu senken.
  • Steuern abschreiben: Steuern abschreiben hingegen bezieht sich in erster Linie auf die Abschreibung von Wirtschaftsgütern, die von Selbstständigen oder Freiberuflern genutzt werden. Hierbei handelt es sich um eine steuerliche Abschreibung von Investitionen in beispielsweise Maschinen oder Fahrzeuge. Privatpersonen dagegen können Arbeitsmittel linear abschreiben. Durch die Abschreibung wird der Wertverlust der Investition über einen bestimmten Zeitraum verteilt und somit steuerlich geltend gemacht.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass "Steuern absetzen" Ausgaben betrifft, die in Zusammenhang mit der Einkommenserzielung oder bestimmten Lebenssituationen stehen, während sich "Steuern abschreiben" vorrangig auf die Abschreibung von Investitionen im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit oder eines Gewerbes bezieht.

 

Häufige Fragen und Antworten zum Thema

Was bedeutet "von der Steuer absetzen"?

Bestimmte Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrem Einkommen oder Ihrer Lebenssituationen stehen, können Sie als Werbungskosten, außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgaben von der Steuer absetzen und geltend machen.

Was kann man alles von der Steuer absetzen?

Es gibt einige beruflich bedingte und private Kosten, die Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung angeben können, um die eigene Steuerlast zu senken. Zu den absetzbaren Ausgaben zählen unter anderem:

  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Pendlerpauschale)
  • Kosten für Arbeitsmittel, wie z.B. Computer, Büromaterial oder Werkzeug
  • Fortbildungskosten
  • Reisekosten für beruflich bedingte Fahrten
  • Kosten für eine Zweitwohnung, wenn der Arbeitsplatz weiter entfernt ist
  • Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigung der Wohnung oder Gartenpflege)
  • Handwerkerleistungen in der eigenen Wohnung
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen

Was kann man nicht von der Steuer absetzen?

Es gibt bestimmte Ausgaben, die Sie nicht von der Steuer absetzen können. Dazu gehören beispielsweise einige Kosten für die private Lebensführung wie Miete, Einkäufe oder private Versicherungen.

Braucht man für alle Ausgaben, die abgesetzt werden, einen Nachweis?

Ja, in der Regel benötigt Sie für alle Ausgaben, die Sie von der Steuer absetzen möchten, einen Nachweis wie beispielsweise eine Rechnung oder Spendenbescheinigung. Auf Nachfrage des Finanzamtes müssen Sie entsprechende Nachweise für geltend gemachte Kosten vorlegen können, weshalb Sie alle relevanten Belege gut aufbewahren sollten.

Werden Pauschalen immer berücksichtigt oder erst mit einer Steuererklärung?

Pauschalen können bereits bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden, wenn der Arbeitgeber dies im Voraus vereinbart hat. In der Regel werden Pauschalen jedoch erst bei der Steuererklärung berücksichtigt. Hier haben Sie die Möglichkeit, Pauschalen wie beispielsweise die Werbungskostenpauschale oder haushaltsnahe Dienstleistungen geltend zu machen. Daher ist es für Arbeitnehmer so wichtig, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben, um alle Pauschalen nutzen zu können.

Kann man Unterhalt von der Steuer absetzen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Unterhaltszahlungen von der Steuer abgesetzt werden. Zum Beispiel dann, wenn Sie Unterhalt an Ihren geschiedenen oder getrenntlebenden Ehepartner oder an Ihr Kind zahlen. Diese Ausgaben können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

Kann man sein Studium von der Steuer absetzen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten, die im Rahmen eines Studiums angefallen sind, von der Steuer absetzen. Wenn Sie beispielsweise ein berufsqualifizierendes Studium absolvieren, können Sie die damit verbundenen Ausgaben als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Zu den absetzbaren Aufwendungen gehören beispielsweise Studiengebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fahrtkosten.