Antrag zur Fristverlängerung für die »Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)« für Rheinland-Pfalz
Nach § 146a AO müssen seit dem 1.1.2020 elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein.