Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid
Es wird sich wohl erst im Jahr 2024 herausstellen, für wen die Grundsteuerreform zu einer höheren Belastung führt, weil vorher die neuen Hebesätze der Gemeinden noch nicht vorliegen.
Daher kann für jeden Immobilieneigentümer ein vorsorglicher Einspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuerwerts (Grundsteuerwertbescheid) empfehlenswert sein. Damit soll der Bescheid offengehalten werden.
Ausführliche Informationen sowie Musterschreiben finden Sie hier: