Häuser und Wohnungen in der Familie vererben
Die Weitergabe steuerlich, rechtlich und ohne Streit gestalten




Die Weitergabe steuerlich, rechtlich und ohne Streit gestalten
Welche Kosten entstehen, wenn man ein Haus oder eine Wohnung erbt?
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung geerbt haben, kommen mit der Erbschaft auch Kosten auf Sie zu. Ob Kosten anfallen und wenn ja, in welcher Höhe, ist insbesondere vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie abhängig. Kosten, die anfallen können, sind:
Ist ein Testament vorhanden, in dem eindeutig steht, dass Sie das Haus oder die Wohnung erben, benötigen Sie keinen Erbschein. Auch die Kosten für die Grundbuchberichtigung können gespart werden, wenn diese innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall beantragt wird. Die Kosten für die Erbschaftssteuer bemisst sich nach der Enge des Verwandtschaftsverhältnisses und dem Wert der Immobilie. Allerdings gibt es einen Erbschaftsteuer-Freibetrag. Nur der Teil, der über dem Freibetrag liegt, muss versteuert werden. Haben Sie beispielsweise als einziges Kind das Haus Ihrer Eltern geerbt, liegt der Freibetrag bei 400.000 €. Beträgt der Wert der geerbten Immobilie 450.000 € und läge somit 50.000 € über dem Freibetrag, dann müssten Sie die 50.000 € mit 7 % versteuern.
Tipp Nutzen Sie für die Berechnung unseren kostenlosen Schenkungs- und Erbschaftssteuerrechner.
Ist es besser ein Haus oder eine Wohnung zu verschenken oder zu vererben?
Diese Frage kann so pauschal nicht beantwortet werden, da die Antwort von vielen verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel dem Wert der Immobilie oder dem Verwandtschaftsgrad abhängig ist. Der wohl wichtigste Unterschied liegt darin, dass eine Schenkung schon zu Lebzeiten möglich ist und die Beschenkten somit ihren Freibetrag alle zehn Jahre voll ausschöpfen können, während ein Erbe erst nach dem Tod des Erblassers ausgezahlt wird. Unser Ratgeber „Häuser und Wohnungen in der Familie vererben“ geht auf alle möglichen Konstellationen ein und hilft Ihnen dabei, die steuerlich günstigste Lösung zu finden.
Wie vererbt man sein Haus oder seine Wohnung bei mehreren Kindern?
Haben Sie als Erblasser und Besitzer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung mehrere Kinder, können Sie eine teurere Immobilie dennoch steuerfrei vererben. Damit alle gemeinsam über das von Ihnen vererbte Haus oder die Wohnung verfügen können und eine faire Aufteilung des Immobilienwertes stattfindet, müssen Ihre Kinder allerdings in eine sogenannte Erbengemeinschaft eintreten. Diese entsteht automatisch mit Eintritt der gesetzlichen Erbfolge oder die in einem Testament bzw. Erbvertrag festgehaltene Erbfolge.
Wie kann man sein Haus oder seine Wohnung zu Lebzeiten vererben?
Sie können Ihr Haus oder Ihre Wohnung bereits zu Lebzeiten durch eine Schenkung vererben. Da die Freibeträge alle 10 Jahre neu genutzt werden dürfen, können Ihre Erben bei der Erbschaftssteuer sparen. Möchten Sie weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben, sollten Sie einen Nießbrauch – also ein Wohnrecht - vereinbaren.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer, wenn man ein Haus erbt?
Wer ein Grundstück kauft, muss Grunderwerbsteuer bezahlen. Von der Steuer ausgenommen werden jedoch Grundstücke, die zu einem Nachlass gehören. Selbst wenn es mehrere Erben gibt, die ihren Anteil am Miteigentum an einen einzigen Erben übertragen haben, muss der Erbe für das Alleineigentum keine Grunderwerbsteuer bezahlen. Erst wenn sich der Erbe oder die Erbengemeinschaft dazu entscheidet, das Grundstück im Gesamten an einen Dritten zu verkaufen, muss der Käufer auf die volle Kaufsumme Grunderwerbsteuer zahlen.