Steuerrechner

Checklisten

Sie suchen Handlungsempfehlungen und Orientierungshilfen? Mit unseren Checklisten können Sie sich schnell einen Überblick verschaffen und sind sicher, dass Sie auch nichts übersehen haben.

Suchergebnisse

  • Aktuelle Einkommensteuertabellen - Grundtarif und Splittingtarif

    Nach der Berechnung des zu versteuernden Einkommens ermittelt das Finanzamt mit Hilfe der Einkommensteuertabellen die Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen. Bei Ledigen oder getrennt veranlagten Ehegatten kommt die Grundtabelle zur Anwendung. Bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten wird die Splittingtabelle zu Grunde gelegt.

  • Die wichtigsten Änderungen der Reform des WEG

    In Deutschland gibt es über 10 Millionen Wohnungseigentümer, die entweder selbst ihre Eigentumswohnung bewohnen oder diese Wohnung vermieten. Gesetzliche Grundlage für die Rechtsstellung der Eigentümer von Eigentumswohnungen ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dieses Gesetz, das alles rund um das Wohnungseigentum regelt, wurde zum 1.12.2020 reformiert. Was nun in Bezug auf ihre Eigentumswohnung zu beachten ist, haben wir Ihnen zusammen mit dem Juristen Dr. Otto N. Bretzinger informativ und umfassend in der folgenden Infografik zusammengestellt.

  • Urteilsliste freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten

    Wenn Sie gegenüber dem Finanzamt Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit durchsetzen wollen, kann Ihnen die folgende Aufstellung möglicherweise eine wertvolle Argumentationshilfe bieten. Die Liste enthält sowohl rechtskräftige als auch anhängige Finanzgerichtsurteile, in denen es um die Abgrenzung freiberuflicher von gewerblichen Tätigkeiten geht. Zusätzlich enthält die Aufstellung Angaben über von der Finanzverwaltung veröffentlichte Schreiben / Verfügungen, die sich mit der steuerlichen Zuordnung beruflicher Tätigkeiten zu einer Einkunftsart befassen.

  • Richtsatzsammlung

    Ein Standardinstrument eines Betriebsprüfers ist der Betriebsvergleich. Dabei wird das steuerliche Ergebnis eines Betriebes mit den Ergebnissen anderer Betriebe der Branche verglichen. Zum Einsatz kommt dabei die amtliche Richtsatzsammlung.

  • Pauschbeträge für die Entnahme von Lebensmitteln und Speisen

    Selbstständige, die Lebensmittel oder von ihnen zubereitete Speisen verkaufen, entnehmen hin und wieder Produkte für den eigenen Bedarf. Grundsätzlich müsste jeder Entnahmevorgang gesondert erfasst werden. Der dadurch entstehende Erfassungsaufwand wäre allerdings enorm. Deshalb hat die Finanzverwaltung für bestimmte Branchen Pauschbeträge für den Eigenverbrauch festgelegt, von denen einige dem ermäßigten und andere dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen. Pauschbeträge gibt es insbesondere für Bäckereien, Metzgereien, Gastronomiebetriebe, Cafés sowie Getränke-, Obst- und Gemüsehändler.