Steuerterminkalender 2026 - Alle Steuertermine 2026 auf einen Blick

Der Steuertermin-Kalender 2026 enthält sämtliche Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen sowie für Steuervorauszahlungen.

Abgabefristen 2026: Wie werden Wochenenden und Feiertage berücksichtigt?

Fällt ein gesetzlich festgelegter Termin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich dieser auf den nächsten Werktag. Eine Steuererklärung gilt als rechtzeitig abgegeben, wenn sie dem Finanzamt vor Ablauf der Frist vorliegt. Bei verspäteter Abgabe kann ein Verspätungszuschlag gemäß § 152 AO festgesetzt werden.

Steuertermine 2026: Download der Terminübersicht

Abgabefristen bei der Umsatzsteuer 2026

Im Gegensatz zur Einkommensteuer ist die Umsatzsteuer eine Anmeldesteuer. Das heißt, der Unternehmer bzw. die Unternehmerin ermittelt die Steuer selbst. Die Höhe der geschuldeten Umsatzsteuer und der damit zu verrechnenden Vorsteuer erfährt das Finanzamt durch die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen (soweit dazu eine Verpflichtung besteht – mehr dazu unten) und zusätzlich durch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, also des jeweiligen Monats oder des Vierteljahres (»Quartal«), abzugeben. Ist der 10. Tag ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag gilt auch hier, dass sich die Abgabefrist auf den nächstfolgenden Werktag verschiebt.

Man kann beim Finanzamt auch eine Dauerfristverlängerung beantragen. Die hat aber ihren Preis. Denn bei einer Dauerfristverlängerung muss im Voraus eine Sondervorauszahlung geleistet werden, die später verrechnet wird. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach der Summe der Umsatzsteuervorauszahlung des Vorjahres und beträgt 1/11 davon.

Beispiel:

Bei monatlicher Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung endet die Frist für den Monat Mai am 10.5.2026, sofern keine Dauerfristverlängerung beantragt wurde. Da der 10.5.2026 ein Sonntag ist, verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächsten Werktag, den 11.5.2026 (Montag). Die Voranmeldung muss dem Finanzamt spätestens bis 24:00 Uhr vorliegen.

Die Steuertipps-Redaktion empfiehlt:

Ratgeber Basiswissen Umsatzsteuer - Fristen und Erklärungen

Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026: Welcher Abgaberhythmus gilt?

Wie oft Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben werden müssen, hängt ab von der Höhe der Umsatzsteuer für das vorangegangene Jahr.

  • Im Vorjahr wurde mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuer entrichtet: monatliche Voranmeldungen (Monatszahler);

  • im Vorjahr lag die Zahllast über 2.000 Euro, aber bei maximal 7.500 Euro: vierteljährliche Voranmeldungen (Vierteljahreszahler);

  • im Vorjahr lag die Umsatzsteuerschuld bei maximal 2.000 Euro: auf Antrag muss gar keine Voranmeldung mehr abgegeben werden.

Wer Umsatzsteuer-Voranmeldungen bisher vierteljährlich abgegeben hat, sollte zu Beginn eines jeden neuen Kalenderjahres prüfen, ob künftig eine monatliche Abgabe von Voranmeldungen erforderlich ist. Das ist der Fall, wenn im Vorjahr mehr als 7.500 Euro an das Finanzamt überwiesen wurde.

Denn wenn man für das gesamte neue Jahr von einer Dauerfristverlängerung profitieren möchte, muss die bei monatlicher Abgabeverpflichtung zu zahlende Sondervorauszahlung bis zum 10.2. berechnet, anmeldet und gezahlt werden

Steuerzahlung: Schonfrist

Für Steuerzahlungen gilt grundsätzlich eine dreitägige Zahlungs-Schonfrist (§ 240 Abs. 3 AO). Die Zahlung muss vor Ablauf dieser Frist beim Finanzamt eingegangen sein. Die Schonfrist beginnt nach dem Abgabe- bzw. Zahlungstermin. Fällt ihr letzter Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fristablauf auf den nächsten Werktag. Der Tag des Fristablaufs wird in Klammern unter dem jeweiligen Termin angegeben.

Die Schonfrist gilt ausschließlich für Überweisungen und Einzahlungen am Bank- oder Postschalter. Für Scheckzahlungen oder Bareinzahlungen an der Finanzkasse besteht keine Schonfrist. Bei Bareinzahlung direkt beim Finanzamt bleibt der Zahlungstermin unverändert. Schecks müssen spätestens drei Tage vor dem ursprünglichen Zahlungstermin beim Finanzamt eingehen. Bei verspäteter Zahlung wird für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag in Höhe von 1% des geschuldeten Steuerbetrags festgesetzt, abgerundet auf die nächsten 50 Euro (§ 240 Abs. 1 AO).

Beispiel:

Bei monatlicher Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ohne Dauerfristverlängerung muss die Voranmeldung für August 2026 am 10.8.2026 (Montag) beim Finanzamt eingegangen sein. Dieser Tag ist gleichzeitig der Zahlungstermin. Liegt eine Lastschrifteinzugsermächtigung vor, erfolgt die Abbuchung der fälligen Steuer rechtzeitig durch das Finanzamt. Bei Überweisung muss der Betrag spätestens am 13.8.2026 (Donnerstag) dem Konto des Finanzamts gutgeschrieben sein, da an diesem Tag die dreitägige Schonfrist endet.

Abgabefristen für Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte müssen spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats gezahlt werden, für den die Beiträge fällig sind. Die Zahlung gilt nur dann als rechtzeitig, wenn der Betrag spätestens am Fälligkeitstag beim Sozialversicherungsträger eingeht. Wird nach Ablauf des Monats festgestellt, dass die Zahlung zu niedrig war, ist der Differenzbetrag bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats zu entrichten.

Der Beitragsnachweis muss dem zuständigen Sozialversicherungsträger spätestens am zweiten Arbeitstag vor Fälligkeit der Beiträge vorliegen – und zwar bereits um 0:00 Uhr. Daraus ergibt sich, dass der Nachweis drei Tage vor Fälligkeit der Beiträge eingereicht werden muss.

Steuertermine 2026: Download der Terminübersicht