Was ist Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer? Hier gibt es die Antwort! Detailliert, verständlich und informativ.
Stand: - Vor Einführung des Umsatzsteuergesetzes im Jahre 1973, wurde die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer bezeichnet und gehört zu den sogenannten Verkehrssteuerarten. Private und auch öffentliche Verbraucher werden beim Erwerb von Gütern und Leistungen mit der Umsatzsteuer belastet. Der Begriff »Umsatzsteuer« wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch gleichbedeutend mit »Mehrwertsteuer« verwendet.
Das Gesetz beschreibt ganz klar, wer umsatzsteuerpflichtig ist und wer nicht. In § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steht, dass „... Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt …“ umsatzsteuerpflichtig sind. Kurz gesagt ist somit jedes Unternehmen, welches Geld für seine Leistungen oder Lieferungen Geld verlangt, umsatzsteuerpflichtig.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings nur dann, wenn der Vorjahresumsatz nicht höher als 17.500 € war und der prognostizierte Umsatz für das laufende Jahr nicht über 50.000 € liegt. Für manche Kleinunternehmer ist es jedoch sinnvoll, sich freiwillig umsatzsteuerpflichtig zu melden. Die jeweiligen Vor- und Nachteile sollten jedoch gut bedacht sein, da die Erklärung zur Umsatzsteuerpflicht für fünf Jahre bindend ist und bestehen bleiben muss.
Zudem sind bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Psychotherapeuten, Vermögensberater, Versicherungsmakler, von der Erhebung der Umsatzsteuer ausgeschlossen.
Die Umsatzsteuer wird auf Lieferungen (z.B. Waren) und sonstige Leistungen (z.B. Dienstleistungen) erhoben. Unterschieden werden muss hauptsächlich zwischen dem regulären Steuersatz von 19 % und dem ermäßigten Satz von 7 %. Einige wenige Leistungen sind gänzlich steuerfrei. Doch welcher Umsatzsteuersatz gilt wann bzw. für was?
Insbesondere Selbstständige müssen zwingend auf die korrekte Ausweisung der Umsatzsteuer und auch den Umsatzsteuersatz achten. Fehlentscheidungen in diesem Bereich können schnell teuer werden.
Unternehmer können die Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen, sofern sie die mit Umsatzsteuer belasteten Güter und Leistungen für unternehmerische Zwecke einsetzen. Im Gegenzug sind Unternehmer dazu verpflichtet, auf ihre Lieferungen und Leistungen Umsatzsteuer zu erheben und die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Hierfür - und auch für den Vorsteuerabzug - müssen Unternehmer monatlich, quartalsweise oder jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen und die Umsatzsteuer, abzüglich der vereinnahmten Vorsteuer an das Finanzamt zahlen. Wie oft bzw. in welchem Tonus die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgen muss, ist abhängig von der Umsatzsteuerschuld:
Höhe der Umsatzsteuerschuld |
Abgabe Umsatzsteuervoranmeldung |
< 1.000 € im letzten Jahr |
Keine Abgabe |
1.000 – 7.500 € im letzten Jahr |
Quartalsweise |
> 7.500 € im letzten Jahr |
Monatlich |
Die Umsatzsteuervoranmeldung muss jeweils bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingegangen sein. Fällt dieser Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so endet die Frist erst am nächsten Werktag. Da die zehn Tage zwischen Monatsabschluss und Abgabe der Voranmeldung bei Selbstständigen oftmals zu knapp bemessen ist, besteht die Möglichkeit, die Frist um einen Monat zu verlängern. Diese Fristverlängerung muss jedoch monatlich neu beantragt werden. Wer das nicht möchte, kann auch einen Antrag auf eine Dauerfristverlängerung stellen.
Die Umsatzsteuerzahllast ist für Unternehmen stets als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt zu verstehen. Grundlage für die Berechnung ist die ausgewiesene Umsatzsteuer auf Rechnungen, die Sie für Ihre Leistungen oder Lieferungen stellen sowie die ausgewiesene Umsatzsteuer Ihrer Zulieferer. Die Umsatzsteuer, die Unternehmer von Kunden erhalten, müssen an das Finanzamt abgeführt werden. Umsatzsteuer, die der Unternehmer z.B. an seine Lieferanten bezahlt, wird wiederum vom Finanzamt erstattet. Zur Vereinfachung werden Umsatzsteuer und Vorsteuerabzüge wie folgt gerechnet:
Summe aller Umsatzsteuerbeträge - Summe aller Vorsteuerabzüge = Umsatzsteuerzahllast oder Umsatzsteuererstattung
Vereinfacht gesagt ist die Umsatzsteuerzahllast also die Summe aller Umsatzsteuerbeträge abzüglich aller Vorsteuerbeträge.
Was ist Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die von privaten und öffentlichen Verbrauchern beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird prozentual vom Entgelt berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer beträgt normalerweise 19%, dies nennt man auch den Regelsteuersatz. Es gibt jedoch auch Produkte und Dienstleistungen, die nur mit 7% besteuert werden. Hierbei handelt es sich meist um Produkte des sog. Grundbedarfs (z.B. Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften etc.). Zwischen 01.07.2020 bis 31.12.2020 galt in Deutschland aufgrund der Covid 19-Folgen für die heimische Wirtschaft (Corona Krise) ein reduzierter Umsatzsteuersatz. Statt 19% wurden nur 16% erhoben und der ermäßigte Steuersatz sank von 7% auf 5%.