Brutto Netto Rechner für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber berechnen sich Brutto-Gehälter (sog. Arbeitgeberbrutto) ein wenig anders als für Arbeitnehmer. Unser Gehaltsrechner für Arbeitgeber berücksichtigt bei der Brutto-Netto-Rechnung auch das sogenannte Arbeitgeberbrutto, das anfallende Lohnnebenkosten (Krankenversicherung, Sozialversicherung, Rentenversicherung, etc.) sowie geldwerte Vorteile der Arbeitnehmer berücksichtigt. So gelingt es Arbeitgebern, genau zu ermitteln, wie hoch ihre Ausgaben für Gehälter ihrer Mitarbeiter effektiv sind.

Steuertipps Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber

 

 

Was ist das Arbeitgeberbrutto?

Mit Arbeitgeberbrutto ist der Betrag gemeint, den Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt des Arbeitnehmenden zu entrichten haben. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben für einen Mitarbeiter auf rund das Anderthalbfache dessen, was der Arbeitnehmer an Gehalt bekommt.

Das Arbeitgeberbrutto fasst die komplette Arbeitgeberbelastung für einen Angestellten zusammen. Zu den hierin kalkulierten Kosten gehören, neben dem Bruttogehalt des Angestellten, die gesamten Lohnnebenkosten, sowie eventuelle Pauschalsteuern (zum Beispiel für Minijobber), die gesetzliche Unfallversicherung, Umlagen bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder während des Mutterschutzes, Vorschusszahlungen, Zuschüsse und Sachbezüge (sog. geldwerte Vorteile).

Was berechnet der Arbeitgeber-Gehaltsrechner?

Unser Gehaltsrechner für Arbeitgeber schlüsselt Ihnen ganz genau auf, wie hoch ihre absoluten Ausgaben pro Mitarbeitendem sind. Diese werden in aller Regel prozentual angegeben. Somit variieren sie je nach Gehaltsklasse. Besonders deutlich wird dies bei den Sozialabgaben, die den Löwenanteil der Lohnnebenkosten ausmachen.

Auch für Arbeitgeber ist es interessant zu wissen, wie viele Personalkosten ein Mitarbeiter genau verursacht. Bei geplanten Neueinstellungen, Gehaltsverhandlungen oder bei Änderungen am Familienstand von Arbeitnehmern kann es hilfreich sein, die konkret entstehenden Arbeitgeberanteile zu kennen.

Der Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber schlüsselt das Mitarbeitergehalt so auf, dass neben der Arbeitgeberbelastung auch der Arbeitnehmeranteil angegeben wird. Bei gesetzlichen Sozialabgaben teilen sich beide Parteien die Beiträge – eine Ausnahme stellt die gesetzliche Unfallversicherung dar, die vom Arbeitgeber allein getragen wird:

  • Gesetzliche Rentenbeiträge: 9,35% 
  • Gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge: 7,3% 
  • Arbeitslosenversicherungsanteil: 1,5% 
  • Gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge: 1,275% 
  • Gesetzliche Unfallversicherung: 1,6% 

Zusätzlich zu diesen gesetzlich vorgegebenen Sozialabgaben, entrichten Arbeitgeber unter Umständen noch betriebliche und tarifliche Beträge, wie zum Beispiel Schichtzulagen.

Gehalt berechnen mit dem Brutto-Netto-Rechner

Als Arbeitgeber können Sie den Brutto-Netto-Rechner von Steuertipps verwenden, um sich ein klares Bild vom tatsächlich zu zahlenden Bruttogehalt zu machen.

Arbeitgeberseitige, freiwillige Sozialleistungen wie betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge u. Ä. können im Arbeitgeber-Gehaltsrechner leider nicht berücksichtigt werden. Diese sind zu individuell, um sie konkret abbilden zu können. Arbeitgeber, die unseren Gehaltsrechner nutzen, um eine Brutto-Netto-Kostenaufstellung vorzunehmen, müssen solche Kostenpunkte noch mit dem Bruttoergebnis verrechnen.

Zur Berechnung der tatsächlichen Personalkosten müssen in den Gehaltsrechner für Arbeitgeber nur das Bruttogehalt des jeweiligen Arbeitnehmers, dessen Steuerklasse, Kirchensteuerstatus und Familienstand (verheiratet, getrennt, ledig, mit Kind oder ohne) und das Bundesland, in dem der Angestellte lebt, eingegeben werden. Anhand dieser Daten kann der Brutto-Netto-Rechner die absolute Höhe der Arbeitgeberanteile an der Renten- und Arbeitslosenversicherung, sowie der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnen.

Vorteile des Gehaltsrechners für Arbeitgeber

Nutzen Sie unseren kostenlosen Gehaltsrechner für Arbeitgeber zum Beispiel

  • zur Vorbereitung von Gehaltsverhandlungen,
  • zur Planung Ihres Personalbudgets oder
  • für einen Überblick im Rahmen der Erstellung einer Gehaltsabrechnung.

Die Lohnnebenkosten, wie sie der Steuertipps-Gehaltsrechner ausgibt, sind eine verpflichtende Abgabe für jeden Arbeitgeber, der Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigen Anstellungsformen beschäftigt. Und der Rechner gibt Aufschluss darüber, wie hoch die absoluten Kosten für einen Angestellten sind und welche Sozialabgaben der Arbeitgeber überhaupt konkret für ihn oder sie abgibt.

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