Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026: Anspruch, Antrag und Änderungen
Eltern geben im Jahr viel Geld für Essen, Kleidung, Betreuung und Ausbildung ihrer Kinder aus. Gut, dass es finanzielle Entlastung gibt – entweder durch Kindergeld oder durch den steuerlichen Kinderfreibetrag. Hier erfährst du, wieviel Kindergeld du bekommst und wie der Kinderfreibetrag angewendet wird.
Inhalt
- Wie viel Kindergeld bekomme ich?
- Wer bekommt Kindergeld?
- Wie lange bekomme ich Kindergeld?
- Wie beantrage ich Kindergeld?
- Einspruch gegen Kindergeldbescheid: wie funktioniert das?
- Was ist der Kinderzuschlag und wer erhält ihn?
- Gibt es Kindergeld für erwachsene Kinder?
- Was ist der Kinderfreibetrag?
- Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026 und wer bekommt ihn?
- Kindergrundsicherung: Kommt die Reform 2026?
- Kindergeld und Kinderfreibetrag – das Wichtigste auf einen Blick
Wie viel Kindergeld bekomme ich?
Das Kindergeld 2026 beträgt pro Kind monatlich 259 Euro - dabei kommt es nicht darauf an, wie viel die Eltern verdienen. Die Auszahlungstermine erfährst du bei der Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld 2026 Auszahlungstermine
Wer bekommt Kindergeld?
Der Kindergeldanspruch gilt für jedes minderjährige Kind, dessen Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Wohnsitz in Deutschland haben und bei denen das Kind lebt.
Dazu gehören:
- Leibliche Eltern
- Adoptiveltern
- Pflegeeltern
- Großeltern
- Stiefeltern
Für Menschen im oder aus dem Ausland gibt es auch die Möglichkeit, Kindergeld zu beziehen. Die genauen Regelungen erfährst du auf den Kindergeld Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Wie lange bekomme ich Kindergeld?
Die Unterstützung bekommst du:
- bis zum 18. Geburtstag deines Kindes
- für Kinder in Ausbildung, während des Studiums oder im Freiwilligendienst bis zum 25. Geburtstag
- für arbeitslose Kinder bis zum 21. Geburtstag
- für erwachsene Kinder mit Behinderung ohne Altersbeschränkung
Wie beantrage ich Kindergeld?
Kindergeld beantragst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Dazu benötigst du:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Steuer-Identifikationsnummer des Kindergeldempfängers
- Steuer-Identifikationsnummer des neugeborenen Kindes
- Nachweis zum Kindschaftsverhältnis der antragstellenden Person
Tipp Die Bearbeitungsdauer für die Bewilligung des Kindergeldes liegt oftmals bei mehreren Wochen. Stelle daher den Antrag zeitnah nach der Geburt. Eine rückwirkende Zahlung ist für 6 Monate möglich.
Den Antrag stellt immer die Person, die das Geld in Absprache mit dem anderen Elternteil erhalten soll. Neben den oben genannten Angaben werden im Antragsformular noch einige Daten abgefragt. Neben deinen persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Geschlecht werden die gleichen Informationen über dein Kind benötigt. Hinzu kommen Fragen zu dem Grund der Antragsstellung, ab wann das Geld ausgezahlt werden soll sowie Angaben zu deinem Beschäftigungsverhältnis.
Hast du alle Angaben gemacht, übermittelst du den Kindergeld-Antrag elektronisch an die Familienkasse. Dies ist möglich mit oder ohne Online-Identifizierung über BundID. Wählst du die Variante ohne Online-Identifizierung, ist ein zusätzlicher Ausdruck inklusive Unterschrift und Postversand notwendig.
Einspruch gegen Kindergeldbescheid: wie funktioniert das?
Wenn du mit dem Kindergeldbescheid nicht einverstanden bist, hast du die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Das kann in folgenden Situationen der Fall sein:
- die Höhe des festgesetzten Kindergeldes ist zu niedrig,
- dein Antrag wurde abgelehnt,
- der bisherige Bescheid wurde aufgehoben.
Den Einspruch kannst du schriftlich oder persönlich vor Ort einlegen. Es ist auch möglich, online Einspruch gegen den Kindergeldbescheid einzulegen. Wichtig ist in allen Fällen die Einhaltung der Frist: ein Monat nach Zugang des Bescheids.
Tipp Die Frist beginnt mit Bekanntgabe des Bescheids zu laufen. Dabei gilt die sogenannte Vier-Tages-Fiktion. Der Kindergeldbescheid gilt am vierten Tag nach seiner Aufgabe zur Post durch die Familienkasse als bekannt gegeben. Ergibt sich dann ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Bekanntgabe sogar auf den nächsten Werktag. Die Vier-Tages-Fiktion gilt auch dann, wenn dir der Bescheid schon nach einem Tag in den Briefkasten geworfen wurde.
Was ist der Kinderzuschlag und wer erhält ihn?
Familien mit geringem Einkommen können neben dem Kindergeld auch den Kinderzuschlag gesondert beantragen. Höhe und Anspruch auf den Kinderzuschlag ist abhängig von Einkommen und Vermögen deiner Familie. Das Einkommen muss monatlich mindestens 900 Euro bei Elternpaaren und 600 Euro bei Alleinerziehenden betragen. Eine feste Höchsteinkommensgrenze gibt es nicht. Stattdessen prüft die Familienkasse individuell, ob das Einkommen – zusammen mit Kindergeld, Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld – den Bedarf der Familie decken kann. Steigt das Einkommen, verringert sich der Kinderzuschlag schrittweise, bis er vollständig entfällt. Außerdem spielt auch eine Rolle, wie hoch deine Wohnkosten sind.
Weitere Voraussetzungen:
- du beziehst Kindergeld
- das Kind wohnt in Deinem Haushalt
- das Kind ist unter 25 Jahre alt
- das Kind ist ledig
Der Kindergeldzuschlag kann monatlich bis zu 297 Euro pro Kind betragen. Den Antrag auf Kinderzuschlag stellst du gesondert zum Kindergeld-Antrag bei der Familienkasse. Kinderzuschlag gibt es jeweils nur für 6 Monate. Denke also daran, rechtzeitig einen neuen Antrag zu stellen.
Tipp Probiere den KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit aus! Darüber findest du ganz leicht heraus, ob du Anspruch auf den Kinderzuschlag hast.
Gibt es Kindergeld für erwachsene Kinder?
Auch für volljährige Kinder kannst du die finanzielle Hilfe bekommen. Jedoch muss ab dem 18. Geburtstag ein bestimmter Grund vorliegen. Diesen legst du in deinem Neuantrag auf Kindergeld dar.
Kindergeld ab 18 Jahren kannst du bekommen, wenn dein Kind:
- arbeitslos ist und sich arbeitssuchend gemeldet hat
- eine Ausbildung oder ein Studium macht
- einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert
- eine Behinderung hat und sich nicht selbst unterhalten kann
Außer dem Bezug des Kindergelds an sich hat es für dich noch weitere, steuerliche Vorteile, wenn ein Kind zu berücksichtigen ist:
- Die Kirchensteuer wird gemindert
- Die zumutbare Belastung beim Abzug von allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommensteuer wird nicht erhöht, solange du Bezieher von Kindergeld bist. Hier kannst du die zumutbare Belastung berechnen
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei der Einkommensteuer bleibt bestehen
- Du erhältst weiterhin die Kinderzulage bei der Riester-Rente.
- Du kannst den Ausbildungsfreibetrag geltend machen.
- Du kannst weiterhin Schulgeld abziehen
Kindergeld in der Berufsausbildung und im Studium
Auch wenn sich dein Kind in der Berufsausbildung befindet, kann Kindergeld gezahlt werden. Das ist möglich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs – das bedeutet bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag. Als Berufsausbildung zählt:
- der Besuch von Allgemeinwissen vermittelnden Schulen, wie Haupt- und Oberschulen, Gymnasien oder Fachschulen,
- ein berufsbezogenes Ausbildungsverhältnis, zum Beispiel die Ausbildung in einem handwerklichen oder kaufmännischen Beruf,
- ein Praktikum oder
- ein Studium an einer Fachhochschule oder einer Universität.
Als Nachweis gelten etwa Schulbescheinigung, Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag und Praktikumsvertrag.
Arbeiten und Kindergeld
Das Einkommen deines Kindes spielt während der erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums keine Rolle – dein Kind kann also Geld verdienen und gleichzeitig Kindergeld bekommen. Nach erfolgreichen Erststudium oder erstmaliger Ausbildung kannst du nur Kindergeld beziehen, wenn dein Kind:
- nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeitet,
- sich in einem weiteren Ausbildungsdienstverhältnis befindet oder
- einen Minijob ausübt.
Gleiches gilt, wenn dein Kind:
- sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befindet,
- einen Freiwilligendienst leistet.
Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung
Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersbegrenzung. Anspruch besteht in diesem Fall also auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Kind sich aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst versorgen kann, und die Behinderung vor dem vollendeten 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Was ist der Kinderfreibetrag?
Der Staat unterstützt Eltern dabei, den Grundbedarf für ihren Nachwuchs zu decken und gewährt für jedes Steuerjahr den sogenannten »Kinderfreibetrag« in Höhe von mehreren Tausend Euro. Der Anspruch entsteht mit der Geburt deines Kindes und besteht so lange, wie auch der Anspruch auf Kindergeld besteht. Wenn du deine Einkommenssteuerklärung inklusive »Anlage Kind« abgegeben hast, wird der Freibetrag automatisch durch das Finanzamt geprüft und verrechnet. Wenn dir der Kinderfreibetrag einen größeren steuerlichen Vorteil als das Kindergeld bietet, wird dieser an Stelle des Kindergelds abgezogen.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026 und wer bekommt ihn?
Der Kinderfreibetrag 2026 liegt bei 6.828 Euro für Verheiratete bzw. 3.414 Euro pro Elternteil, wenn sie nicht verheiratet sind. Hinzu kommt der Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf von 1.464 Euro pro Elternteil bzw. 2.928 Euro für Verheiratete.
Der Kinderfreibetrag 2026 wird nicht nur für leibliche Kinder gewährt, sondern auch für adoptierte Kinder und Pflegekinder und kann natürlich auch von Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden. Wenn das Kind bei Stiefeltern oder Großeltern lebt, ist auf Antrag beim Finanzamt eine Übertragung der Beträge möglich.
Das Finanzamt zieht den Freibetrag in der Steuererklärung rückwirkend von dem zu versteuernden Jahreseinkommen ab, addiert jedoch gleichzeitig das erhaltene Kindergeld hinzu. Dadurch wird eine Doppelförderung durch Kinderfreibetrag und das Kindergeld ausgeschlossen. Die Differenz stellt dann die tatsächliche Ersparnis für die Eltern dar. Das Ganze nennt sich Günstigerprüfung.
Rechenbeispiel:
- Familie mit einem Kind
- Jahreseinkommen: 80.000 Euro
- Kindergeld 2026 pro Monat: 259 Euro (3.108 Euro für 12 Monate)
- Kinderfreibetrag 2026: 6.828 Euro
- Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf: 2.928 Euro
So funktioniert die Günstigerprüfung (Werte für 2026):
|
Einkommen |
80.000 Euro |
|
|
Einkommensteuer |
|
14.418 Euro |
|
Freibeträge |
- 9.756 Euro |
|
|
zu versteuerndes Einkommen |
70.244 Euro |
|
|
Einkommensteuer |
|
- 11.412 Euro |
|
Steuerminderung |
|
3.006 Euro |
|
Kindergeld |
- 3.108 Euro |
|
|
Differenz |
- 102 Euro |
|
Ergebnis: Es bleibt beim Kindergeld, da dieses höher ist als die Steuerminderung nach den Freibeträgen.
Kindergrundsicherung: Kommt die Reform 2026?
Die Kindergrundsicherung sollte ursprünglich 2025 starten und das Kindergeld ersetzen, um Kinder besser vor Armut zu schützen. Nach dem Aus der Ampel-Koalition ist klar: Die Reform kommt nicht wie geplant. Ob sie 2026 oder später umgesetzt wird, ist derzeit unklar.
Geplant war, bestehende Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Kindergeld-Regelsatz des Bürgergelds sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen zu bündeln. Die Kindergrundsicherung sollte aus einem Kindergarantiebetrag (vergleichbar mit dem heutigen Kindergeld) und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag bestehen.
Auch eine vereinfachte Antragstellung war vorgesehen: automatisierter Datenabruf, digitale Prozesse und eine zentrale Familienkasse. Ob diese Pläne nach der nächsten Bundestagswahl wieder aufgegriffen werden, bleibt offen.
Kindergeld und Kinderfreibetrag – das Wichtigste auf einen Blick
- Kindergeld und Kinderfreibetrag bieten auch 2026 wichtige finanzielle Unterstützung für Familien.
- Das Kindergeld entlastet Familien monatlich und steht dir unabhängig vom Einkommen zu.
- Der Kinderfreibetrag wirkt über die Steuererklärung und wird durch die Günstigerprüfung automatisch mit dem Kindergeld verglichen.
- Für volljährige Kinder kann der Anspruch bestehen, wenn sie in Ausbildung, Studium, Arbeitssuche oder aufgrund einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen können.
Kurz gesagt: Das Kindergeld sichert dir eine regelmäßige Auszahlung, der Kinderfreibetrag reduziert deine Steuerlast – welche Leistung für dich günstiger ist, ermittelt das Finanzamt automatisch.
Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 21. Januar 2026
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