Steuerrechner

Formulare

Sie suchen Formulare, um sich unnötige Ämterbesuche zu sparen? Hier werden Sie ohne langes Suchen fündig. Ob Steuerformulare oder Anträge: einfach herunterladen und ausfüllen.

Suchergebnisse

  • Anmeldung über den Steuerabzug bei Bauleistungen

    Bei Bauleistungen muss der Leistungsempfänger alle Steuerabzugsbeträge eines Monats bis zum 10. Tag des Folgemonats an das Finanzamt abführen. Die Anmeldung des Steuerabzugsbetrags erfolgt auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken.

  • Anlage Sonstiges

    Die »Anlage Sonstiges« füllen Sie aus, wenn Sie besondere Anträge zur Veranlagung stellen möchten. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern ist die »Anlage Sonstiges« gemeinsam auszufüllen – Sie müssen also nur ein Formular abgeben.

  • Schenkungsteuererklärung: Der Mantelbogen als Basis

    Bei einer Schenkung haben der Schenker und der Beschenkte die Pflicht, dem zuständigen Schenkungsteuer-Finanzamt die Schenkung formlos anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Das muss innerhalb von drei Monaten geschehen, nachdem Sie von der Erbschaft bzw. Schenkung Kenntnis erlangt haben.

  • Steuerklasse ändern – Der Antrag auf Steuerklassenänderung

    Sie sind verheiratet und möchten eine andere Steuerklassen wählen? Das dürfen Sie tun – einfach nur ein Formular ausfüllen, fertig. Aber keine Angst, selbst wenn Sie nicht die günstigste Kombination gewählt haben, zahlen Sie letztendlich keinen Cent mehr Steuern. Denn: Endgültig abgerechnet wird erst in der Steuererklärung.

  • Anlage Energetische Maßnahmen

    Damit sich Eigentümer älterer selbst genutzter Immobilien für energieeffiziente Modernisierungen entscheiden, bekommen sie unter bestimmten Voraussetzungen für einen Teil der Aufwendungen eine Steuerermäßigung. Das bedeutet: Wie beim Abzug von Handwerkerleistungen können sie einen Teil der Ausgaben direkt von der Steuerschuld abziehen.

  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

    Wenn Sie schon unterjährig von einem Lohnsteuer-Freibetrag profitieren möchten, z. B. aufgrund von Fahrten zur Arbeit, vorliegender Behinderungen, laufender Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen etc., müssen Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen.

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Wenn Sie sich selbstständig machen, das heißt einen Betrieb gründen, sind Sie verpflichtet, sich beim Finanzamt steuerlich anzumelden. Die Anmeldung erfolgt durch das Ausfüllen des mehrseitigen, von der Finanzverwaltung herausgegebenen Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.