Anlage Sonstiges
Die »Anlage Sonstiges« füllt man aus, wenn man besondere Anträge zur Veranlagung stellen möchten. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern ist die »Anlage Sonstiges« gemeinsam auszufüllen – es muss also nur ein Formular abgegeben werden.
Zusammenfassung
Die Anlage Sonstiges wird genutzt, um Angaben und Anträge zu machen, die in keine andere Steuer-Anlage passen. Dazu gehören Aufteilungsanträge bei Einzelveranlagung, Spendenvorträge, Verlustabzüge und die Steuerermäßigung nach §35b EStG bei Erbschaftsteuer. Sie ist kein Formular für Einkünfte.
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Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Anlage Sonstiges?
Die Anlage Sonstiges fasst sonstige Angaben und Anträge zusammen, die nicht in andere Standard-Anlagen (z.B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Haushaltsnahe Aufwendungen) gehören.
Wer nutzt die Anlage Sonstiges und wofür?
Typische Fälle:
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Aufteilung von Abzugsbeträgen bei Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern (z.B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Energetische Sanierung) – Antrag direkt in der Anlage Sonstiges.
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Spendenvortrag und Verlustabzug (Fortführung/Anrechnung aus Vorjahren).
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Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer (Antrag nach § 35b EStG).
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Freibetrag für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds (nach InvStG/Übergangsregeln).
Gesetzliche Grundlagen & typische Inhalte
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§ 35b EStG – Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer (Antrag über Anlage Sonstiges).
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§ 35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerker) & § 35c EStG (energetische Maßnahmen): Aufteilungsanträge bei Einzelveranlagung werden in Anlage Sonstiges gestellt.
Download & Ausfüllhinweise
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Ausfüllhilfe:
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Aufteilungsantrag bei Einzelveranlagung: Hälftige oder abweichende Aufteilung für Sonderausgaben, agB, §35a/§35c in der dafür vorgesehenen Zeile der Anlage eintragen.
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Achtung: Einige Kinder-bezogene Aufteilungen (z.B. Ausbildungs-Sonderbedarf, Behinderten-/Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Fahrtkostenpauschale) müssen in der Anlage Kind beantragt werden.
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Spendenvortrag / Verlustabzug: Übernahme/Verrechnung aus Vorjahren eintragen und – falls der Platz nicht reicht – eine gesonderte Aufstellung beifügen.
FAQ zur Anlage Sonstiges
1. Wofür ist die Anlage Sonstiges konkret gedacht?
Für Anträge und Angaben, die nicht in andere Anlagen passen – z.B. Aufteilungsanträge bei Einzelveranlagung, Spendenvortrag, Verlustabzug, Erbschaftsteuer-Ermäßigung.
2. Wo trage ich »sonstige Einkünfte« ein (Unterhalt, Leistungen, Private Veräußerungsgeschäfte)?
Das gehört in Anlage SO; die Anlage Sonstiges ist kein Einkünfte-Formular.
3. Kann ich einen Spendenvortrag oder Verlustabzug auch ohne Beleg eintragen?
Belege müssen nur auf Anforderung des Finanzamts nachgereicht werden (Belegvorhaltepflicht). Spendenquittungen und Bescheide zu Verlustvorträgen müssen also aufbewahrt werden, aber man muss sie nicht zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 7. Januar 2026)