Muster-Einspruch: kein Kindergeld für verheiratete Kinder/Kinder mit eigenem Kind
Eltern volljähriger Kinder bekommen seit 2012 Kindergeld unabhängig davon, wie hoch die Einkünfte und Bezüge des Kindes sind. Nur verheiratete Kinder und Kinder mit einem eigenen Kind wollten die Familienkassen bisher anders behandeln. Da diese einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehepartner bzw. den anderen Elternteil ihres Kindes haben, soll kein Anspruch auf Kindergeld bestehen. So stand es in einer Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).