Ob Handwerker, Gärtner, Putzfrau, Schornsteinfeger oder Pflegekraft, ob angestellt oder beauftragt – der Staat beteiligt sich mit 20 % an Ihren Kosten. Wichtig: Auch Mieter können diese Kosten ansetzen, Sie finden sie in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Das Beste: Die Beträge werden nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.
Wer als Arbeitgeber wissen möchte, wie hoch seine monatlichen Ausgaben für einzelne Mitarbeiter effektiv sind; wer wissen will, ob er mit geldwerten Vorteilen für Arbeitnehmer am Arbeitgeberbrutto sparen kann, der ist bei unserem Brutto-Netto-Gehaltsrechner für Arbeitgeber bestens aufgehoben.
Sie möchten wissen, ob oder welchen Pflegegrad Sie erreichen? Worauf die Einstufung des MDK beruht? Welche Fähigkeiten bzw. Einschränkungen dabei eine Rolle spielen? Wir zeigen Ihnen, was Ihnen an Geld und Sachleistungen in dem jeweiligen Pflegegrad zustehen.