Arbeitstage-Rechner - Alle Arbeitstage 2020/2021 berechnen
Nutzen Sie unseren Arbeitstagerechner, um die Anzahl der Arbeitstage für Ihre Steuererklärungen zu berechnen. Mit Hilfe des Rechners bestimmen Sie schnell und einfach alle Arbeitstage für das Jahr 2021, 2020, 2019 oder andere zurückliegende Jahre. Sie müssen nicht mehr mühsam die Tage mit einem Kalender ermitteln. Die Anzahl der Arbeitstage ist wichtig, um die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) für Ihre Fahrten zur Arbeit zu berechnen. Diese können Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.
Die Arbeitstage variieren je nach Bundesland und Anzahl der Feiertage im Jahr – dies wird durch unseren Rechner automatisch berücksichtigt.
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Arbeitstage-Rechner
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Welche Tage im Monat sind Arbeitstage?
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Wie viele Arbeitstage erkennt das Finanzamt an?
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Arbeitstage bei Lehrern
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Überlick Feiertage nach Bundesländern
Arbeitstagerechner
Welche Tage im Monat sind Arbeitstage?
Es gibt Werktage, Sonntage und Feiertage – Arbeitstage können grundsätzlich alle Tage sein. Werktage sind die Tage im Zeitraum von Montag bis einschließlich Samstag, Arbeitstage sind für die meisten Angestellten und Beamten im Zeitraum von Montag bis Freitag.
Was für die einen Feiertage oder Wochenende sind, sind in der Gastronomie, in Krankenhäusern, bei der Polizei und in vielen anderen Berufen wiederum Arbeitstage. Wenn aber oft auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gearbeitet wird, hat das über die Monate, und das ganze Kalenderjahr große Auswirkungen auf die tatsächlichen Arbeitstage. Somit auch eine große Relevanz für Arbeitnehmer, die korrekte Anzahl tatsächlicher Arbeitstage für die eigene Steuererklärung zu berechnen.
Dafür gibt es im Arbeitstagerechner die Abfrage, ob wegen Sonntags- und Feiertagsarbeit Tage addiert werden sollen. Umgekehrt müssen Sie von allen möglichen Arbeitstagen (den Gesamttagen) alle Ihre Urlaubstage und Krankheitstage abziehen um die realen Arbeitstage zu berechnen. Auch danach fragt Sie der Arbeitstagerechner.
Wie viele Arbeitstage erkennt das Finanzamt an?
Für jeden Tag, an dem Sie zu Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte fahren, können Sie in der Steuererklärung die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Viele Finanzämter fordern keine Berechnungen oder Nachweise, sondern akzeptieren gängige Berechnungen von Arbeitstagen:
- bei einer 4-Tage-Woche: 180 Arbeitstage
- bei einer 5-Tage-Woche: 230 Arbeitstage
- bei einer 6-Tage-Woche: 280 Arbeitstage
Wichtig: Diese Zahl ist ein Erfahrungswert. Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch. Letztlich richtet sich die Zahl der Arbeitstage nach Ihren individuellen Verhältnissen. Es ist daher wichtig die korrekte Anzahl von Arbeitstagen für Ihr Steuerjahr zu berechnen.
Geht aus Ihrer Steuererklärung hervor, dass Sie an weniger Tagen als üblich zur Arbeit gefahren sind, etwa bei Bezug von Krankengeld oder bei Angabe von mehrtägigen Auswärtstätigkeiten, kürzt das Finanzamt häufig die Arbeitstage.
Das gilt bei Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Das steht im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Von diesem Grundsatz gibt es natürlich Ausnahmen, denn sonst hätten Krankenhäuser, Polizei, Gastronomie, Tankstellen und viele andere Branchen ein Problem. Daher regelt das Arbeitszeitgesetz auch, dass – wenn die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können –Arbeitnehmer in zahlreichen Bereichen auch an Sonntagen und Feiertagen beschäftigt werden.
Der Arbeitgeber darf jedoch nicht anordnen, dass ein Arbeitnehmer jeden Sonntag zur Arbeit erscheint: 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben. Außerdem muss dem Arbeitnehmer für jeden Sonntag oder Feiertag, an dem er gearbeitet hat, ein Ersatzruhetag gewährt werden.
Übrigens; Viele Arbeitgeber zahlen einen Sonntagszuschlag oder Feiertagszuschläge. Darauf besteht jedoch gesetzlich kein Anspruch!
Arbeitstage bei Lehrern
Gerade bei Lehrern an allgemeinbildenden Schulen ziehen viele Finanzämter auch die Ferientage ab und akzeptieren nur deutlich weniger Arbeitstage. So wurden beispielsweise vor einigen Jahren bei einem Lehrer an einem Gymnasium nur Fahrtkosten für 192 Fahrten anerkannt, weil er keine Aufstellung über die zusätzlichen Fahrten vorlegte.
Als Lehrer sollten Sie daher Aufzeichnungen darüber machen, an wie vielen Tagen Sie in den Ferien oder am Wochenende zur Schule gefahren sind, oder die Anzahl der geltend gemachten Arbeitstage durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachweisen. Das erspart Rückfragen durch das Finanzamt.
Feiertage der Bundesländer bei der Arbeitstage-Berechnung berücksichtigen
Bundeseinheitliche, deutschlandweite Feiertage, die im Rechner berücksichtigt werden, sind
- Neujahr
- Tag der Arbeit
- Tag der dt. Einheit
- Weihnachtstag
- Weihnachtstag
- Karfreitag
- Ostersonntag
- Ostermontag
- Christi Himmelfahrt/Vatertag
- Pfingstsonntag
- Pfingstmontag
Dazu kommen große Unterschiede bei der Anzahl der Arbeitstage durch unterschiedliche Feiertage in den Bundesländern:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
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Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
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Alle Angaben und Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Haftung ist ausgeschlossen.