- Einleitung
- Steuererklärung lohnt sich
- Rückwirkende Steuererklärung
- Unterlagen für die Steuererklärung
- Kosten absetzen
- Steuerrechner
- Kostenlose Steuererklärung
- Steuererklärung für Studenten
- Steuererklärung für Azubis
- Steuererklärung für Praktikanten
- Steuererklärung im FSJ
- Income Tax in Germany
- FAQs
- Weiterführende Links & News
Die erste Steuererklärung
Mit der „ersten Steuererklärung“ sind einige Fragen verbunden: Lohnt sich die Steuererklärung überhaupt? Welche Unterlagen braucht man? Wer darf bei der ersten Steuererklärung helfen und welche Kosten können Berufseinsteiger, Studenten und Azubis von der Steuer absetzen?
Stand: - Spätestens nach dem Einstieg in den Beruf steht bei vielen Arbeitnehmern die erste Steuererklärung an. Obwohl diese oftmals nur als lästiger Papierkram empfunden wird, kann sich eine Steuererklärung durchaus lohnen – unabhängig davon, ob die Steuererklärung verpflichtend abgegeben werden muss oder freiwillig gemacht wird. Wer Freibeträge und Pauschalen nutzen kann, bekommt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Steuerrückerstattung. Durchschnittlich gab es sogar 1.072 € Steuerrückerstattung vom Finanzamt.
Inhaltsverzeichnis
-
Steuererklärung lohnt sich
-
Steuererklärung rückwirkend abgeben
-
Wichtige Unterlagen für die erste Steuererklärung
-
Diese Kosten kann man von der Steuer absetzen
-
Mit dem Steuerrechner die Steuerrückerstattung berechnen
-
Die Erste Steuererklärung – Kostenlos, schnell & einfach!
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Erste Steuererklärung für Studenten
-
Erste Steuererklärung für Azubis
-
Erste Steuererklärung für Praktikanten
-
Erste Steuererklärung im FSJ
-
First Income tax return in Germany
-
FAQ - Häufige Fragen & Antworten
-
Weiterführende Links und News
Darum lohnt sich eine Steuererklärung

Wer freiwillig seine Steuererklärung abgibt, darf in den meisten Fällen mit einer Steuerrückerstattung vom Finanzamt rechnen. In Deutschland ist die durchschnittliche Höhe dieser Rückzahlung 1.051 €. Neben tatsächlichen Kosten werden vom Fiskus aber auch Pauschalen angerechnet. Beispielsweise werden 1.200 € als Werbungskostenpauschale von allen Einnahmen abgezogen – unabhängig davon, ob Ihnen Werbungskosten in dieser Höhe entstanden sind oder nicht. Bis zu diesem Betrag muss man dem Finanzamt auch keine Nachweise oder Belege liefern. Nur wenn höhere Kosten als die Pauschale entstanden sind, sollten entsprechende Belege aufbewahrt werden um diese vorzeigen zu können. Gerade die erste Steuererklärung lohnt sich für viele besonders dann, wenn sie eine mehrjährige Ausbildung hinter sich haben. Dann können Kosten (Verluste) für bis zu 7 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Die erste Steuererklärung rückwirkend abgeben
Eine Steuererklärung kann nur rückwirkend abgegeben werden, wenn keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht. Diese freiwillige Abgabe kann dann aber bis zu 4 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Bis zum 31.12.2022 könnten Sie somit noch Ihre Steuer für 2018 beim Finanzamt einreichen.
Da Studenten oder Azubis während des Studiums häufig nur Kosten durch Ihre Ausbildung haben, können Sie einen sog. "Verlustvortrag" einreichen. Diesen Verlustvortrag kann man im Rahmen einer Steuererklärung aktuell sogar noch bis zu 7 Jahre rückwirkend abgeben! Aber was heißt das konkret? Wenn es während eines Zweitstudiums keine Möglichkeit gibt, entstandene Kosten wegen der Ausbildung/Studium steuerlich anzusetzen (weil es kein Gehalt gibt, gegen das man die Kosten rechnen kann), kannst man diese Kosten als Verlustvortrag beim Finanzamt eintragen lassen. Damit merkt man seine Verluste für später vor. Legt man dann als Berufseinsteiger los, können diese angesammelten Verluste mit dem nun erzielten Einkommen verrechnen und so die Steuerlast deutlich gesenkt werden. Immerhin fallen bei einem Studium oft Kosten von weit über 10.000 Euro an.
Unterlagen für die erste Steuererklärung

Ob Steuer-ID, Nachweise über Fahrtkosten, Bescheinigungen zur privaten Altersvorsorge oder Nebenkostenabrechnungen des Vermieters – um Ihre erste Steuererklärung optimal erstellen zu können und eine größtmögliche Steuerersparnis zu erzielen, benötigen Sie eine ganze Reihe an Unterlagen und Informationen:
- Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer,
- Einkommens- oder Vorauszahlungsbescheide,
- Lohnsteuerbescheinigung des letzten Jahres,
- Kontoauszüge des betreffenden Steuerjahres,
- alle relevanten Unterlagen in Bezug auf weitere Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen,
- Falls Sie Arbeitslosen-, Kranken-, Übergangs-, Insolvenzausfallgeld, Mutterschafts- oder Elterngeld erhalten haben, benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen über die gezahlten Leistungen.
- Gleiches gilt für erhaltene Leistungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich und erhaltene Abfindungen (inkl. Abfindungsvereinbarung oder Auflösungsvertrag).
- Für Zins- und Kapitaleinnahmen möchte das Finanzamt einen Nachweis in Form von Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen sehen.
Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID
Seit 2008 erhält jeder Bundesbürger mit der Geburt beziehungsweise bei Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer – kurz: Steuer-ID. Diese besteht aus 11 Ziffern und dient dem vereinfachten Abgleich von Steuerdaten zwischen Behörden.
Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich mit jedem Umzug ändert, gilt die steuerliche Identifikationsnummer bundeseinheitlich und bleibt ein Leben lang gleich. Die Steuer-ID soll langfristig die Steuernummer ablösen. Selbständige und Unternehmen führen jedoch weiterhin eine Steuernummer für die zu zahlenden Unternehmenssteuern (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer etc.).
Tipp: Sollten Sie keine Steuer-ID haben, diese nicht kennen oder haben Ihre Steueridentifikationsnummer verloren, können Sie sich diese ganz einfach besorgen.
Hierfür füllen Sie entweder das Formular „Mitteilung der Steueridentifikationsnummer“ vom Bundeszentralamt für Steuern aus, senden eine E-Mail an info@identifikationsmerkmal.de oder wenden sich per Brief an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn.
Steuerformulare - Wo finde ich sie und muss ich diese selbst ausfüllen?
Alle bundeseinheitlichen Steuerformulare und Vordrucke finden Sie entweder im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung oder können diese über unser kostenloses Formularpaket herunterladen, ausdrucken und selbst ausfüllen.
Einfacher und schneller ist es jedoch, wenn Sie Ihre Steuererklärung statt mit Formularen mithilfe einer Steuer-Software erstellen. Zusammen mit einer leicht verständlichen Ausfüllhilfe und wertvollen Tipps, um Steuern zu sparen, erledigen Sie Ihre Steuer ohne Vorwissen oder komplizierte Fachbegriffe.
Abgabe einer Steuererklärung mit einer Steuer-Software
Eine Steuererklärung abzugeben und alle dafür notwendigen Formulare auszufüllen, ist für Laien oftmals langwierig und kompliziert. Außerdem braucht es zur Online-Abgabe einen Zugang sowie Sicherheitszertifikate für das Steuerportal Elster-Online. Alle Anträge und Unterlagen benötigen etwas Zeit und liegen dem Steuerzahler oft erst nach einigen Wochen tatsächlich vor.
Schneller und einfacher gelingt die Steuererklärung mit einer Steuersoftware, wie der SteuerSparErklärung von Steuertipps.de. Dann brauchen Sie auch keinen zusätzlichen Elster-Account, um die Steuer ans Finanzamt zu verschicken oder den fertigen Lohnsteuerbescheid zu empfangen. Beides übernimmt die Software für Sie.
Diese Kosten können Sie von der Steuer absetzen

Im Laufe eines Kalenderjahres fallen für Arbeitnehmer einige Ausgaben wie zum Beispiel Werbungskosten an, die abgesetzt werden können. Hierzu gehören unter anderem:
Werbungskosten
- Fahrtkosten oder gefahrene Kilometer
- Arbeitsmittel (z.B. Laptop, Fachbücher, Berufsbekleidung)
- Berufliche Fort- oder Weiterbildung (z.B. Fachwirt, Meister)
- Bewerbungen (z.B. Bewerbungsmappe, Bewerbungsfotos)
- Beruflich bedingter Umzug (z.B. Speditionskosten, Packmaterial)
- Doppelte Haushaltsführung (z.B. Mietzahlungen für die Zweitwohnung)
- Steuersoftware, Steuerberatungskosten, Beiträge Lohnsteuerhilfeverein
Sonderausgaben
- Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge für Kranken-, Pflege-, Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherung)
- Private Altersvorsorge (z.B. Riester- oder Rürup-Rente)
- Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
- Krankheitskosten (z.B. Ausgaben für eine Brille, Medikamente, selbst gezahlte Arztkosten)
- Pflegeaufwendungen
- Behindertenausweis
- Kosten für einen Heilpraktiker
- Kurkosten
- Unterhalt an Angehörige
Zudem können Sie Rechnungen und entsprechende Zahlungsnachweise für Handwerkerleistungen (z.B. Schornsteinfeger, Elektriker) sowie haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Haushaltshilfe, Gartenarbeiten) und bestimmt Positionen der Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters oder der Hausverwaltung bei der Steuer geltend machen. Dazu gehören z.B. Hausmeister, Gartenpflege, Schornsteinfeger, Winterdienst sowie Wartungsarbeiten an Heizung oder Warmwasser.
Steuerrechner - Steuerrückerstattung berechnen
Mit dem Steuerrechner können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit wenigen Angaben die Höhe einer möglichen Steuerrückerstattung berechnen. Berechnen Sie mit unserem Steuerrechner schnell, einfach und unkompliziert Ihre voraussichtliche Steuererstattung:
Die Erste Steuererklärung – Kostenlos, schnell & einfach!
Eine Steuererklärung muss nicht kompliziert sein und kann binnen kürzester Zeit fertig sein.
Mit unserer kostenlosen Testversion der SteuerSparErklärung, können Sie Ihre erste Steuererklärung als Berufseinsteiger ganz ohne Steuerfachwissen schnell & einfach erstellen.
Erste Steuererklärung für Studenten
In der Regel sind Studenten aufgrund ihres geringen Einkommens nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Anders ist es nur, wenn Sie als Student mehr als den Grundfreibetrag von 10.347 € verdienen (z.B. durch Miet- oder Kapitaleinkünfte oder Selbstständigkeit) bzw. wenn Sie mehrere Arbeitgeber während eines Jahres hatten oder Sie das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert. Trifft das alles nicht zu, haben Studenten die Möglichkeit, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben. Das kann sich lohnen!
Da Sie während des Studiums normalerweise nur über ein geringes oder sogar gar kein Einkommen verfügen, jedoch einige abzugsfähigen Kosten (Werbungskosten und Sonderausgaben) entstehen, lohnt sich meistens eine Steuererklärung als Student. Abzugsfähige Kosten sind zum Beispiel Studien- und Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Arbeitsmaterial, Fahrten zur Uni oder Kontoführungsgebühren.
Tipp: Ausführliche Informationen für die erste Einkommensteuererklärung als Student
Erste Steuererklärung für Azubis
Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie als Azubi in der Regel nur verpflichtet, wenn Ihr Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, Sie vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert werden oder Sie Ausbildungskosten geltend machen möchten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Als Azubi eine Steuererklärung einzureichen, bietet sich die sogenannte „Vereinfachte Steuererklärung“ an. Hierfür füllen Sie einfach ein zweiseitiges Formular aus und schicken dieses an das für Sie zuständige Wohnsitzfinanzamt. Die vereinfachte Steuererklärung ersetzt den sonst vierseitigen Mantelbogen und die Anlage N.
Tipp: Ausführliche Informationen für die erste Einkommensteuererklärung als Azubi
Erste Steuererklärung für Praktikanten
Viele Studenten absolvieren während ihrer Studienzeit ein oder mehrere Praktika. Bei den meisten Studenten ist eine bestimmte Praktikumszeit sogar fest integriert. Andere wiederum nutzen Praktika, um erste praktische Erfahrungen für das spätere Berufsleben zu sammeln. Erzielen Sie durch das Praktikum steuerpflichtige Einnahmen und ist dieses Teil Ihrer beruflichen Ausbildung (z.B. Zweitstudium), dürfen Sie alle während des Praktikums angefallenen berufsbedingten Kosten als Werbungskosten in Ihrer ersten Steuererklärung als Praktikant geltend machen.
Tipp: Ausführliche Informationen für die erste Einkommensteuererklärung als Praktikant
Erste Steuererklärung im freiwilligen sozialen Jahr
Um nach der Schulzeit nicht untätig herumzusitzen und sich mehr Zeit für eine Entscheidung zu schaffen, entscheiden sich viele junge Menschen für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder für den Zivildienst bzw. Bundesfreiwilligendienst (BFD). Der große Vorteil daran ist, dass Sie währenddessen sogar eine Art Gehalt bekommen und somit eigenes Geld verdienen. Hierbei handelt es sich oft jedoch eher um ein Taschengeld als um ein klassisches Gehalt. Zudem werden bei Freiwilligendiensten in der Regel Verpflegung und Unterkunft gestellt. Auch wenn es sich beim Taschengeld um eine Geldleistung und bei der Übernahme von Verpflegung und Unterkunft um geldwerte Sachleistungen handelt, stellen diese per Gesetz dennoch steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit dar. Bedeutet: Sie müssten das Taschengeld und auch die geldwerten Sachleistungen in Ihrer Steuererklärung im freiwilligen sozialen Jahr angeben und versteuern. Das aber nur, wenn das Einkommen insgesamt über dem Grundfreibetrag liegt.
Tipp: Ausführliche Informationen für die erste Einkommensteuererklärung während des FSJ
Erste Steuererklärung für Berufsanfänger
Als Berufsanfänger können Sie sich einen Teil der Steuern, die Ihnen vom Lohn abgezogen und an das Finanzamt abgeführt wurden, zurückholen. Das funktioniert, indem Sie als Berufsanfänger eine erste Steuererklärung abgegeben. Neben den bereits von Ihnen bezahlten Steuern haben Sie bei einer Steuererklärung zudem die Möglichkeit, weitere Kosten geltend zu machen, an denen sich der Fiskus beteiligt. Hierzu gehören unter anderem Ausbildungs- und Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, Fahrtkosten oder Ausgaben für Arbeitsmittel.
Tipp: Ausführliche Informationen für die erste Einkommensteuererklärung als Berufsanfänger
Erste gemeinsame Steuererklärung als Ehepaar
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können das sogenannte „Ehegattensplitting“ nutzen und dadurch Steuern sparen. Der Splittingtarif – auch Zusammenveranlagung genannt - ist im Gegensatz zum klassischen Grundtarif für Alleinstehende oder getrennt veranlagte Paare günstiger. Die gemeinsame Veranlagung lohnt sich allerdings nur, wenn entweder einer der beiden Partner Einkünfte erzielt und der andere nicht oder wenn die Gehälter beider Partner einen größeren Unterschied zueinander aufweisen. Trifft eine dieser Voraussetzungen auf Sie und Ihren Partner zu, sollten Sie eine erste gemeinsame Steuererklärung als Ehepaar einreichen und von der Zusammenveranlagung profitieren.
Tipp: Ausführliche Informationen für die erste gemeinsame Einkommensteuererklärung als Ehepaar
Erste Steuererklärung als Rentner
Liegt der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente oder der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte als Rentner über dem Grundfreibetrag, sind Sie dazu verpflichtet, eine Steuererklärung als Rentner abzugeben. Zu dem Gesamtbeitrag der Einkünfte zählen neben Ihrer Rente noch Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung, aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit, aus pauschal versteuertem oder steuerfreiem Arbeitslohn oder Kapitaleinkünfte (die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen). Da Sie als Rentner jedoch noch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbeträge und vieles mehr von der Steuer absetzen können, verringert sich das zu versteuernde Einkommen deutlich. Nicht selten kommt es vor, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte von Rentnern dadurch unter den Grundfreibetrag fällt, sie keine Einkommensteuer zahlen und auch keine Steuererklärung abgeben müssen.
Tipp: Ausführliche Informationen zur Einkommensteuererklärung als Rentner
Erste Steuererklärung mit Kind
Wie alle anderen Eltern auch geben Sie über das Kalenderjahr verteilt viel Geld für die Verpflegung, Betreuung, Ausbildung oder Kleidung Ihres Kindes aus. Doch wussten Sie, dass sich der Staat nicht nur in Form des Kindergeldes an den entstandenen Kosten beteiligt? Um den Grundbedarf Ihres Kindes zu decken, zieht das Finanzamt nämlich jedes Steuerjahr den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung von Eltern rückwirkend von Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen ab. Um eine Doppelförderung auszuschließen, wird allerdings das im Steuerjahr bereits erhaltene Kindergeld zum Kinderfreibetrag hinzuaddiert. Die Steuerersparnis für Sie als Eltern ergibt sich somit aus der verbleibenden Differenz. Um den Kinderfreibetrag nutzen zu können, füllen Sie einfach die Anlage Kind aus.
Tipp: Ausführliche Informationen zur Steuererklärung mit Kind
Steuererklärung bei Lohnersatzleistungen / Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld wird durch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung getragen und ist damit eigentlich steuerfrei. Allerdings zählt das Kurzarbeitergeld zu den Lohnersatzleistungen, die zum regulären Einkommen hinzugerechnet werden und dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen. Progressionsvorbehalt bedeutet: Erhöht sich Ihr Einkommen, erhöht sich auch der Anteil der zu zahlenden Steuern. Je nachdem, wie lange Sie in Kurzarbeit waren und somit Kurzarbeitergeld bezogen haben und wie viel Lohnsteuer bereits im betreffenden Steuerjahr abgeführt wurde, kann diese Kombination zu einer empfindlichen Steuernachzahlung führen. Haben Sie mehr als 410 € Kurzarbeitergeld erhalten, sind Sie zudem dazu verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen.
Tipp: Ausführliche Informationen zur Einkommensteuererklärung bei Lohnersatzleistungen / Kurzarbeit
First Income tax return in Germany
Everybody who works in Germany is required to pay income taxes. But who is required to file a tax return and who is not? Can the tax return also be filed voluntarily? Who can deduct which costs? Are there deadlines that must be met and which forms are needed at all? The linked article provides information about this and will explain some technical terms from German tax law. You will encounter them, when dealing with the German tax office.
Tipp: More information for your first income Tax return in Germany.
Häufige Fragen und Antworten
Erste Steuererklärung erst nach dem Studium machen?
Während des Studiums entstehen Ihnen bereits beruflich bedingte Ausgaben und weitere Kosten, die Sie zu Teilen vom Finanzamt wiederholen können. Das ist allerdings nur möglich, wenn Sie eine Steuererklärung einreichen. Die Abgabe ist in der Regel freiwillig, da Studenten aufgrund des geringen Einkommens normalerweise nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Obwohl Sie als Student mehr Ausgaben absetzen können als Einkommensteuer bezahlt wurde, lohnt sich die freiwillige Steuererklärung bereits während des Studiums. Hierfür müssen Sie einfach einen Verlustvortrag beim Finanzamt vermerken lassen. Sobald Sie in das Berufsleben einsteigen und regulär Steuern bezahlen, verrechnet das Finanzamt die angegebenen Verluste. In der Regel ergibt sich daraus eine ordentliche Steuerrückerstattung. Der Verlustvortrag fürs Studium gilt bis zu sieben Jahre rückwirkend.
Welche Unterlagen sind für die erste Steuererklärung erforderlich?
Zu den wichtigsten Unterlagen für die erste Steuererklärung gehören neben Ihrem Personalausweis, Ihrer Steuernummer oder Steuer-ID und der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auch Ihren Einkommensteuerbescheid aus dem Vorjahr, Versicherungsunterlagen und Belege für Werbungskosten.
Wer darf bei der ersten Steuererklärung helfen?
Wenn Sie mit den Formularen und dem komplexen Steuerrecht nicht zurechtkommen, können Sie sich Hilfe für die Erstellung der ersten Steuererklärung holen. Helfen Ihnen Familienmitglieder bzw. Angehörige, darf dies nur unentgeltlich geschehen. Eine Steuererklärung gegen Entgelt dürfen dagegen nur Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Lohnsteuerhilfevereine erstellen.
Ändert sich nach der Hochzeit die Steuerklasse?
Sofern Sie nach der Hochzeit keine getrennte Veranlagung wählen, bei der dann der besserverdienende Partner Steuerklasse 3 und der schlechter verdienende Partner Steuerklasse 5 erhält, geht das Finanzamt von einer Zusammenveranlagung aus, bei der beide Ehepartner Steuerklasse 4 zugewiesen bekommen.
Bis wann muss die erste Steuererklärung abgegeben werden?
Ihre erste Steuererklärung müssen Sie bis zum 31. Juli des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt eingereicht haben. Für die Steuererklärungen 2021 bis 2023 gelten längere Abgabefristen.
Können Fehler bei der ersten Steuererklärung Folgen haben?
Bei der Erstellung einer Steuererklärung lauern viele Fallstricke, die nicht selten zu Fehlern führen. Selbst unbewusste Fehler oder fehlerhafte Informationen können dann schnell strafrechtliche Konsequenzen haben. Sie machen sich beispielsweise unter Umständen bereits strafbar, wenn Sie Beträge falsch abrunden oder nicht korrekt eingeben oder gefahrene Kilometer aufrunden. Das Finanzamt ist sich jedoch darüber im Klaren, dass Fehler bei der Steuererklärung passieren können. Sollten Ihnen Fehler auffallen, ist es möglich, diese zu melden und innerhalb einer Frist korrigieren zu lassen.
Muss die erste Steuererklärung in Papierform abgegeben werden?
Seit 2011 darf die Steuererklärung nur noch dann in Papierform abgegeben werden, wenn keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft erzielt wurden.
Wie lange kann die erste Steuererklärung rückwirkend gemacht werden?
Eine freiwillige Steuererklärung können Sie bis zu 4 Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr rückwirkend bei dem für Sie zuständigen Wohnsitzfinanzamt abgeben. Ihre Steuererklärung für 2021 können Sie somit bis spätestens Ende 2025 einreichen.
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