Zivildienst
Seit 1.7.2011 wurde der Zivildienst durch den Bundesfreiwilligendienst abgelöst. Das so genannte Taschengeld wird zurzeit noch steuerfrei gestellt.
Ebenfalls steuerfrei sind die Geld- und Sachbezüge sowie die Heilfürsorge, die Soldaten im Sinne des Wehrsoldgesetzes und Bundesfreiwilligendienstleistende erhalten, die das Dienstverhältnis vor dem 1.1.2013 begonnen haben. Für alle Freiwilligen, die ab dem 1.1.2013 Ihren Dienst angetreten haben, gilt die Steuerpflicht für alle Geld- und Sachzulagen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 EStG
R 3.5 LStR
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Arbeiten im Ausland: Einfach zur Steuererklärung
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