Ehegattensplitting

Was ist das Ehegattensplitting? Wie funktioniert es?
Hier gibt es die Antwort! Detailliert, verständlich und informativ.

So funktioniert das Ehegattensplitting

Stand: - Paare, die gerade erst geheiratet haben, werden vom Finanzamt, sofern beide arbeiten, automatisch und ohne Antragsverfahren in die Kombinationen aus den zwei Lohnsteuerklassen 4/4 eingeteilt.
Ehepartner können nun entscheiden, ob eine gemeinsame Steuererklärung (Zusammenveranlagung) oder weiterhin zwei getrennte Steuererklärungen (Einzelveranlagung) abgeben werden sollen. Die Zusammenveranlagung ist Voraussetzung um das Ehegattensplitting nutzen zu können. Wie hoch die gemeinsame Steuerlast als Paar ist, wird dann mithilfe des Ehegattensplittings berechnet.

Was ist das Ehegattensplitting?

Ehepaare sowie eingetragene Lebenspartnerschaften, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und keine Einzelveranlagung gewählt haben, können in vielen Fällen dank des Ehegattensplitting-Verfahren Steuern sparen.

Ehegattensplitting bedeutet, dass das zu versteuernde Einkommen beider Eheleute addiert und anschließend halbiert wird. Die darauf anfallende Einkommensteuer wird dann wiederum verdoppelt. Vereinfacht gesagt: Jeder Ehepartnerversteuert die Hälfte des gemeinsamen Gesamteinkommens.

Die Berechnung klingt im ersten Moment kompliziert, hat aber mit der sogenannten Steuerprogression (mehr Einkommen = höherer Steuersatz) zu tun. Im Gegensatz zur Einzelveranlagung kann sich durch das Ehegattensplitting nämlich ein viel niedrigerer Steuersatz ergeben. Zum Beispiel dann, wenn ein Ehegatte sehr viel und der andere nichts oder nur sehr wenig verdient. Sind beide Einkommen dagegen in etwa gleich hoch, ergibt sich auch kein Splitting-Vorteil gegenüber der Individualbesteuerung.

 

Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung?

Beim Ehegattensplitting, das es nur mit der Zusammenveranlagung gibt, profitieren vor allem Eheleute und Lebenspartnerschaften mit unterschiedlich hohen Einkommen und Familien, bei denen nur einer der beiden Partner berufstätig ist. Denn für das Ehegattensplitting gilt: Je höher der Einkommensunterschied, desto höher die Steuerersparnis.

Durch die Zusammenveranlagung ergibt sich nämlich eine geringere steuerliche Belastung. Bei Paaren, die in etwa gleich viel verdienen, sollte genau nachgerechnet werden, ob sich die Zusammenveranlagung wirklich lohnt oder die Einzelveranlagung nicht sinnvoller wäre.

Eine Einzelveranlagung kann die bessere Wahl sein, wenn einer der beiden Partner Kurzarbeitergeld oder Lohnersatzleistungen bezogen, eine Abfindung erhalten, Auslandseinkünfte erzielt oder hohe außergewöhnliche Belastungen hatte, die den Freibetrag bei der Zusammenveranlagung nicht überschreiten würde. Gleiches gilt, wenn einer von beiden selbstständig ist und Verluste gemacht hat, den Verlustvortrag aber erst im nächsten Steuerjahr nutzen möchte.

Sie sollten jedoch bedenken, dass bei einer Einzelveranlagung Sie und auch Ihr Partner jeweils eine eigene Steuererklärung abgegeben müssen. Ehepaare können im Übrigen jedes Jahr neu entscheiden, ob sie gemeinsam oder getrennt veranlagt werden möchten.

 

Veranlagung im Jahr der Trennung, Scheidung oder Verwitwung

Wenn sich Ehepaare trennen oder scheiden lassen, können Sie und auch Ihr Partner das Ehegattensplitting noch im Jahr der Trennung oder Scheidung nutzen. Danach allerdings nicht mehr. Sollten Sie einen Versöhnungsversuch starten, dürfen Sie ebenfalls die Zusammenveranlagung nutzen. Allerdings müssen Sie dann eine Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft stellen.

Verwitwete können den Splittingtarif (Witwensplitting) letztmalig im Folgejahr nach dem Todesjahr des verstorbenen Partners nutzen.

 

Wie hoch ist der Steuervorteil durch das Ehegattensplitting?

Ein finanzieller Vorteil für (Ehe-)Paare ergibt sich durch die Zusammenveranlagung bzw. Anwendung des Ehegattensplittings insbesondere dann, wenn die jeweiligen Einkommen in der Höhe deutlich voneinander abweichen. Noch deutlicher ist die Steuerersparnis, wenn einer der beiden Partner sehr viel verdient und der andere gar kein Einkommen erzielt. Wie hoch der Steuervorteil durch das Ehegattensplitting in etwa ist, können Sie mithilfe der Grundtabelle und der Splittingtabelle selbst ermitteln:

 

  • Addieren Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und das Ihres Partners.
  • Verdoppeln Sie Frei- und Pauschbeträge und ziehen Werbungskosten sowie alle weiteren abzugsfähigen Positionen von dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen ab.
  • Halbieren Sie das sich daraus ergebende zu versteuernde Einkommen und wenden auf diesen Betrag den Grundtarif an.
  • Verdoppeln Sie soeben ermittelte Einkommensteuer aus der Grundtabelle des jeweiligen Steuerjahres. Das Ergebnis ergibt die Steuer nach dem Splittingtarif.

 

Grundtabelle versus Splittingtabelle

Entscheiden Sie und Ihr Partner sich für die Einzelveranlagung, richtet sich die jeweilige Steuerlast nach der Grundtabelle. Wählen Sie allerdings die Zusammenveranlagung, dann gilt die Splittingtabelle. Der Splittingtarif ist im Übrigen nur eine Ableitung aus dem Grundtarif und kein eigener Steuertarif.

 

 

Ehegattensplitting Rechner

Unser Ehegattensplitting-Rechner kann sowohl von Arbeitnehmern als auch Rentnern genutzt werden. Vorausgesetzt, das Paar ist entweder verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Unser Rechner bestimmt die für Sie günstigste Steuerklassenkombination.

 

 

*Alle Angaben und Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Haftung ist ausgeschlossen.

 

 

 

So funktioniert das Ehegattensplitting: Anleitung für Paare

Das Splittingverfahren wird angewendet, wenn Ehepaare und eingetragene Lebenspartner in Bezug auf die Einkommensteuer gemeinsam veranlagt werden. Beim Splittingverfahren wird das zu versteuernde Einkommen halbiert, auf Grundlage dieses halbierten und abgerundeten Betrages wird anschließend die Steuer berechnet. Der sich daraus ergebende Steuerbetrag wird danach verdoppelt. Diese Steuer ist dann von beiden Partnern zu entrichten. Neben Ehepartnern, die die Voraussetzungen zur gemeinsamen Veranlagung erfüllen, können auch folgende Steuerpflichtige das Splittingverfahren nutzen:

 

  • ein verwitweter Steuerpflichtiger für den Veranlagungszeitraum, der dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehepartner verstorben ist, wenn der Steuerpflichtige und der verstorbene Partner zum Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen zur gemeinsamen Veranlagung erfüllt haben,
  • Steuerpflichtige, deren Eheschließung in dem Kalenderjahr, in dem Einkommen bezogen wurde, aufgelöst worden ist. Dabei müssen beide Ehepartner jedoch die Voraussetzungen zur gemeinsamen Veranlagung erfüllt haben.

 

Das Splittingverfahren führt dann zu steuerlichen Vorteilen, wenn das (Ehe-)Paar Einkünfte in unterschiedlicher Höhe erzielt. Ein maximaler Vorteil wird erreicht, wenn einer der beiden Partner keine Einkünfte und der andere ein sehr hohes Einkommen erzielt.

 

Beispiel zum Ehegattensplitting:

Frau Kantner arbeitet halbtags und erzielt ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 25.060 €. Herr Kantner dagegen hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 57.120 €. Ohne die Zusammenveranlagung mit dem günstigen Splittingtarif müssten beide Einkommen mit dem Grundtarif besteuert werden: Frau Kantner müsste 4.123 € Einkommensteuer zahlen (durchschnittlicher Steuersatz 16,4 %) und Herr Kantner 15.818 € (durchschnittlicher Steuersatz 27,6 %). Das wären zusammen 19.941 €.

Der Splittingtarif unterstellt, dass jeder Ehepartner das gemeinsame zu versteuernde Einkommen zur Hälfte erwirtschaftet. Dadurch wird ein Teil des zu versteuernden Einkommens vom höher verdienenden Ehepartnerauf den anderen verlagert (gesplittet), sodass es insgesamt zu einem niedrigeren Steuersatz kommt.

Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Kantners beträgt 82.180 €. Hätte jeder die Hälfte (= 41.090 €) mit dem Grundtarif zu versteuern, entfiele auf jeden Ehepartner 9.403 € Einkommensteuer (durchschnittlicher Steuersatz 22,8 %), zusammen also 18.806 €. Das ist genau die Steuer, die sich unmittelbar aus dem Splittingtarif für ein zu versteuerndes Einkommen von 82.180 € ergibt. Durch die Zusammenveranlagung haben die Kantners einen Splittingvorteil von 1.135 € (= 19.941 € / 18.806 €).

 

So rechnet das Finanzamt bei Zusammenveranlagung

Auch bei der Zusammenveranlagung ermittelt das zuständige Finanzamt Ihre Einkünfte und die Ihres Partners getrennt. Aus diesem Grund tragen auch beide ihre jeweiligen Einkünfte in ein eigenes Formular ein - zum Beispiel bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in der Anlage N. Der Fiskus rechnet die einzelnen Einkünfte eines jeden Partners dann später zusammen. Erfreulicherweise können aber der beide Ehepartnervon bestimmten Frei- und Pauschbeträgen des anderen profitieren.

 

Wichtig à Das Finanzamt kann die gesamte zu zahlende Einkommensteuer von dem einen Ehepartner oder dem anderen fordern. Aus welchen Einkünften die Nachzahlung resultiert, spielt keine Rolle, denn zusammen veranlagte Eheleute sind Gesamtschuldner. Wollen Sie nicht für die Einkommensteuer Ihres Ehepartners geradestehen, stellen Sie einen Antrag auf Aufteilung.

 

Steuerklassen für Ehegattensplitting wählen

 

Durch die Wahl der optimalen Steuerklassenkombination können Verheiratete und eingetragene Lebenspartner das Maximum an Steuerersparnis beim Ehegattensplitting herausholen. Wenn Sie frisch verheiratet sind, sortiert Sie das Finanzamt erst einmal in die Steuerklassen 4/4 ein. Sofern Sie und Ihr Partner in etwa gleich viel verdienen, können Sie dort auch bleiben. Da der eventuelle Splittingvorteil allerdings am Ende des Jahres mit der Einkommensteuererklärung wieder ausgeglichen wird, profitieren Paare mit der Steuerklassenkombination meist nicht wirklich.

Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn das Einkommen weit auseinanderliegt und dementsprechend die Steuerklassenkombination 3 und 5 gewählt wurde. Dann können Sie mit dem Splittingverfahren monatlich einen Vorteil erzielen. Unabhängig davon, für welche Steuerklassen und welche Veranlagung Sie sich entscheiden, lässt sich die Steuererklärung viel einfacher mithilfe einer Steuersoftware erledigen. Unsere SteuerSparErklärung gibt Ihnen zum Beispiel viele wertvolle Tipps zum Steuern sparen an die Hand und begleitet Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung.


Fragen und Antworten zum Ehegattensplitting

Wie hoch ist der Grundfreibetrag bei Ehepaaren?

Der Grundfreibetrag für verheiratete Eheleute, berechnet sich aus der Summe des aktuell gültigen Steuerfreibetrags für jeden Steuerzahler. Der Grundfreibetrag 2022 ist z.B. 10.347 € für Ehepaare also das Doppelte: 20.694 €

Was ist das Faktorverfahren?

Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen, können statt der Steuerklassen-Kombination 3/5 oder 4/4 die Kombination 4-Faktor/4-Faktor wählen.
Der Faktor ist ein steuermindernder Multiplikator, der die Vorteile des Splittingtarifs auf die unterschiedlich hohen Arbeitslöhne beider Ehepartner verteilt. Der Lohnsteuerabzug ist deshalb genauer und vermeidet damit in der Regel Einkommensteuer-Nachzahlungen. Weitere Informationen zum Faktorverfahren gibt es im Lexikon.

Wie funktioniert Ehegattensplitting?

Haben Sie sich als (Ehe-)Paar für die Zusammenveranlagung entschieden, wird mithilfe der Splittingtabelle die Höhe der Einkommensteuer errechnet. Für die Ermittlung der Steuerlast bei Anwendung des Ehegattensplittings summiert das Finanzamt zunächst beide Einkommen und teilt die Gesamtsumme durch zwei. Die sich daraus ergebende Steuerbetrag wird dann wiederum mit zwei multipliziert.

Wird das Ehegattensplitting abgeschafft?

Beschlossen ist noch nichts, aber in der Ampel-Koalition wird die Abschaffung des Ehegattensplittings bereits seit einiger Zeit fleißig diskutiert. Grund hierfür ist, dass das Ehegattensplitting Frauen benachteiligen soll, die aufgrund der Kinder keine oder nur einer geringen Erwerbstätigkeit nachgehen können, während die Männer dann die Alleinverdiener sind. Für mehr Gerechtigkeit und somit auch eine Gleichstellung von Frau und Mann würde die Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 sorgen. Zudem soll das Ehegattensplitting durch ein Familiensplitting ersetzt werden.

Was ist Realsplitting?

Wenn Sie Ihrem dauernd getrenntlebenden oder dem geschiedenen Ehepartner Unterhalt zahlen müssen, können Sie durch die Anwendung des Realsplittings einen Teil dieser Zahlungen als Sonderausgaben geltend machen.

Was bedeutet Splittingtarif?

Beim Splittingtarif werden beide Einkommen geteilt (gesplittet). Damit wird so getan, als ob jeder Partner jeweils die Hälfte des Gesamteinkommens erzielt hätte. Der Splittingtarif ist somit kein eigener Steuertarif, sondern leitet sich aus dem Grundtarif ab.

Was ist Familiensplitting?

Im Gegensatz zum Ehegattensplitting werden beim Familiensplitting auch die Anzahl der Kinder berücksichtigt. In Deutschland wird die Einführung eines Familiensplitting zwar regelmäßig diskutiert, einen Gesetzentwurf o.ä. dazu gibt es jedoch bisher nicht.

Was ist Witwensplitting bzw. Gnadensplitting?

Beim Witwensplitting – auch Gnadensplitting genannt – haben verwitwete Steuerpflichtige im Jahr des Todes des Ehepartners die Möglichkeit, das Ehegattensplitting bzw. die Zusammenveranlagung zu wählen. Vorausgesetzt, beide Partner haben in Deutschland gewohnt und haben nicht dauerhaft getrennt gelebt.

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