Abschreibungsrechner für Arbeitsmittel (Arbeitnehmer und Vermieter)

Du bist Arbeitnehmer oder Vermieter und möchtest teure Arbeitsmittel von der Steuer absetzen? Dann ist die Abschreibung (AfA) für dich ein wichtiges Thema! Mit unserem kostenlosen Abschreibungsrechner (AfA-Rechner) ermittelst du ganz einfach, wie du deine Anschaffungskosten optimal in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen kannst.

Nutze hier unseren Abschreibungsrechner ohne Anmeldung und optimiere deine Steuererklärung! Gib einfach Anschaffungskosten und Abschreibungsdauer für die AfA-Berechnung ein und erfahre, wie du über die Jahre Steuern sparen kannst:

 

Warum ist die Abschreibung für Arbeitsmittel wichtig?

 

Die Abschreibung mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Gerade bei größeren Anschaffungen wie einem neuen Computer, Laptop oder anderen beruflich genutzten Geräten lohnt sich das.

Abschreibung berechnen für Arbeitsmittel:

  • Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Lagen die Anschaffungskosten für dein Arbeitsmittel (z.B. Software, Büromöbel) bei bis zu 952 Euro brutto (also inklusive Umsatzsteuer), kannst du die Kosten sofort und in voller Höhe als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben.
  • Abschreibung über die Nutzungsdauer: Waren deine Arbeitsmittel teurer als 952 Euro brutto, musst du die Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilen. Das bedeutet, du setzt jedes Jahr einen Teilbetrag ab – das ist deine jährliche Abschreibung oder AfA (»Absetzung für Abnutzung«). Diesen Betrag kannst du dann als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen. Unser Abschreibungsrechner hilft dir, diesen jährlichen Betrag auszurechnen.

Warum ist die Abschreibung für Vermieter wichtig?

Die Abschreibung ist ein zentrales Steuersparmodell für Vermieter. Sie reduziert dein zu versteuerndes Einkommen, indem du die Anschaffungskosten deiner vermieteten Immobilie über viele Jahre hinweg steuerlich geltend machen kannst. Das lohnt sich besonders bei hohen Investitionen wie dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung zur Vermietung.

Abschreibung berechnen für Vermieter:

  • Lineare Abschreibung für Gebäude: Vermietest du eine Immobilie, kannst du die Anschaffungskosten (ohne Grundstücksanteil) über 50 Jahre hinweg mit jährlich 2% abschreiben. Bei Gebäuden, die vor 1925 gebaut wurden, sind es sogar 2,5% über 40 Jahre. Diese jährliche Abschreibung senkt deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
  • Abschreibung von Modernisierungen und Renovierungen: Größere Instandhaltungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf mehr als 15% der Anschaffungskosten (ohne Grundstück) betragen, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten. Diese musst du ebenfalls über die Nutzungsdauer abschreiben und kannst sie nicht sofort bei der Steuer absetzen.
  • Abschreibung von Ausstattung und Einbauten: Dinge wie Einbauküchen, Heizungen oder fest installierte Möbel gelten als selbstständige Wirtschaftsgüter. Liegen die Kosten unter 952 Euro brutto, kannst du sie sofort als Werbungskosten absetzen. Bei höheren Beträgen erfolgt die Abschreibung über die jeweilige Nutzungsdauer.

Mehr zum Thema »Immobilien kaufen, vermieten und renovieren« findest du im Beitrag »Immobilien leicht gemacht«.

Die AfA-Tabellen: Deine Richtlinie für die Nutzungsdauer

Wie lange du ein Arbeitsmittel abschreiben musst, darfst du nicht selbst entscheiden. Die Nutzungsdauer für die Abschreibungsberechnung richtet sich nach den offiziellen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Diese Tabellen listen für eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern die übliche Nutzungsdauer auf und sind die Grundlage für deine Berechnung.

Hier findest du die offiziellen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (BMF).

Abschreibungsmethoden und Vereinfachungsregeln für Selbstständige

Wenn du selbstständig tätig bist, machst du Abschreibungen bei der Steuer als Betriebsausgaben geltend. Wie du die Anschaffungskosten für eine Maschine, ein Auto oder einen anderen Gegenstand, der länger in deinem Betrieb eingesetzt wird, abschreibst, erklären wir dir im Beitrag »Abschreibung: Methoden und Vereinfachungsregeln«.

Alle Angaben und Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Haftung ist ausgeschlossen.