Mindestlohn

Zum 1.1.2015 wurde in Deutschland ein Mindestlohn in Höhe von damals 8,50 Euro pro Stunde eingeführt.

Zur Anpassung des Mindestlohns hat die Bundesregierung eine ständige Mindestlohnkommission eingerichtet. Sie wird alle fünf Jahre neu berufen und besteht aus einer/einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten ständigen Mitgliedern und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht. Die Tätigkeit der Mitglieder der Mindestlohnkommission ist ehrenamtlich.

Die Mindestlohn-Kommission berät, in welcher Höhe der Mindestlohn angepasst werden soll. Ihren Vorschlag leitet die Mindestlohnkommission an die Bundesregierung weiter, die per Verordnung den neuen Mindestlohn festlegt, der dann ab dem Folgejahr gilt.

Höhe des Mindestlohns:

  • bei Einführung zum 1.1.2015: 8,50 Euro (brutto) pro Stunde

  • ab 1.1.2017: 8,84 Euro pro Stunde

  • ab 1.1.2019: 9,19 Euro pro Stunde

  • ab 1.1.2020: 9,35 Euro pro Stunde

  • ab 1.1.2021: 9,50 Euro pro Stunde

  • ab 1.7.2021: 9,60 Euro pro Stunde

  • ab 1.1.2022: 9,82 Euro pro Stunde

  • ab 1.7.2022: 10,45 Euro pro Stunde

  • ab 1.10.2022: 12 Euro pro Stunde

  • ab 1.1.2024: 12,41 Euro pro Stunde

  • ab 1.1.2025: 12,82 Euro pro Stunde

Gesetzliche Grundlage

Grundlage für den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ist das Mindestlohngesetzes (MiLoG). Daneben gibt es allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne auf Basis des Tarifvertragsgesetzes (TVG), des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Wenn die Branchenmindestlöhne höher sind als der Mindestlohn, werden sie nicht durch diesen verdrängt, d.h., es wird dann der höhere Branchenmindestlohn gezahlt.

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