Rentenlücke und was man dagegen tun kann
Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Wer auch im Alter gut leben will, sollte sich frühzeitig mit den Themen Rente, Rentenlücke und private Altersvorsorge auseinandersetzen.
Vor allem derzeit junge Menschen werden die drastische Verringerung des Bruttorentenniveaus zu spüren bekommen. Selbst die Deutsche Rentenversicherung verweist ihre Versicherten mittlerweile auf die Notwendigkeit, fürs Alter zusätzlich privat vorzusorgen.
Wir haben hier alles Wichtige zusammengestellt und klären dabei auch über die 10 größten Irrtümer zur Rente auf.
Was ist die Rentenlücke?
Allein mit den monatlichen Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich der gewohnte Lebensstandard im Ruhestand nicht aufrechterhalten. Zwischen dem letzten Nettogehalt und dem während des gesamten Arbeitslebens erworbenen Rentenanspruch klafft eine zunehmend größer werdende Lücke – die gefürchtete Rentenlücke.
Rentenlücke von 53 Prozent – Tendenz steigend
Das Rentenniveau, also das Verhältnis zwischen Rente und bisherigem Einkommen, sinkt und die Rentenlücke wächst. Je jünger man ist und je mehr Geld man verdient, desto größer fällt die Differenz zwischen dem gewohnten Gehalt und der zu erwartenden monatlichen Nettorente im Alter aus. Private Altersvorsorge tut daher not! Doch welche Form von Vorsorge ist für wen am besten geeignet?
Bei Arbeitnehmern, die immer so viel verdient haben wie der Durchschnitt aller Rentenversicherten, beträgt die Rentenlücke aktuell etwa 53 % des Durchschnittsverdiensts, das bedeutet: ihnen »fehlen« im Ruhestand über 1.800 Euro im Monat! Und wer über der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung verdient, muss noch weit größere Einbußen gegenüber seinem gewohnten Gehalt verkraften.
Doch auch die für alle Einkommensgruppen vorhandene Rentenlücke vergrößert sich zusehends: Wegen der steigenden Lebenserwartung und der zunehmenden Alterung der Bevölkerung hat der Gesetzgeber beschlossen, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 auf die gesetzlich vorgegebene Untergrenze von 43 % sinkt. Dann beträgt die Rentenlücke sage und schreibe 57 %.
Wie groß ist meine persönliche Rentenlücke?
Die einfachste Methode, die eigene Rentenlücke zumindest grob zu berechnen, ist der Vergleich zwischen dem aktuellen Nettoeinkommen (siehe die monatliche Gehaltsabrechnung) und der aktuell erreichten gesetzlichen Rentenanwartschaft (siehe die zweite Zahl in der jährlichen Renteninformation). Bei der Rentenhöhe sind noch die Sozialbeiträge (derzeit knapp 11 %, zusammengesetzt aus 7,3 % Krankenversicherung und 3,4 % Pflegeversicherung) und die eventuell zu zahlenden Steuern abzuziehen. Die Steuerbelastung hängt vom zu versteuernden Gesamteinkommen ab, zu dem auch das Einkommen des Ehepartners sowie alle anderen Einkünfte zum Beispiel aus (privaten) Renten, Geldanlagen und Vermietung gehören.
Wer eine etwas exaktere Berechnung möchte, rechnet mögliche Gehaltssteigerungen, beispielsweise 2 % pro Jahr, hinzu und vergleicht dieses potenzielle Monatsgehalt mit der zu erwartenden gesetzlichen Rente auf der Grundlage der letzten fünf Kalenderjahre (siehe die dritte Zahl in der jährlichen Renteninformation und die Prognose im Absatz »Rentenanpassung«).
Zusätzliche Altersvorsorge frühzeitig in Angriff nehmen
Es ist leider klar, dass das Geld aus der staatlichen Rente nicht ausreichen wird, um im Alter den gewohnten Lebensstandard finanzieren zu können. Je früher man die finanzielle Absicherung angeht, desto besser kann die Versorgungslücke minimiert oder geschlossen werden. Am besten legt man also einen Teil des Gehalts für die private Altersvorsorge zurück, damit die finanzielle Belastung dauerhaft überschaubar ist.
Im Regelfall ist die staatliche Rente bzw. Pension aber die wichtigste Einnahme im Ruhestand. Deshalb ist es wichtig, sich darüber zu informieren, mit welchem Betrag man rechnen kann. Wer z.B. jahrelang hart gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat, aber weniger als 80 % des Durchschnittseinkommens verdient hat, für den fällt die gesetzliche Rente am Ende ziemlich schmal aus. Für diesen Fall wird seit 1.1.2021 die Grundrente als Zuschlag an Rentner und Rentnerinnen ausgezahlt. Damit am Ende eines Arbeitslebens mehr Geld zur Verfügung steht, will der Absprung aus dem Job gut vorbereitet sein!
Das Drei-Säulen-Modell
Der Altersvorsorge kann das Drei-Säulen-Modell zugrunde gelegt werden: Die erste Säule der Altersvorsorge deckt die Basisvorsorge in Form der öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme ab, also u.a. der gesetzlichen Rentenversicherung, die zweite Säule umfasst die betriebliche Altersvorsorge und die dritte Säule betrifft die private Altersvorsorge, also zum Beispiel Geldanlage, private Rentenversicherung, Rürup-Rente, Riester-Rente, Kapital-Lebensversicherung usw.
Tipp Wenn möglich, sollten die verschiedenen Bausteine des Drei-Säulen-Modells miteinander kombiniert werden, damit im Alter ausreichend Einkünfte und angespartes Kapital zur Verfügung stehen. Dabei gilt es natürlich, die individuellen Lebensumstände und persönlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass man möglichst früh beginnt und vor allem dranbleibt.
Die Basisvorsorge für das Alter erfolgt in den öffentlich-rechtlichen Pflichtsystemen. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, darüber hinaus bestimmte Gruppen von Selbstständigen wie beispielsweise Handwerker. Auch Zeiten der Kindererziehung und nicht erwerbsmäßiger Pflege sind pflichtversichert und werden bei der Ermittlung der Rentenpunkte berücksichtigt.
Zur zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge haben wir jeweils eigene Beiträge geschrieben: Hier gibt es mehr Informationen zur zweiten Säule, der »betrieblichen Altersvorsorge«. Zur dritten Säule, der »privaten Altersvorsorge«, haben wir Informationen für dich zur Riester-Rente und Rürup-Rente (Basis-Rente). Welche Möglichkeiten es gibt, individuell für das Alter vorzusorgen, erklären wir gleich!
Zudem besteht für viele die Möglichkeit, freiwillige oder zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen. Diese Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung rentieren sich für Ältere sogar verhältnismäßig besser als andere Formen der Altersvorsorge, weil sie nicht an den Finanzmarkt und das Zinsniveau, sondern an die Gehaltsentwicklung gekoppelt sind und daher Renditen von zwei bis drei Prozent pro Jahr erzielen können.
Besonders wichtig bei der Ermittlung der besten Rendite-Chancen ist zudem die Betrachtung der Auszahlungsphase unter Berücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge und der Steuern. Dieser Punkt wird oft vernachlässigt.
Individuelle Vorsorge und Kapitalaufbau
Zusätzlich oder alternativ lässt sich die Rentenlücke auch über den Kapitalmarkt schließen oder zumindest verringern. Wer sich rechtzeitig um seine Finanzen für den Ruhestand kümmert, kann den Finanzbedarf im Rentenalter selbst abdecken, indem er so viel zusätzliches Einkommen aus Dividenden (Aktienbesitz) und/oder Wohnungsmieten (Immobilienbesitz) erzielt, dass die Differenz zwischen dem Nettogehalt im Beruf und der Nettorente im Ruhestand verschwindet.
Als Vorsorge-Baustein, der eine lebenslange private Zusatzversorgung garantiert, kommen die private Rentenversicherung und die Kapitallebensversicherung in Betracht. Eine private Rentenversicherung ist ein Sparvertrag. Sie zahlt dem Versicherten zum vereinbarten Zeitpunkt eine monatliche Rente oder auf Wunsch auch einen Einmalbetrag aus. Bei der Kapitallebensversicherung handelt es sich um eine Form der Lebensversicherung, bei der im Todesfall oder nach Ablauf des Vertrags die Versicherungssumme in einem Betrag ausgezahlt oder verrentet wird. Mit beiden Vorsorge-Produkten sind allerdings relativ hohe Kosten verbunden.
Als Vorsorge kann auch einfach Geld fürs Alter angespart werden, beispielsweise mit Sparanlagen bei Banken, insbesondere mit Festgeld, Sparbriefen und Sparplänen. Abhängig vom Produkt ist in diesen Fällen vor allem die Einlagensicherung von Vorteil. Keine Geldanlage für die Altersvorsorge ist das Tagesgeld, es sollte lediglich als Liquiditätsreserve zur Verfügung stehen.
Für den Aufbau einer Altersvorsorge kann auch auf Wertpapiere zurückgegriffen werden. Soll die Sicherheit im Vordergrund stehen, kommen festverzinsliche Wertpapiere wie beispielsweise Pfandbriefe in Betracht. Auch Aktien können dem Vorsorgepaket beigemischt werden. Interessant sind auch Investmentfonds (z.B. Aktienfonds), weil diese durch ihre Streuung die Anlagerisiken im Vergleich zu einem Investment in die Aktie nur eines oder weniger Unternehmen senken.
Zur Altersvorsorge eignen sich auch Immobilien. Das gilt sowohl dann, wenn du das Haus oder die Eigentumswohnung selbst bewohnen willst, als auch für den Fall, dass die Mieteinnahmen zu deinen Alterseinkünften beitragen sollen.
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Wer kann wann in Rente gehen?
Regelaltersrente
Die reguläre Altersrente können fast alle erhalten, die irgendwann einmal in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Dafür reichen nämlich fünf Versicherungsjahre.
Das reguläre Rentenalter steigt 2024 um einen weiteren Monat an. Für den Jahrgang 1958 liegt es bei genau 66 Jahren. Wer 1958 geboren ist und noch kein Altersruhegeld bezieht, kann damit im Laufe des Jahres 2024 regulär in Rente gehen.
Für den Jahrgang 1959 liegt die reguläre Altersgrenze dann bei 66 Jahren und einem Monat, denn ab jetzt steigt sie Schritt für Schritt um zwei Monate für jeden jüngeren Jahrgang an. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann die reguläre Altersrente erst ab 67 Jahren erhalten, bzw. genauer gesagt: ab dem Monat, der dem 67. Geburtstag folgt. Lediglich wer am Monatsersten geboren wurde, erhält die Rente bereits in dem Monat, in dem das »passende« Alter erreicht wird.
Tipp Die gesetzliche Rente gibt es nicht automatisch, wenn das »passende« Alter erreicht wird, sondern nur auf Antrag. Der Rentenantrag sollte am besten spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Renteneintritt gestellt werden.
Wer noch nicht auf die fünf Versicherungsjahre kommt, die für die reguläre Altersrente verlangt werden, kann sein Versicherungskonto auch mit freiwilligen Beiträgen auffüllen. Interessant sein kann das u.a. für Beamte, die zu Beginn ihres Berufslebens sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Betroffene sollten sich vor der Einzahlung in die Rentenkasse allerdings informieren, welche Folgen ein Rentenbezug für ihre Beamtenpension hat.
Tipp Einen kompakten Überblick über den persönlichen Rentenbeginn und die gegebenenfalls anfallenden Abschläge gibt es im »Rentenbeginnrechner« der Deutschen Rentenversicherung.
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Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Sozusagen als »Bonbon« für besonders treue Kunden der Rentenversicherung bietet diese eine Frührente ohne Abschläge an: die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer auf 45 Versicherungsjahre kommt, kann vor Erreichen des regulären Rentenalters in Rente gehen. Diese Rentenart kommt für alle infrage, die 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen oder anderen Rentenzeiten (vor allem für Kindererziehung) auf dem Rentenkonto haben.
Das Zugangsalter für den abschlagsfreien Rentenzugang wird – ausgehend von der zunächst geltenden 63-Jahres-Grenze – schrittweise für jeden Jahrgang um zwei Monate angehoben. Für den Jahrgang 1958 gilt eine Altersgrenze von 64 Jahren und vier Monaten. Ab dem Folgemonat besteht dann Anspruch auf die »besondere« Altersrente.
Tipp Viele Mütter haben Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, obwohl sie in ihrem Job längere Zeit pausiert haben. Der Grund: Die sogenannten Kinderberücksichtigungszeiten zählen mit, wenn geprüft wird, ob die nötigen 45 Versicherungsjahre zusammenkommen. Als Berücksichtigungszeit zählt die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Geburtstag.
Altersrente für langjährig Versicherte
Hier reichen schon 35 Versicherungsjahre. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann zwar schon ab 63 bezogen werden – dann aber mit kräftigen Abschlägen. 2023 erreichte der Jahrgang 1960 die 63-Jahres-Grenze. Der 60er-Jahrgang muss aber einen Abschlag von 12 % hinnehmen, wenn er diese Altersrente jetzt bezieht. Wer zu diesem Zeitpunkt Rentenansprüche in Höhe von 1.000 Euro erworben hat, bekommt deshalb letztendlich nur 880 Euro brutto. Davon gehen dann – wie von allen gesetzlichen Renten – in der Regel noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Für jeden neuen Rentnerjahrgang werden die Abschläge bei dieser Rentenart höher. Ab 2027 – für den Jahrgang 1964 also – sind es dann maximal 14,4 %, wenn man schon mit 63 in Rente geht.
Tipp Niemand muss diese Rente punktgenau mit 63 Jahren beziehen. Ein Eintritt ist z.B. auch mit 64 oder 65 möglich – dann fallen die Abschläge entsprechend geringer aus.
Altersrente für Menschen mit einer Schwerbehinderung
Menschen mit einer Schwerbehinderung, deren Rentenkonto 35 Versicherungsjahre aufweist, können meist ebenfalls vorzeitig in Rente gehen – und zwar mit deutlich geringeren Abschlägen als langjährig Versicherte ohne Behinderung. Dieses vorgezogene Altersruhegeld kann als einziges noch vor dem 63. Geburtstag bezogen werden.
Tipp Die »Schwerbehindertenrente« gibt es nur für anerkannte Schwerbehinderte und nicht für Personen mit einem Grad der Behinderung von 30, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind. Entscheidend ist, dass der Schwerbehindertenstatus zum Zeitpunkt des Renteneintritts noch besteht. Dies ist so lange der Fall, bis ein neuer Bescheid mit einem niedrigeren Grad der Behinderung rechtskräftig geworden ist.
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Tipp Schwerbehinderte sind häufig (aber längst nicht immer) auch erwerbsgemindert. Bei starken gesundheitlichen Handicaps sollten Betroffene in jedem Fall prüfen, ob für sie statt der Schwerbehindertenrente die Erwerbsminderungsrente infrage kommt. Diese fällt aufgrund der für Neurentner seit 2019 verlängerten Zurechnungszeiten deutlich höher aus.
Die zehn häufigsten Irrtümer in Sachen Rente - und was du daraus lernen kannst
Wir haben zehn weitverbreitete Irrtümer unter die Lupe genommen.
Irrtum 1: »Die Renten sinken«
Das ist falsch und durch die Rentengarantie gesetzlich ausgeschlossen.
Im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung ist die Prognose zu finden: »Bis zum Jahr 2036 steigen die Renten um insgesamt gut 43%. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,6% pro Jahr«.
Irrtum 2: »Das Rentenniveau zeigt mir, wie hoch meine Rente ausfallen wird«
Immer wieder ist vom sinkenden Rentenniveau die Rede. Das aber ist nur eine Rechengröße. Dabei wird die Höhe der Standardrente ins Verhältnis zum Durchschnittslohn gesetzt, und zwar nach Abzug des Krankenkassenbeitrags und vor Abzug von Steuern.
Die Standardrente ist ebenfalls nur ein Hilfsmittel zum Rechnen. Sie zeigt, wie hoch die Bruttorente ausfällt, wenn man 45 Jahre stets den jeweils aktuellen Durchschnittslohn verdient hat und darauf Rentenbeiträge gezahlt hat. Weder verdienen Versicherte aber immer den Durchschnittslohn, noch schafft es die Mehrheit, 45 Jahre lang zu arbeiten und Beiträge zu zahlen.
Deshalb sagt das Rentenniveau auch nur wenig über die Rente jedes Einzelnen aus. Es signalisiert aber, inwieweit Rentner am allgemeinen Wohlstand teilhaben. Derzeit beläuft sich das Rentenniveau auf 48,1%. Dem Rentenversicherungsbericht zufolge dürfte es allerdings längerfristig von 46,6% im Jahr 2030 bis auf 44,9% im Jahr 2036 zurückgehen. Weiter reichen die Vorausberechnungen nicht. Die Ampelkoalition hatte sich aber darauf verständigt, dass das Rentenniveau auch langfristig bei 48% stabil bleiben soll.
Irrtum 3: »Meine Rentenbeiträge werden für später zurückgelegt«
Auch das ist nicht richtig. Vielmehr werden mit den eingezahlten Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber sowie den Zuschüssen des Bundes vor allem die laufenden Renten an die Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt. Die Beiträge werden also nicht für die eigene spätere Rente zurückgelegt.
Was die heutigen Beitragszahler erhalten, ist ihr verfassungsrechtlich geschützter Anspruch auf lebenslange Rente im Alter, der dann von der nächsten Beitragszahler-Generation finanziert wird. Man spricht deshalb auch vom Umlageverfahren oder Generationenvertrag.
Irrtum 4: »Mein Einkommen in den letzten Arbeitsjahren entscheidet über die Rentenhöhe«
Die Rente ist eine Art Querschnitt des Berufslebens und errechnet sich aus allen Versicherungsjahren. Dabei werden für jedes Jahr die erworbenen Ansprüche, die sogenannten Rentenpunkte oder Entgeltpunkte, ermittelt. Daraus wird dann nach einer Formel die Rente errechnet. Die letzten Jahre werden dabei nicht stärker gezählt.
Irrtum 5: »Rente bekomme ich nur, wenn ich 15 Jahre lang eingezahlt habe«
Bereits seit 1984 muss man nur mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein, um eine Altersrente zu bekommen. Dabei zählen neben den Beitragszeiten etwa auch Kindererziehungszeiten, Arbeitsphasen mit einem Minijob oder Ansprüche, die man aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung erworben hat. Man muss also nicht unbedingt selbst Beiträge gezahlt haben.
Tipp Wer die fünf Jahre trotzdem nicht zusammenbringt, hat zwei Möglichkeiten: entweder sich die eingezahlten Beiträge erstatten lassen. Oder durch freiwillige Extrazahlungen die fehlenden Zeiten ausgleichen, um zumindest eine Minirente beziehen zu können. Dabei kann man sich von der Rentenversicherung kostenlos beraten lassen. Einfach Termin online vereinbaren oder die Hotline anrufen: 0800 1000 48015. Auch per Video ist eine Beratung möglich.
Irrtum 6: »Meine Rente ist steuerfrei«
Stimmt leider nicht. Seit 2005 wird von Jahr zu Jahr ein immer größerer Anteil der Rente steuerpflichtig, so sind 2024 83,5% der Bruttorente zu versteuern. Im Gegenzug können die Einzahler ihre Rentenbeiträge seit 1.1.2023 voll als Sonderausgaben von der Steuer absetzen – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Die Obergrenze für die absetzbaren Beiträge beläuft sich dabei vom 1.1.2024 an auf 27.566 Euro (bei Verheirateten: 55.132 Euro).
Tatsächlich steuerfrei ist die Rente nur, wenn sie unterhalb des Freibetrags liegt, für den grundsätzlich keine Steuern fällig sind. Dieser Grundfreibetrag liegt 2024 für einen Alleinstehenden bei 11.604 Euro im Jahr.
Der individuelle Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag. Er wird aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten (nicht ersten) Rentenbezugsjahres ermittelt, da die meisten Renten im ersten Jahr für weniger als zwölf Monate gezahlt werden. Beginnt die Rente 2024, wird der steuerfreie Teil der Renten (16,5%) aus der Jahresbruttorente 2025 ermittelt. 16,5% der Jahresbruttorente von 2025 werden als Eurobetrag festgelegt. Alle darauffolgenden Rentenerhöhungen ab 2026 werden in voller Höhe dem steuerpflichtigen Teil der Rente zugeschrieben.
Tipp Klingt kompliziert, ist aber wichtig. Denn unter dem Strich müssen Rentner damit rechnen, dass von einer Rentenerhöhung nach Abzug von Steuern weniger übrig bleibt, als sie vermutlich kalkuliert haben.
Irrtum 7: »Top-Verdiener bekommen eine viel höhere Rente«
Wer viel verdient und stets entsprechend hohe Beiträge zahlt, bekommt auch eine höhere monatliche Rente als ein Durchschnittsverdiener mit ebenso langen Beitragszeiten. Nur: Arbeitnehmer mit einem Top-Verdienst von zum Beispiel 100.000 Euro und mehr im Jahr zahlen nicht auf ihr komplettes Einkommen Rentenbeiträge, sondern nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Für Gehalt, das darüberliegt, sind keine Beiträge fällig.
Wie hoch kann dann eine Rente überhaupt ausfallen? Angenommen, eine Rentnerin hätte 45 Jahre lang stets über der Bemessungsgrenze verdient und den Höchstbeitrag in die Rentenkasse eingezahlt. Dann hätte sich ihre Rente vom 1.1.2022 an auf genau 2.961,90 Euro brutto belaufen. Nach Abzug des Eigenanteils für Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 11% wären es 2.636,09 Euro, vor Abzug von Steuern, die nach Abgabe der Steuererklärung fällig werden. So gibt es derzeit nur wenige Rentner, die eine gesetzliche Rente von mehr als 3.000 Euro ausgezahlt bekommen. Diese kamen aber in der Regel auf 50 und mehr Beitragsjahre.
Irrtum 8: »Wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe, enden die Abschläge für eine vorzeitige Rente«
Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit normalerweise frühestens 63 Jahren und mindestens 35 Versicherungsjahren vorzeitig in Rente geht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Diese belaufen sich auf 0,3% der Bruttorente für jeden Monat, den man vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht. Für solche Frührentner ist es ein gefährlicher Trugschluss zu glauben, die Abschläge würden enden, wenn die Regelaltersgrenze mit spätestens 67 Jahren erreicht ist. Tatsächlich gelten die Abschläge ein Leben lang.
Auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen gilt, dass bei Eintritt des Leistungsfalls vor dem 65. Geburtstag des Versicherten Abschläge in Kauf zu nehmen sind. Entscheidend für eine Rente ohne Abzüge sind das Geburtsjahr des Versicherten und die Zahl der Beitragsjahre. Nur wer mindestens 45 Beitragsjahre auf dem Buckel hat, kann mit 65 Jahren auf jeden Fall ohne Abschläge in den Ruhestand gehen.
Tipp Wer noch nicht in Rente ist, sollte prüfen, ob es sich noch lohnt, mit Sonderzahlungen in die Rentenkasse Abschläge auszugleichen.
Irrtum 9: »Der Versorgungsausgleich ist endgültig«
Wenn sich Ehepaare trennen, werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche normalerweise geteilt. Das hilft in der Regel denen, die sich stärker um die Kinder gekümmert und deswegen weniger gearbeitet haben – also immer noch meist den Frauen, während Männer, die mehr Rentenbeiträge gezahlt haben, ihrer früheren Ehefrau Rentenpunkte abgeben müssen.
Daran lässt sich nicht rütteln, es sei denn, es passiert etwas, das man auch dem Exgatten oder der Exgattin meist nicht wünscht: Der ehemalige Ehepartner stirbt vor dem Rentenbeginn oder hat zum Zeitpunkt seines Todes bislang keine oder höchstens 36 Monate Rente aus den übertragenen Ansprüchen erhalten. Dann wird der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht. Diese sogenannte »Anpassung wegen Todes« ist bei der Rentenversicherung zu beantragen.
Irrtum 10: »Die Rentenversicherung hat alle meine Daten. Ich muss mich um nichts kümmern«
Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhält die Rentenversicherung viele Informationen automatisch. Aber möglicherweise ist in der Behörde nicht alles bekannt, was wichtig wäre, um die Rente nicht mangels fehlender Angaben zu niedrig zu berechnen. Dazu zählen zum Beispiel Zeiten der Fortbildung oder der Kindererziehung oder bestimmte Ausbildungszeiten.
Tipp Gesetzlich Rentenversicherte sollten alle Unterlagen akribisch sammeln, um mögliche Lücken im Rentenkonto ausgleichen zu können. Auch hier hilft die Rentenversicherung mit einer sogenannten Kontenklärung.
Ebenfalls gut zu wissen: Die Rente kommt nicht automatisch. Zukünftige Ruheständler müssen ihre gesetzliche Rente beantragen, idealerweise drei Monate vor Rentenbeginn.