Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften
Die »Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften« ist ein Pilotprojekt und wird nur in den Finanzämtern von Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen angenommen.
Zusammenfassung
Die Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften ist ein vereinfachtes Steuerformular für Rentner und Pensionäre. Es wird genutzt, wenn ausschließlich Altersrenten oder Pensionen bezogen werden und die relevanten Daten elektronisch vorliegen. Zusätzlich können Spenden, Kirchensteuer, haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Die Anwendung basiert auf dem Alterseinkünftegesetz und ist nur in bestimmten Bundesländern verfügbar.
Jetzt Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften für 2025 herunterladen (PDF auf der Seite des Bundesfinanzministeriums)
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Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften?
Die Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften ist vereinfachter Steuerbogen für Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Altersrenten oder Pensionen beziehen. Er ersetzt die vollständige Einkommensteuererklärung, wo möglich.
Wer kann sie nutzen und wofür?
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Rentner und Pensionäre in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
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Wenn ausschließlich einkommensrelevante Daten elektronisch vorhanden sind (Rentenbezüge, Kranken-/Pflegeversicherung, ggf. Kapitalerträge).
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Mit dem Formular lassen sich Spenden, Kirchensteuer, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen zusätzlich geltend machen.
Gesetzliche Grundlagen
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Pilotanwendung nach BMF-Schreiben seit 2019 in genannten Bundesländern.
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Basierend auf dem Alterseinkünftegesetz, das Renten für Besteuerung elektronisch erfasst. Die Erklärung ergänzt fehlende Angaben.
Download & Ausfüllhinweise
→ Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften für 2025 herunterladen (PDF auf der Seite des Bundesfinanzministeriums).
Ausfüllhilfe:
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Seite 1: Persönliche Daten (Name, Adresse, Religionszugehörigkeit, Steuer-ID, Bankverbindung).
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Seite 2: Erklärung, dass nur Altersrenten bezogen wurden. Extra-Felder für Spenden, Kirchensteuer, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Aufwendungen.
FAQ zur Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften
1. Wer darf die vereinfachte Erklärung nutzen?
Nur Rentner /Pensionäre mit ausschließlich elektronisch verbuchten Altersbezügen und ggf. Kapitalerträgen in den Pilotländern (Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen).
2. Was passiert bei weiteren Einkünften?
Dann ist die vollständige Einkommensteuererklärung notwendig. Die vereinfachte Erklärung entfällt.
3. Kann ich Spenden und Pflegekosten geltend machen?
Ja. Die Erklärung enthält Felder für Spenden, Kirchensteuer, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Aufwendungen.
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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 7. Januar 2026)