Anlage Vorsorgeaufwand
In der Anlage Vorsorgeaufwand werden alle Versicherungsbeiträge für die Altersvorsorge angegeben. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, können auch Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Unfall- und Haftpflichtversicherungen bis zu den Höchstbeträgen geltend gemacht werden.
Zusammenfassung
Die Anlage Vorsorgeaufwand ist ein Steuerformular für die Einkommensteuererklärung. Es wird genutzt, um Beiträge zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie bestimmte Zusatzversicherungen als Sonderausgaben anzugeben. Dadurch können Steuerpflichtige ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Die rechtliche Grundlage bilden §§ 10 und 10a EStG. Das Formular ist für Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner relevant. Höchstbeträge gelten für sonstige Vorsorgeaufwendungen, während Basis-Kranken- und Pflegeversicherung unbegrenzt absetzbar sind.
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Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Anlage Vorsorgeaufwand?
Die Anlage Vorsorgeaufwand ist ein Zusatzformular zur Einkommensteuererklärung, in dem Vorsorgeaufwendungen, also Versicherungsbeiträge und Altersvorsorgeaufwendungen, als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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Wozu braucht man die Anlage Vorsorgeaufwand?
Mit diesem Formular können Steuerpflichtige:
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Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge (z.B. Rentenversicherung, Rürup) angeben,
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Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung eintragen,
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Zusatzversicherungen wie Unfall-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen.
Diese Ausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen.
Wer kann sie nutzen?
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Jede Privatperson, die Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben ansetzen möchte,
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Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner, sofern sie entsprechende Versicherungen bezahlt haben,
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Ehepaare/Lebenspartner, die gemeinsam veranlagt sind, reichen das Formular gemeinsam ein.
Download & Ausfüllhinweise
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Ausfüllhilfe:
Die Anlage gliedert sich in mehrere Bereiche:
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Seite 1 (Zeilen 1–3): Persönliche Daten
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Altersvorsorge (Zeilen 4–10): Beiträge zur gesetzlichen und privaten Rentenversicherung sowie Rürup-Verträge
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Kranken- & Pflegeversicherung (Zeilen 11–42): Pflicht- und freiwillige Beiträge, auch für mitversicherte Personen
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Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Zeilen 43–48): z.B. Unfall-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeitsversicherung
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Ergänzende Angaben (Zeilen 49–55): z.B. steuerfreie Zuschüsse, Beihilfen
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Elektronische Daten (e-Zeilen): Muss nur ausgefüllt werden, wenn Abweichungen vorliegen
Gesetzliche Grundlage
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Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben gemäß § 10 EStG
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Beiträge zur Altersvorsorge sind in § 10a EStG geregelt, einschließlich Höchstbeträge und Förderung für Rürup-Verträge, Renten- und Versicherungsträger
FAQ zur Anlage Vorsorgeaufwand
1. Wer muss die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen?
Alle, die Vorsorgeaufwendungen wie Renten-, Kranken- oder Zusatzversicherungen als Sonderausgaben geltend machen wollen.
2. Gibt es Höchstbeträge?
Ja. Für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegt der Deckel bei 1.900 Euro (Arbeitnehmer) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige). Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind unbegrenzt absetzbar.
3. Muss ich elektronische Daten manuell eintragen?
Nein, nur wenn die elektronischen Daten der Kranken-/Rentenversicherung vom Finanzamt fehlen oder abweichen. Dann müssen die -Zeilen manuell ausgefüllt werden.
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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 7. Januar 2026)