Altersvorsorgeaufwendungen

Altersvorsorgeaufwendungen sind Vorsorgeaufwendungen, bei denen gesichert ist, dass sie tatsächlich für die Altersvorsorge verwendet werden – die sog. Altersbasisversorgung. Dazu gehören ausschließlich

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung,

  • Beiträge an die landwirtschaftliche Alterskasse,

  • Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen und

  • Beiträge für eine private »Rürup-Rente« (Basisrente).

Ihre Altersvorsorgeaufwendungen tragen Sie in der Steuererklärung auf Seite 1 der Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen 4 bis 10 ein.

Die Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, berufsständischen Versorgungswerken oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sind meist als Pflichtbeiträge – auch in der Höhe der geleisteten Beiträge – durch den ausgeübten Beruf und die Höhe des Verdienstes bestimmt. Begünstigt sind aber auch freiwillige Beiträge und Einmalzahlungen, sofern dies möglich ist.

Auch bestimmte Selbstständige zahlen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, zum Beispiel Hebammen und Entbindungspfleger sowie Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Diese Beiträge tragen Sie in die Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 6 »Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen« ein. In diese Zeile gehören auch Beiträge von Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterversichert sind.

Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte selbstständige Künstler und Publizisten zahlen Beiträge an die Künstlersozialkasse. Diese werden als Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt. Der von der Künstlersozialkasse gezahlte Beitragsanteil bleibt in der Steuererklärung außen vor.

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