Altersvorsorge / Personenkreis
Riester-Rente: Die staatliche Förderung kann nicht jeder in Anspruch nehmen. Denn nur, wer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, kann die Förderung nutzen.
Zu den Zulagenberechtigten gehören folgende Personengruppen: Arbeitnehmer, Auszubildende, Behinderte in Werkstätten, Versicherte während der dreijährigen Kindererziehungszeit, Personen die einen zu Pflegenden nicht erwerbsmäßig aber mindestens 14 Stunden in der Woche versorgen, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte (wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben), Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslose), per Gesetz oder auf Antrag versicherungspflichtige Selbständige (z.B. Künstler, Publizisten, Hebammen), auf Antrag Pflichtversicherte (z.B. Entwicklungshelfer), Bezieher von Vorruhestandsgeld (falls sie unmittelbar zuvor versicherungspflichtig waren), Pflichtversicherte in der Altersversicherung der Landwirte, Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen (z.B. Beamte, Richter, Soldaten) und Beschäftigte, die rechtlich wie Beamte behandelt werden. Bestand die Zugehörigkeit zu einer dieser Personengruppen nur einen Teil des Kalenderjahres, so kann die Förderung trotzdem in Anspruch genommen werden.
Kann nur ein Ehepartner die Förderung nutzen, so kann der nicht zulagenberechtigte andere Partner ebenfalls die Förderung erhalten. Vorausgesetzt er schließt ebenfalls einen förderungsfähigen Altersvorsorgevertrag ab. Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der andere Partner indirekt (z.B. durch die verminderte Witwenrente) auch von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen ist.
Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds
In Deutschland gibt es seit über 60 Jahren Investmentfonds und ihr Prinzip überzeugt bis heute: Ein Fonds bündelt das Geld vieler Sparer und legt es je nach Art des Fonds in zahlreiche Aktien, Anleihen oder Immobilien an. Wer Fondsanteile kauft, erreicht so schon mit relativ kleinen Beträgen eine breite Streuung über verschiedene Wertpapiere und Anlageklassen. Neben der Risikostreuung ist die Flexibilität ein wichtiger Vorteil: Fondsanteile können – bis auf wenige Ausnahmen – börsentäglich ge- und verkauft werden.