Altersvorsorge / Zertifizierung
Riester-Rente: Der Aufbau einer privaten Altersvorsorge wird vom Staat in Form einer Zulage oder mit einem Sonderausgabenabzug gefördert. Diese Förderung kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn das Altersvorsorgeprodukt eine staatliche Zertifizierung besitzt. Hierfür zuständig ist das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen. Staatlicherseits wird aber nur geprüft, ob das Produkt die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllt. Eine Rentabilitäts- und Sicherheitsprüfung erfolgt nicht.
Um eine Zertifizierung zu erhalten, muss das Altersvorsorgeprodukt nachfolgende Kriterien erfüllen. Die Anlage darf nicht beliehen oder anderweitig verwendet werden. Erst bei Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Vertragsabschluss nach dem 31.12.2011 bei Vollendung des 62. Lebensjahres) oder bei Beginn der Altersrente darf die private Rente zur Auszahlung kommen. Eine Auszahlung darf nur in Form einer lebenslang steigenden oder gleichbleibenden monatlichen Leibrente erfolgen. Eine Nominalwerterhaltung des Kapitals muss gesichert sein. Die Anlage kann mit einer Erwerbsminderungsrente oder mit einer Hinterbliebenenrente verbunden werden. Für das Rentenprodukt anfallende Abschluss- und Vertriebskosten sind auf mindestens zehn Jahre gleichmäßig zu verteilen. Der Anbieter muss den Vertragspartner jährlich schriftlich über die Verwendung der eingezahlten Beiträge, das bisher gebildete Kapital, die Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Verwaltungskosten und über die erzielten Erträge informieren. In der Ansparphase muss das Recht bestehen, den Vertrag ruhen zu lassen. Der Vertrag muss zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten kündbar sein, um eine Übertragung des angesammelten Vermögens auf einen anderen Vertrag zu ermöglichen. Zudem muss die gleiche Kündigungsfrist gelten, wenn der Anleger eine Auszahlung des Vermögens verlangt, um ein selbstgenutztes Wohneigentum zu finanzieren.

Die Rentenlücke schließen
Das Rentenniveau sinkt und die Rentenlücke wächst. Zusätzliche Altersvorsorge tut dringend Not, um die Rentenlücke so klein wie möglich zu halten. Die Rentenlücke gilt es daher auszugleichen, und zwar mit einer Betriebsrente, die vom Arbeitgeber bezuschusst wird, mit einer zulagengeförderten Riester-Rente oder mit einer Privat- oder Rürup-Rente, die beide steuerliche Vorteile bieten. Als lukrative Anlageform haben sich auch Extrabeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erwiesen.