Altersvorsorge/Antragsverfahren
Riester-Rente: Um die staatliche Förderung zu erhalten, muss der Steuerpflichtige nicht nur einen förderungsfähigen Altersvorsorgevertrag abschließen, sondern zudem auch jährlich einen Antrag auf staatliche Förderung stellen.
Der Anspruch auf die Zulage entsteht erst mit Ablauf des Kalenderjahres in dem der Steuerpflichtige die Beiträge zur privaten Altersvorsorge geleistet hat. Erst im Folgejahr kann er einen Antrag auf staatliche Förderung stellen. Das Antragsformular übersendet der Anbieter bzw. das Kreditinstitut, bei dem der Steuerpflichtige den Altersvorsorgevertrag abgeschlossen und die Beiträge geleistet hat. Spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragszahlung erfolgte, muss der Zulagenantrag dem Anbieter vorliegen. Das Antragsformular wird vom Anleger ausgefüllt und dem Anbieter zurück gesandt. Daraufhin übersendet der Anbieter den Antrag an die BfA in Berlin. Auf Grundlage der Antragsdaten wird die Höhe der Zulage berechnet und an den Anbieter überwiesen.
Dem Zulageberechtigten muss der Anbieter in jedem Jahr folgende Daten mitteilen: Höhe der Altersvorsorgebeiträge im letzten Jahr, die im letzten Beitragsjahr vorgenommenen Ermittlungs- oder Berechnungsergebnisse, die bisher gutgeschriebene Zulage, die bisher gutgeschriebenen Beiträge (Sparanteil) und die Höhe des Altersvorsorgevermögens.
Will der Steuerpflichtige den Sonderausgabenabzug nutzen, muss er im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung einen Antrag an das Finanzamt stellen. Der Steuervorteil wird dann vom Finanzamt ermittelt sowie festgesetzt und an die BfA übermittelt.
Neuregelung seit 1.1.2005:
Seit dem 1.1.2005 gilt ein vereinfachtes Antragsverfahren. So wird das Antragsverfahren durch einen Dauerzulagenantrag vereinfacht. Dadurch ist es nicht mehr notwendig, jedes Jahr einen neuen Antrag auf Altersvorsorgezulage zu stellen.

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