Progressionsvorbehalt-Rechner - Steuer bei Lohnersatzleistungen
Progressionsvorbehalt bei Lohnersatzleistungen berechnen
Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld) sind zwar steuerfrei. Wenn Sie in einem Kalenderjahr jedoch steuerpflichtige Einkünfte und steuerfreie Lohnersatzleistungen beziehen, müssen Sie am Ende des Jahres vielleicht mehr Steuern zahlen, als Sie gedacht haben.
Mit unserem Rechner können Sie berechnen, wie hoch die Steuerbelastung durch Ihre Lohnersatzleistung ist.
Progressionsvorbehalt berechnen
Wie berechnet sich der Progressionsvorbehalt?
Die Berechnung des Progressionsvorbehalts ist recht einfach. Haben Sie ein zu versteuerndes Einkommen von 36.000€ im Jahr 2019, dann entfallen auf diese Einkünfte z.B. nach der Lohnsteuertabelle 2019 genau 20% Einkommenssteuer, also 7.200€.
- Schritt bei der Berechnung des Progressionsvorbehalt
Bezieht man jetzt jedoch noch steuerfreie Einkünfte oder Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld oder steuerfreie Einkünfte aus dem Ausland, in der Höhe von beispielsweise 5.000€ muss man diesen Betrag zum Einkommen addieren. Insgesamt kommt man nun auf ein Jahreseinkommen von 41.000€.
- Schritt bei der Berechnung des Progressionsvorbehalt
Um den Progressionsvorbehalt zu bestimmen muss man nun den Steuersatz für Einkommen von 41.000€ bestimmen. Dieser liegt bei 21,76%, also einem theoretischen Steuer-Betrag von 8.922€. Da diese 41.000€ ja auch steuerfreie Einkünfte enthalten und eben nicht vollständig versteuert wird, rechnet man nun den tatsächlichen Steuersatz aus. Statt der 20% wendet nun im letzten Schritt den Steuersatz von 21,76% auf die steuerpflichtigen Einkünfte von 36.000€ an. Man zahl also 7833,60€ statt der 7.200€ Steuern.
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