Anlage Energetische Maßnahmen
Damit sich Eigentümer älterer selbst genutzter Immobilien für energieeffiziente Modernisierungen entscheiden, bekommen sie unter bestimmten Voraussetzungen für einen Teil der Aufwendungen eine Steuerermäßigung. Das bedeutet: Wie beim Abzug von Handwerkerleistungen können sie einen Teil der Ausgaben direkt von der Steuerschuld abziehen.
Zusammenfassung
Die Anlage Energetische Maßnahmen wird genutzt, um die Steuerermäßigung nach § 35c EStG für energetische Sanierungen an selbst genutzten Wohngebäuden zu beantragen. Begünstigt sind Maßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch, Heizungsoptimierung und Lüftungssysteme. Voraussetzung: Gebäude älter als 10 Jahre, fachgerechte Ausführung, unbare Zahlung und amtliche Bescheinigung. Der Steuerbonus beträgt bis zu 40.000 Euro, verteilt über drei Jahre.
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Inhaltsverzeichnis
Was ist die Anlage Energetische Maßnahmen?
Die Anlage Energetische Maßnahmen dient zur Beantragung einer Steuerminderung für energetische Sanierungen an selbst genutztem Wohneigentum.
Das Steuerformular ist relevant für Hauseigentümer, wenn das Gebäude älter als 10 Jahre ist und die Arbeiten von fachkundigem Fachunternehmen durchgeführt wurden.
Wer kann braucht die Anlage Energetische Maßnahmen und wofür?
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Privatpersonen/Ehepaare, die in der EU/EWR ein selbst genutztes Gebäude sanieren
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Für Maßnahmen wie Dämmung, Fenstererneuerung, Heizungsmodernisierung, Lüftung
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Auch für Energieberaterkosten und damit verbundene Nebenkosten (z.B. bei Gas-Brennwertkessel)
Gesetzliche Grundlagen
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§ 35c EStG regelt Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Geförderte Maßnahmen & Voraussetzungen
Begünstigte Maßnahmen:
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Wände/Dach/Geschossdecken dämmen
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Fenster/Außentüren erneuern
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Heizungsanlage optimieren
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Lüftung mit Wärmerückgewinnung
Voraussetzungen:
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Gebäude älter als 10 Jahre
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Maßnahmen von Fachunternehmen gemäß § 88 GEG
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Unbare Zahlung und Vorlage amtlicher Bescheinigung
Höchstbetrag je Objekt:
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40.000 Euro, verteilt über drei Jahre:
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Jahr 1+2: je 7% der Aufwendungen (max. 14.000 Euro J/J)
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Jahr 3: 6% (max. 12.000 Euro)
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Download & Ausfüllhinweise
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Ausfüllhilfe:
Seite 1:
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Objektangaben: Alter, Nutzung, Standort (Zeilen 1–7)
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Förderklausel: kein gleichzeitiger Erhalt außerordentliche Belastungen (Zeilen 8–9)
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Aufwendungen erfassen (Zeilen 10–19)
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Energieberater eintragen (Zeile 22), Gas-Brennwertkessel-Sonderregel (Zeilen 23–24)
Seite 2/3:
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Abgrenzung zu außergewöhnlichen Belastungen (Zeilen 25–26)
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Folgejahre, Miteigentümer, Aufteilung bei Ehegatten (Zeilen 27 ff.)
FAQ zur Anlage Energetische Maßnahmen
1. Wie hoch ist die maximale Ermäßigung pro Objekt?
Bis 40.000 Euro über drei Jahre verteilt (7%/Jahr in den ersten zwei, 6% im dritten)
2. Sind Materialkosten begünstigt?
Ja – hier gibt es keinen Materialausschluss (anders als bei Handwerkerbonus § 35a EStG).
3. Was passiert bei KfW-Förderung?
Kein Anspruch auf den Steuerbonus, sobald man zinsgünstige Darlehen oder einen Zuschuss erhält – Doppelförderung ist ausgeschlossen.
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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 12. Januar 2026)