Forderung
Forderungen entstehen im Rahmen eines Schuldverhältnisses. Wurde zum Beispiel eine Ware gegen Rechnung geliefert, hat der Lieferant (Gläubiger) eine Forderung gegenüber dem Käufer (Schuldner) solange die Rechnung noch nicht bezahlt worden ist. Eine Forderung muss jedoch nicht nur auf vertragliche Vereinbarungen beruhen, sie kann zudem durch gesetzliche Bestimmungen entstehen. Hierzu gehören Forderungen aus Schadensersatzansprüchen.
Bei Beendigung eines schwebenden Geschäftes muss eine Forderung bilanziert werden. Ein schwebendes Geschäft ist beendet, wenn die Leistung erbracht wurde.
Beispiel:
Mit Abnahme einer Bauausführung gilt die Leistung als erbracht.
Forderungen gehören zu den nicht abnutzbaren Anlagegütern des Umlaufvermögens. Sie sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten. Wird am Bilanzstichtag festgestellt, dass bestimmte Forderungen uneinbringlich sind, so beträgt der Teilwert Null Euro.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 246 HGB
§ 266 HGB
§ 6 EStG
Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen
Wenn Sie einen Pkw zu nicht mehr als 50 % betrieblich nutzen, können Sie auf die Zuordnung zum Betriebsvermögen verzichten und den Pkw als Privatvermögen behandeln. Die Kfz-Kosten, die anteilig auf die betriebliche Nutzung entfallen, dürfen Sie in diesem Fall als Aufwandseinlage steuerlich geltend machen. Wenn Sie den Pkw nach ein paar Jahren verkaufen, kann diese Lösung sogar erheblich günstiger sein als ein Betriebs-Pkw.