Anmeldung über den Steuerabzug bei Bauleistungen

Bei Bauleistungen muss der Leistungsempfänger alle Steuerabzugsbeträge eines Monats bis zum 10. Tag des Folgemonats an das Finanzamt abführen. Die Anmeldung des Steuerabzugsbetrags erfolgt auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken mittels ELSTER.

Aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung stellen wir die (nunmehr veralteten) Vordrucke nicht mehr an dieser Stelle zur Verfügung.

Falls Ihr Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, erhalten Sie die erforderlichen Papiervordrucke direkt beim Finanzamt.

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