Abschreibung / linear
Die lineare Abschreibung ist eine häufig zur Anwendung kommende Abschreibungsmethode, bei der das Wirtschaftsgut in gleichbleibenden Jahresbeträgen abgeschrieben wird. Hierbei wird die Bemessungsgrundlage (Anschaffungs- oder Herstellungskosten plus Erwerbsnebenkosten) gleichmäßig auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Amtliche, nach Branchen geordnete, Tabellen, aus denen sich die Nutzungsdauer für jedes Wirtschaftsgut ergibt, sind bei betriebsgewöhnlicher Nutzung anzuwenden. Im Jahr der Anschaffung darf die AfA nur zeitanteilig vorgenommen werden, pro Monat mit einem Zwölftel.
Beispiel:
Ein Schreiner erwirbt im April des Jahres 2025 eine Kreissäge im Wert von 3.200 Euro. Die Nutzungsdauer der Säge beträgt acht Jahre, die Abschreibung erfolgt linear.
Die lineare Abschreibung beträgt somit im Jahr 400 Euro (= 3.200 Euro / 8 Jahre). Da der Schreiner die Kreissäge erst im April erworben hat, steht ihm für dieses Jahr eine anteilige Abschreibung in Höhe von 300 Euro zu (400 Euro × 9/12).
Die lineare Abschreibung kann bei allen Wirtschaftsgütern, egal ob beweglich oder unbeweglich, angewendet werden.
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