Steuer­bescheid ab 2027 nur noch digital: Der neue ELSTER-Steuer­bescheid im Über­blick

Ab dem Jahr 2027 tritt eine grundlegende Änderung in der Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung in Kraft: Der sogenannte elektronische Steuerbescheid wird zur neuen Regel. Grundlage dafür ist das Verfahren »Digitaler Verwaltungsakt« (DIVA), das die digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden ermöglicht.


FAQ zum digitalen Steuer­bescheid in Elster

Inhalt



Wichtig: Start verschoben Ursprünglich sollte die Änderung ab 2026 gelten, sie wurde jedoch auf den 1. Januar 2027 verschoben. Ab dann stellt die Finanzverwaltung Einkommensteuerbescheide grundsätzlich elektronisch zur Verfügung. Dies betrifft alle Bescheide, die ab dem 1. Januar 2027 ausgestellt werden – unabhängig davon, für welches Jahr die Steuererklärung abgegeben wurde. Durch die Verschiebung des Starttermins erhalten alle Beteiligten mehr Zeit, sich auf die Umstellung von der papiergebundenen Bekanntgabe auf die elektronische Bereitstellung der Steuerbescheide vorzubereiten. Darüber informiert das Finanzministerium Schleswig-Holstein auf seiner Website (Quelle).

Für das Jahr 2026 bleibt damit weiterhin die bisherige Regelung bestehen: Möchte man den Steuerbescheid digital erhalten, muss man in diesem Jahr aktiv zustimmen. Die dafür nötige Option findet sich im ELSTER-Account.

Was ist DIVA?

DIVA steht für »Digitaler Verwaltungsakt« und beschreibt die rechtlich verbindliche elektronische Zustellung von Steuerbescheiden.


Wichtig Dabei handelt es sich nicht nur um eine digitale Kopie des Papierdokuments, sondern um einen vollwertigen Verwaltungsakt im PDF-Format, der den klassischen Postversand ersetzt.



Was ist ein Steuer­bescheid in elektro­nischer Form?

Bei einem Bescheid in elektronischer Form handelt es sich um einen rechtlich bindenden Verwaltungsakt (Steuerbescheid oder andere Schreiben der Finanzämter), der einen Papierbescheid ersetzt.


Wer bekommt den Steuer­bescheid in Elster?

Alle Personen, die ihre Steuererklärung über das ELSTER-Portal oder eine angebundene Software wie die SteuerSparErkärung einreichen, erhalten ab 2027 ihren elektronischen Steuerbescheid standardmäßig nur noch digital.


Die Finanzverwaltung informiert per E-Mail über die Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids zum Abruf.


Wichtig Der PDF-Steuerbescheid selbst wird nicht per E-Mail verschickt, sondern steht im ELSTER-Postfach zum Download.



Wie erfahre ich, dass ein Bescheid elektro­nisch bereit­gestellt wurde?

Sobald der Bescheid in elektronischer Form zum Abruf bereitsteht, erhält man eine Benachrichtigungs-E-Mail.


Diese Benachrichtigungs-E-Mail geht an die E-Mailadresse, die man im »Mein ELSTER«-Konto hinterlegt hat.


Wichtig Der PDF-Steuerbescheid selbst wird nicht per E-Mail verschickt.



Wie kann ich den elektro­nischen Steuer­bescheid abrufen?

Der Abruf des Bescheids in elektronischer Form ist immer über »Mein ELSTER« möglich.


Nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail wird man direkt nach dem Login in »Mein ELSTER« automatisch auf die Abholung hingewiesen.


Die verfügbaren Dokumente können abgeholt werden und befinden sich anschließend im PDF-Format im Posteingang bei »Mein ELSTER«.


Warum kann ich das Schreiben trotz Benach­richti­gung nicht im ELSTER-Post­fach einsehen?

Wer bisher Mandant bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein war, ist möglicherweise nicht bei ELSTER registriert. In diesem Fall muss erst eine Zertifizierung bei ELSTER erfolgen und eine ELSTER-Zugang beantragt werden (elster.de). Sonst kann es sein, dass ELSTER noch nicht bekannt ist, dass man künftig die Steuererklärung selbst erstellt.


Ratgeber zum Thema

Bekomme ich zusätz­lich noch einen Steuer­bescheid per Post?

Nein. Wer einen Bescheid in elektronischer Form bekommt, erhält keinen Papierbescheid.


Muss ich die Teilnahme an der elektro­nischen Bereit­stellung eines Steuer­bescheides beantragen?

Bis 31.12.2026: Bis zum 31.12.2026 muss die Einwilligung zur Teilnahme an der elektronischen Bereitstellung von Steuerbescheiden erteilt werden. Die Einwilligung kann nach dem Login auf »Mein ELSTER« im Bereich »Formulare und Leistungen« über »Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe« erteilen.


Ab 01.01.2027: Ab dem 01.01.2027 nimmt man automatisch an der elektronischen Bereitstellung von Steuerbescheiden teil, wenn man bei »Mein ELSTER« registriert ist und die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt sendet. Es muss keine separate Einwilligung erteilt werden.


Kann ich den elektro­nischen Steuer­bescheid ablehnen?

Die Umstellung erfolgt im sogenannten Opt-out-Verfahren. Das bedeutet: Wer nicht ausdrücklich widerspricht, erhält den Steuerbescheid künftig ausschließlich elektronisch. Der Widerspruch kann jederzeit erfolgen und gilt dann ab dem nächsten Steuerbescheid.


Wichtig Ein Widerspruch ist möglich, muss jedoch aktiv erklärt werden. Ohne diesen Widerspruch entfällt der Versand per Post vollständig.



Wie kann ich der Teil­nahme an der elektro­nischen Bekannt­gabe von Steuer­bescheiden widersprechen?

Ja, man kann der Teilnahme am elektronischen Versand des Steuerbescheids widersprechen.


Die Teilnahme widersprechen kann man nach dem Login auf »Mein ELSTER« im Bereich »Formulare und Leistungen« über »Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe«. Die Möglichkeit soll im Lauf des Jahres 2026 zur Verfügung gestellt werden.


Wenn ich 2026 eine Steuer­erklärung für 2025 (oder noch früher) abgebe, gilt die Regelung dann auch schon?

Ja, ab 2027 sollen alle Steuerbescheide elektronischen bereitgestellt werden. Das betrifft auch Steuerbescheide für ältere Veranlagungsjahre.



Ich habe einen Elster-Account (wegen der Grund­steuer-Erklärung), gebe die Einkommen­steuer aber lieber auf Papier ab. Wie bekomme ich den Steuer­bescheid?

Wer die Steuer­erklärung auf Papier abgibt, erhält einen Papier­bescheid. Ein Konto bei »Mein ELSTER« ändert daran nichts. Nur wenn die Erklärung elektro­nisch eingereicht wurde, ergeht in der Regel auch ein elektro­nischer Bescheid.



Ist der elektro­nische Steuer­bescheid recht­lich gültig?

Der elektronische Steuerbescheid ist rechtlich gleichwertig mit dem Papierbescheid. Er gilt als zugestellt, sobald er im ELSTER-Postfach bereitgestellt wurde – unabhängig davon, ob er tatsächlich abgerufen wurde.


Wichtig Das hat insbesondere für Fristen (z.B. Einspruchsfristen) erhebliche Bedeutung.



Welche Fristen gelten bei der elektro­nischen Bekannt­gabe eines Steuer­bescheides?

Der Bescheid gilt am vierten Tag nach Absendung der Benachrichtigungs-E-Mail als bekannt gegeben (§ 122a Abgabenordnung) und zwar unabhängig davon, ob der Empfänger den Abruf tatsächlich durchführt.


Ab der Bekanntgabe hat man einen Monat Zeit, um zum Beispiel einen Einspruch gegen diesen Bescheid einzulegen.


Was ist der Unter­schied zwischen dem »Bescheid in elektro­nischer Form (DIVA)« und der »Abholung von Bescheid­daten«?

Der »Bescheid in elektronischer Form (DIVA)« wird im PDF-Format bei »Mein Elster« zum Abruf bereitgestellt und ist rechtlich bindend. Sein Layout entspricht dem eines Papierbescheides.


Bei dem Service »Abholung von Bescheiddaten« hingegen geht es um die Bereitstellung von Kennzahlen und Werten, um zum Beispiel einen Vergleich mit den übermittelten Daten anzuzeigen. Dies ist rein informatorisch und hat keine rechtliche Bindungswirkung.


Vorteile und Risiken des Elster-Steuer­bescheids

Die digitale Zustellung bietet Vorteile, zum Beispiel schnellere Verfügbarkeit, weniger Papierverbrauch und eine effizientere Verwaltung.


Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass wichtige Bescheide übersehen werden, wenn keine regelmäßige Kontrolle des ELSTER-Postfachs erfolgt. Besonders für Personen, die ihre Steuererklärung nur gelegentlich selbst erledigen, kann dies zu Problemen führen.


Mein Elster-Zertifikat ist abgelaufen. Wie komme ich jetzt an meinen Steuer­bescheid?

Elster-Zugangsdaten, Zertifikatsdatei, Signaturkarte oder Sicherheitsstick für Elster verloren? Elster-Passwort vergessen? Elster-Zertifikat abgelaufen? Alles kein Problem – hier kann man alle Zugangsdaten auf dem Elster-Portal erneuern lassen und sich anschließend wieder im Elster- Benutzerkonto anmelden.


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Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 9. Januar 2026


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