Verkauf eines Wohnmobils innerhalb eines Jahres bleibt steuerfrei
-
Der Verkauf eines Wohnmobils innerhalb eines Jahres ist nicht automatisch steuerpflichtig. Wenn das Fahrzeug als Gebrauchsgegenstand genutzt wurde und keinen Wertzuwachs hatte, fällt der Verkauf nicht unter die Regelung für private Veräußerungsgeschäfte, sagt das Finanzgericht Leipzig.
Im entschiedenen Fall hatte ein Ehepaar ein hochwertiges Wohnmobil gekauft, vermietet und nach neun Monaten wieder verkauft. Unter Berücksichtigung der Abschreibung ergab sich ein Veräußerungsgewinn von rund 15.000 Euro, den das Finanzamt als Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG besteuerte, da der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf unter einem Jahr lag (Spekulationsfrist). Die Eheleute widersprachen: Das Wohnmobil sei ein Gebrauchsgegenstand ohne Wertsteigerungspotenzial und daher nicht steuerpflichtig.
Das Finanzgericht Leipzig entschied zugunsten der Eheleute: Ein Wohnmobil könne als Gegenstand des täglichen Gebrauchs gelten, wenn es durch Nutzung an Wert verliere und nicht zur Gewinnerzielung angeschafft worden sei.
Auch wenn es sich um ein Luxusfahrzeug handele, stehe das der Einstufung als Gebrauchsgegenstand nicht entgegen. Die gesetzliche Regelung ziele darauf ab, solche Gegenstände von der Besteuerung auszunehmen. Das Wohnmobil habe keinen erkennbaren Wertzuwachs gehabt und sei aus praktischen Gründen verkauft worden. Daher sei der Gewinn aus dem Verkauf nicht steuerpflichtig (FG Leipzig, Urteil vom 20.12.2024, Az. 5 K 960/24
Die Redaktion empfiehlt:
Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Einfach und verständlich
(MB)