Finanzamt-Überweisung blockiert? Das steckt dahinter
Die VoP-Verordnung und neue Empfängernamen erschweren Überweisungen an das Finanzamt. -Symbolbild-

Finanzamt-Überweisung blockiert? Das steckt dahinter

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Die VoP-Verordnung und neue Empfängernamen erschweren Überweisungen an das Finanzamt. Worum geht es dabei und wie kann man Probleme bei Überweisungen an das Finanzamt vermeiden?

Inhalt

Abgleich von IBAN und Empfängername

Seit dem 9. Oktober sind Banken im Euro-Zahlungsraum verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen die IBAN und den Empfängernamen abzugleichen (»Verification of Payee-Verordnung« oder kurz: VOP-Verordnung). Das Ergebnis wird in Ampelform angezeigt: Grün für Übereinstimmung, Gelb für kleinere Abweichungen und Rot für keine Übereinstimmung. Bei rotem Signal kann die Bank die Zahlung blockieren.

Die Umsetzung der Neuregelung führt in der Praxis zu einigen Problemen, berichtet die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) aktuell, denn: »Was bisher unwichtig war, wird nun entscheidend: die exakte Bezeichnung des Empfängers.« (Quelle)

Achtung: Neue Empfängernamen bei Finanzämtern

Und genau an dieser Stelle passieren zurzeit viele Fehler, denn in einigen Bundesländern haben die Finanzämter neue Empfängernamen. Einige Länder haben zentrale Konten eingeführt, sodass Zahlungen nicht mehr an das örtliche Finanzamt, sondern an einen neuen Empfänger erfolgen müssen.

Geänderte Empfängernamen der Finanzämter gibt es in diesen Bundesländern und Stadtstaaten:

  • Bayern → »Freistaat Bayern«

  • Berlin → »Berliner Finanzämter«

  • Bremen → »Landeshauptkasse Bremen« oder »Finanzamt Bremerhaven«

  • Hamburg → »Steuerkasse Hamburg«

  • Rheinland-Pfalz → »Finanzamt Idar-Oberstein«

  • Saarland → »Finanzamt Saarlouis«

  • Thüringen → »Freistaat Thüringen«

In den anderen Bundesländern bleibt es beim bisherigen Empfängernamen, der sich zusammensetzt aus »Finanzamt« plus Ort, also zum Beispiel »Finanzamt Singen« bzw. in größeren Orten mit mehreren Finanzämtern »Finanzamt Mannheim-Stadt« oder »Finanzamt Dresden-Süd«.

Aber auch hier muss man genau aufpassen, denn die Praxis zeigt, dass selbst kleine Unterschiede wie Abkürzungen oder Schreibfehler Probleme verursachen: »Ein fehlender Bindestrich oder eine abgekürzte Ortsangabe kann heute den Unterschied zwischen einer erfolgreichen und einer blockierten Überweisung ausmachen«, erklärt die Lohi.

Teure Folgen bei verzögerter Überweisung

Fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen führen, die wiederum Mahngebühren oder Säumniszuschläge nach sich ziehen.

Wer Probleme bei der Überweisung feststellt, sollte den Vorgang dokumentieren und das Finanzamt informieren, rät die Lohi. In begründeten Fällen können Zuschläge aus Billigkeitsgründen erlassen werden. Alternativ bietet sich ein SEPA-Lastschriftmandat an, um fristgerechte Zahlungen sicherzustellen.

Exakte Angaben sind entscheidend, um Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Eine sorgfältige Prüfung der Daten oder die Nutzung eines Lastschriftmandats kann Probleme verhindern.

Tipps für sichere Überweisungen

  • Empfängernamen und IBAN sorgfältig prüfen.

  • Vorlagen im Online-Banking aktualisieren.

  • Eindeutigen Verwendungszweck angeben (Steuernummer, Aktenzeichen, Zeitraum).

  • Alternativ ein SEPA-Lastschriftmandat einrichten.

(MB)

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