Steueränderungen 2026 im Überblick
2026 treten einige Steueränderungen in Kraft - zum Beispiel für Vereine. -Symbolbild-

Steueränderungen 2026 im Überblick

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2026 treten zahlreiche Steueränderungen in Kraft. Wir haben die wichtigsten davon zusammengefasst.

Zusammenfassung

Das Steueränderungsgesetz bringt ab 2026 zahlreiche steuerliche Neuerungen: Die Entfernungspauschale steigt einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer, die Mobilitätsprämie bleibt dauerhaft bestehen. Gewerkschaftsbeiträge können künftig zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen werden. Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (außer Getränke) wird auf 7 Prozent gesenkt. Für Vereine, Ehrenamt und Gemeinnützigkeit werden Freibeträge und Freigrenzen deutlich erhöht. Außerdem steigen das steuerfreie Existenzminimum, der Mindestlohn und das Kindergeld.

Inhalt

Höherer Mindestlohn

Ab dem 1. Januar gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Die Mindestvergütung für Auszubildende steigt ebenfalls: im ersten Jahr 724 Euro, im zweiten 854 Euro, im dritten 977 Euro und bei vier Jahren 1.014 Euro monatlich.

Hinweis: Die gesetzliche Mindestvergütung gilt grundsätzlich für alle Auszubildenden, die eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Ausbildungen, die nach anderen Regelwerken (wie dem Pflegeberufegesetz) laufen oder für bestimmte duale Studiengänge. Außerdem können tarifliche Vereinbarungen zu abweichenden (dann oft höheren) Vergütungen führen.

Höhere Minijob-Grenze

Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die monatliche Höchstgrenze für die Verdienstgrenze bei Minijobs: Ab Januar liegt sie nicht mehr bei 556 Euro, sondern bei 603 Euro.  

Grundfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag (sog. Existenzminimum) steigt 2026 auf 12.348 Euro – bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen steuerfrei.

Unterhaltshöchstbetrag steigt

Die Höhe der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen ist an die Höhe des Grundfreibetrags gekoppelt. Auf Antrag können also in der Steuererklärung für 2026 Aufwendungen bis zu einem Betrag von 12.348 Euro jährlich abgesetzt werden. Für 2025 können 12.096 Euro geltend gemacht werden.

Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Ab 1. Januar steigt das Kindergeld auf 259 Euro monatlich. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 9.756 Euro.  

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Rentenerhöhung 2026

Die Renten sollen zum 1. Juli voraussichtlich um 3,7 Prozent steigen. Der genaue Wert wird vom Bundeskabinett im Frühjahr abhängig von Konjunktur und Löhnen festgelegt.

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Aktivrente

Beschäftigte im Rentenalter haben mit der sogenannten Aktivrente ab 2026 die Möglichkeit, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Diese Regelung findet jedoch keine Anwendung auf Selbstständige, Freelancer, Minijobber sowie Beamte.

mehr dazu: Aktivrente beschlossen: Ab 2026 steuerfrei zur Rente dazuverdienen

Pendlerpauschale steigt

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) beträgt ab dem 1.1.2026 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Bisher waren es 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer.  

mehr dazu: Entfernungspauschale: Den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen

Mobilitätsprämie bleibt

Fernpendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen, zahlen keine Einkommensteuer und profitieren daher eigentlich nicht von der Erhöhung der Entfernungspauschale. Das Finanzamt zahlt in diesen Fällen auf Antrag eine Mobilitätsprämie aus, wenn die erste Tätigkeitsstätte mehr als 21 Kilometer von der Wohnung entfernt liegt. Die Regelung war ursprünglich bis Ende 2026 befristet, jetzt gilt sie dauerhaft.

mehr dazu: Mobilitätsprämie: Was ist das, wer bekommt sie und wie wird sie beantragt?

Werbungskostenabzug für Gewerkschaftsbeiträge

Gewerkschaftsmitglieder können ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen.

Deutschlandticket wird teurer

Das Deutschlandticket kostet ab Januar 63 Euro statt 58 Euro pro Monat.

Umsatzsteueränderung in der Gastronomie

Ab dem 1. Januar 2026 werden Speisen in der Gastronomie dauerhaft mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% besteuert, während für Getränke weiterhin 19% gelten. Bei Kombiangeboten erlaubt die Finanzverwaltung eine einfache Aufteilung und reduziert den Anteil des Regelsteuersatzes bei Business-Packages.

mehr dazu: Umsatzsteuer Gastro 2026: Was Gastronomen zum Jahreswechsel beachten müssen

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Beiträge bis zu einem Monatseinkommen von 8.450 Euro berechnet. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab jetzt eine Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich.

mehr dazu: Sozialversicherung: Neue Bemessungsgrenzen für 2026

Ehrenamt: Steuerliche Entlastungen; höhere Pauschalen für ehrenamtlich Engagierte

Die Vereinsarbeit soll gestärkt werden – dafür gibt es folgende Änderungen:

  • Die Freigrenze für steuerpflichtige Geschäfte steigt auf 50.000 Euro.

  • Übungsleiterfreibetrag wird auf 3.300 Euro, Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht.

  • Die Freigrenze für die zeitnahe Mittelverwendung steigt auf 100.000 Euro.

  • Einnahmen unter 50.000 Euro brauchen keine Sphärenzuordnung mehr.

  • E-Sport gilt künftig als gemeinnützig.

  • Der maximale Steuerbetrag für Parteispenden wird verdoppelt.

Organmitglieder und Vertreter im Verein haften künftig weniger, da die Vergütungsgrenze bei Haftungsschutzansprüchen auf 3.300 Euro jährlich angehoben wird.

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(MB)

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