Pauschbeträge, Freibeträge und Höchstbeträge für die Steuererklärung

Sie möchten gerne wissen, wie hoch der Grundfreibetrag, der Sparerfreibetrag oder die Kilometerpauschalen für Ihre Steuererklärung sind? Oder haben Sie Kinder und möchten gerne Ihren Kinderfreibetrag oder den Erziehungsfreibetrag kennen?

In unserer Übersicht finden Sie steuerliche Pauschbeträge, Freibeträge und Höchstbeträge, die Sie für die Erstellung Ihrer Steuererklärung verwenden können.

 

Inhalt

 

Steuertarif

Steuertarif

2022

2023

Grundfreibetrag

10.347,– €/20.694,– €1)

10.908,– €/21.816,– €1)

Einkommensgrenzen

Sparzulage: Bausparen

17.900,– €/35.800,– €1)

17.900,– €/35.800,– €1)

Sparzulage: Beteiligungssparen

20.000,– €/40.000,– €1)

20.000,– €/40.000,– €1)

Wohnungsbauprämie

35.000,– €/70.000,– €1)

35.000,– €/70.000,– €1)

Steuerabzugsbeträge für haushaltsnahe Hilfen

Minijob im Privathaushalt

20 %, max. 510,– €

20 %, max. 510,– €

Handwerkerleistungen

20 %, max. 1.200,– €

20 %, max. 1.200,– €

sozialversicherungspflichtige Hilfe

20 %, max. 4.000,– €

20 %, max. 4.000,– €

1) Alleinstehende / Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner

Kinder

Kinder

2022

2023

Kinderfreibetrag

5.620,– €

6.024,– €

Erziehungsfreibetrag

2.928,– €

2.928,– €

Entlastungsfreibetrag für »echte« Alleinerziehende mit einem Kind

4.008,– €

4.260,– €

für jedes weitere Kind

240,– €

240,– €

Kinderbetreuungskosten

2/3, max. 4.000,– €1)

2/3, max. 4.000,– €1)

Kindergeld

erstes und zweites Kind

219,– € 2)

250,– €

drittes Kind

225,– € 2)

250,– €

ab dem vierten Kind

250,– € 2)

250,– €

Ausbildungsfreibetrag

924,– €

1.200,– €

1) abzugsfähig als Sonderausgaben je Kind

2) Für jedes Kind, für das in 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird 2022 einmalig ein Kinderbonus von 100,– € gewährt.

Nichtselbstständige Arbeit: Werbungskosten

Nichtselbstständige Arbeit: Werbungskosten

2022

2023

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

1.200,– €

1.230,– €

Sofort-AfA für Arbeitsmittel (ohne Umsatzsteuer)

800,– €

800,– €

Kilometerpauschalen

Entfernungspauschale für Wege Wohnung–erste Tätigkeitsstätte

0,30 € pro Entfernungs-km

0,30 € pro Entfernungs-km

ab dem 21. Entfernungskilometer

0,38 € pro Entfernungs-km

0,38 € pro Entfernungs-km

Höchstbetrag (insbesondere für Bahnfahrer)

4.500,– €

4.500,– €

Reisekostenpauschalen mit eigenem

– Pkw

0,30 € pro gefahrenen km

0,30 € pro gefahrenen km

– Motorrad/Motorroller/Moped

0,20 € pro gefahrenen km

0,20 € pro gefahrenen km

Verpflegungspauschbetrag bei Auswärtstätigkeiten im Inland

Abwesenheit mehr als 8 Stunden

14,– €

14,– €

Abwesenheit 24 Stunden am Tag

28,– €

28,– €

An- und Abreisetag einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung

14,– €

14,– €

Einkünfte aus Nebentätigkeiten

Einkünfte aus Nebentätigkeiten

2022

2023

Pauschbetrag für Übungsleiter/öffentliche Ehrenämter (§ 3 Nr. 26 EStG)

3.000,– €1)

3.000,– €1)

Freibetrag für ehrenamtliche Vormünder/Betreuer/Pfleger (§ 3 Nr. 26b EStG)

3.000,– €1)

3.000,– €1)

Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26a EStG)

840,– €

840,– €

Einkünfte aus sonstigen Leistungen (Freigrenze)

256,– €

256,– €

1) Kommen sowohl der Pauschbetrag als auch der Freibetrag infrage, gibt es insgesamt maximal 3.000,– €.

→ Ratgeber Der Vereinsassistent - Set mit allen Formularen und Mustern, u.a. Gründung, Satzung, Tagesordnung, Datenschutz

→ Ratgeber Vereine rechtssicher gründen und führen: Hilfestellung für Vereinsmitglieder und Ehrenamtliche

→ Ratgeber Ehrenamtliche Pflege und Betreuung

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkünfte aus Kapitalvermögen

2022

2023

Sparer-Pauschbetrag

801,– €/1.602,– € 1)

1.000,– €/2.000,– € 1)

1) Alleinstehende / Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner

Sonderausgaben

Sonderausgaben

2022

2023

Altersvorsorgeaufwendungen

sind abzugsfähig bis

25.639,– €/51.278,– €1)

mit 94 %,

max. 24.101,– €/48.202,– €1)

26.528,– €/53.056,– €1)

mit 100 %,

max. 26.528,– €/53.056,– €1)

Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen

bei steuerfreien Zuschüssen, Beiträgen oder Beihilfen zur Krankenversicherung (z.B. Angestellte, Beamte, Rentner, Beamtenpensionäre)

1.900,– €2)

1.900,– €2)

wenn Krankenvorsorge alleine finanziert (z.B. bei Selbstständigen)

2.800,– €2)

2.800,– €2)

Sonderausgaben-Pauschbetrag

36,– €/72,– €1)

36,– €/72,– €1)

Höchstbetrag für Berufsausbildung

6.000,– €

6.000,– €

Geschiedenenunterhalt

13.805,– €3)

13.805,– €3)

1) Alleinstehende / Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner

2) Höhere Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sind absetzbar.

3) + aufgewendete Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung für den Empfänger

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen

2022

2023

Unterhaltshöchstbetrag

10.347,– €1)

10.908,– €1)

Anrechnungsfreibetrag

624,– €

624,– €

Pflege-Pauschbetrag

Pflegegrad 2

600,– €

600,– €

Pflegegrad 3

1.100,– €

1.100,– €

Pflegegrad 4 und 5

1.800,– €

1.800,– €

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

GdB min. 80 oder

GdB min. 70 und Merkzeichen »G«

900,– €

900,– €

Merkzeichen »aG«, »Bl«, »TBl« oder »H«

4.500,– €

4.500,– €

1) + aufgewendete Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung für den Empfänger

→ Ratgeber Unterhalt an bedürftige Personen: Hier winken Steuerentlastungen

→ Ratgeber Der Betreuungsassistent - Set mit allen Formularen und Mustern, die Betreuende und Betreute brauchen

→ Ratgeber Das neue Betreuungsrecht - Was für Betreuer und Betreute nach der Reform gilt. Wann und wie wird ein Betreuer bestellt. Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der Betreuung.

→ Ratgeber Der Pflegeassistent - Set mit allen Formularen und Mustern, die Pflegende und Gepflegte brauchen, u.a. Vollmacht, Patientenverfügung, Diverse Anträge

→ Ratgeber Pflegefall – Was nun? Der praktische Ratgeber rund um die Pflege

→ Ratgeber Der VorsorgePlaner Plus - Eine Vorsorge nicht nur für Sie – auch für Ihre Angehörigen

→ Ratgeber Für den Ernstfall abgesichert - Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht für Alter, Krankheit und Unfall

→ Ratgeber Bei Risiken und Nebenwirkungen - Ihre Rechte als Patient in Deutschlands Gesundheitswesen

Renten und Pensionen

Renten und Pensionen

2022

2023

Besteuerungsanteil Renten

bei Rentenbeginn vor 20061)

50 %

50 %

bei Rentenbeginn 2022

82 %

82 %

bei Rentenbeginn 2023

83 %

Werbungskosten-Pauschbetrag

bei Renten/bei Pensionen

102,– €/102,– €

102,– €/102,– €

Versorgungsfreibetrag

bei Pensionsbeginn vor 20062)

40 %, max. 3.000,– €

40 %, max. 3.000,– €

bei Pensionsbeginn 2022

14,4 %, max. 1.080,– €

14,4 %, max. 1.080,– €

bei Pensionsbeginn 2023

13,6 %, max. 1.020,– €

Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

bei Pensionsbeginn vor 20063)

900,– €

900,– €

bei Pensionsbeginn 2022

324,– €

324,– €

bei Pensionsbeginn 2023

306,– €

Altersentlastungsbetrag bei Geburtsdatum

vor dem 2.1.1941

40 %, max. 1.900,– €

40 %, max. 1.900,– €

vom 2.1.1941 bis 1.1.1942

38,4 %, max. 1.824,– €

38,4 %, max. 1.824,– €

vom 2.1.1942 bis 1.1.19434)

36,8 %, max. 1.748,– €

36,8 %, max. 1.748,– €

vom 2.1.1952 bis 1.1.1953

20,8 %, max. 988,– €

20,8 %, max. 988,– €

vom 2.1.1953 bis 1.1.1954

19,2 %, max. 912,– €

19,2 %, max. 912,– €

vom 2.1.1954 bis 1.1.1955

17,6 %, max. 836,– €

17,6 %, max. 836,– €

vom 2.1.1955 bis 1.1.1956

16 %, max. 760,– €

16 %, max. 760,– €

vom 2.1.1956 bis 1.1.1957

15,2 %, max. 722,– €

15,2 %, max. 722,– €

vom 2.1.1957 bis 1.1.1958

14,4 %, max. 684,– €

14,4 %, max. 684,– €

vom 2.1.1958 bis 1.1.1959

13,6 %, max. 646,– €

1) Bei Rentenbeginn nach 2005 steigt bis 2020 der Besteuerungsanteil für jeden neu hinzu- kommenden Rentnerjahrgang schrittweise um zwei Prozentpunkte. Regelmäßige Rentenan- passungen (Rentenerhöhungsbeträge) in den Folgejahren sind in voller Höhe steuerpflichtig.

2) Bei Pensionsbeginn nach 2005 verringert sich bis 2020 für jeden neu hinzukommenden Pen- sionsjahrgang schrittweise der Prozentsatz um 1,6 % und der Höchstbetrag um 120,– €.

3) Bei Pensionsbeginn nach 2005 sinkt bis 2020 der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag für jeden neu hinzukommenden Pensionsjahrgang um 36,– €.

4) Für vom 2.1.1943 bis 1.1.1951 Geborene verringert sich für jeden neuen Jahrgang der Prozentsatz um 1,6 % und der Höchstbetrag um 76,– €.