Pauschbeträge, Freibeträge und Höchstbeträge für die Steuererklärung

Wie hoch sind Grundfreibetrag, Sparerfreibetrag oder die Kilometerpauschalen für die Steuererklärung? Wie hoch sind Kinderfreibetrag oder Erziehungsfreibetrag?

In unserer Übersicht haben wir steuerliche Pauschbeträge, Freibeträge und Höchstbeträge, die man für die Erstellung der Steuererklärung verwenden kann, zusammengestellt.

Inhalt

Steuertarif

Steuertarif

2025

2026

Grundfreibetrag

12.096 Euro/24.192 Euro

12.348 Euro/24.696 Euro

Einkommensgrenzen

 

 

Sparzulage: Bausparen

40.000 Euro/80.000 Euro

40.000 Euro/80.000 Euro

Sparzulage: Beteiligungssparen

40.000 Euro/80.000 Euro

40.000 Euro/80.000 Euro

Wohnungsbauprämie

35.000 Euro/70.000 Euro

35.000 Euro/70.000 Euro

Steuerabzugsbeträge für haushaltsnahe Aufwendungen

 

 

Minijob im Privathaushalt

20 %, max. 510 Euro

20 %, max. 510 Euro

Handwerkerleistungen

20 %, max. 1.200 Euro

20 %, max. 1.200 Euro

Dienstleistungen und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen

20 %, max. 4.000 Euro

20 %, max. 4.000 Euro

Kinder

Kinder

2025

2026

Kinderfreibetrag

6.672 Euro

6.828 Euro

Erziehungsfreibetrag

2.928 Euro

2.928 Euro

Entlastungsfreibetrag für »echte« Alleinerziehende mit einem Kind

4.260 Euro

4.260 Euro

für jedes weitere Kind

240 Euro

240 Euro

Kinderbetreuungskosten

80 %, max. 4.800 Euro

80 %, max. 4.800 Euro

Kindergeld monatlich

255 Euro

259 Euro

Ausbildungsfreibetrag

1.200 Euro

1.200 Euro

Nichtselbstständige Arbeit: Einnahmen

Nichtselbstständige Arbeit: Einnahmen

2025

2026

Minijob-Verdienstgrenze monatlich

556 Euro

603 Euro

Freibetrag Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

2.000 Euro

2.000 Euro

Beiträge für kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge steuerfrei bis (Eichel-Förderung)

7.728 Euro

8.112 Euro

Nichtselbstständige Arbeit: Werbungskosten

Nichtselbstständige Arbeit: Werbungskosten

2025

2026

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

1.230 Euro

1.230 Euro

Sofort-AfA für Arbeitsmittel (ohne Umsatzsteuer)

800 Euro

800 Euro

Kilometerpauschalen

 

 

Entfernungspauschale für Wege Wohnung–erste Tätigkeitsstätte

0,30 € pro Entfernungs-km

0,38 € pro Entfernungs-km

ab dem 21. Entfernungskilometer

0,38 € pro Entfernungs-km

0,38 € pro Entfernungs-km (Staffelung fällt weg)

Höchstbetrag Fernpendler, die nicht (selbst) mit dem Pkw fahren

4.500 Euro

4.500 Euro

Reisekostenpauschalen mit eigenem

 

 

– Pkw

0,30 € pro gefahrenen km

0,30 € pro gefahrenen km

– Motorrad/Motorroller/Moped

0,20 € pro gefahrenen km

0,20 € pro gefahrenen km

Verpflegungspauschbetrag bei Auswärtstätigkeiten im Inland

 

 

Abwesenheit mehr als 8 Stunden

14 Euro

14 Euro

Abwesenheit 24 Stunden am Tag

28 Euro

28 Euro

An- und Abreisetag einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung

14 Euro

14 Euro

Berufskraftfahrer: Pauschale für Übernachtung im Fahrzeug

9 Euro

9 Euro

Einkünfte aus Nebentätigkeiten

Einkünfte aus Nebentätigkeiten

2025

2026

Pauschbetrag für Übungsleiter/öffentliche Ehrenämter (§ 3 Nr. 26 EStG)

3.000 Euro*

3.300 Euro*

Freibetrag für ehrenamtliche Vormünder/Betreuer/Pfleger (§ 3 Nr. 26b EStG)

3.000 Euro*

3.300 Euro*

Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26a EStG)

840 Euro

960 Euro

Einkünfte aus sonstigen Leistungen (Freigrenze)

256 Euro

256 Euro

*Kommen sowohl der Pauschbetrag als auch der Freibetrag infrage, gibt es insgesamt maximal 3.000 Euro (2026: 3.300 Euro).

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Sonderausgaben

Sonderausgaben

2025

2026

Höchstbetrag Altersvorsorgeaufwendungen

 

 

bei steuerfreien Zuschüssen, Beiträgen oder Beihilfen zur Krankenversicherung (z.B. Angestellte, Beamte, Rentner, Beamtenpensionäre)

1.900 Euro*

1.900 Euro*

wenn Krankenvorsorge alleine finanziert (z.B. bei Selbstständigen)

2.800 Euro*

2.800 Euro*

Sonderausgaben-Pauschbetrag

36 Euro/72 Euro

36 Euro/72 Euro

Höchstbetrag für Berufsausbildung

6.000 Euro

6.000 Euro

Geschiedenenunterhalt

13.805 Euro**

13.805 Euro**

* Höhere Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sind absetzbar.

** + aufgewendete Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung für den Empfänger

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen

2025

2026

Unterhaltshöchstbetrag

12.096 Euro*

12.348 Euro*

Anrechnungsfreibetrag

624 Euro

624 Euro

Pflege-Pauschbetrag

 

 

Pflegegrad 2

600 Euro

600 Euro

Pflegegrad 3

1.100 Euro

1.100 Euro

Pflegegrad 4 und 5

1.800 Euro

1.800 Euro

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

 

 

GdB min. 80 oder GdB min. 70 und Merkzeichen »G«

900 Euro

900 Euro

Merkzeichen »aG«, »Bl«, »TBl« oder »H«

4.500 Euro

4.500 Euro

* + aufgewendete Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung für den Empfänger

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Renten und Pensionen

Renten und Pensionen

2025

2026

Besteuerungsanteil Renten

 

 

bei Rentenbeginn vor 2006*

50 %

50 %

bei Rentenbeginn 2025

83,5 %

83,5 %

bei Rentenbeginn 2026

84 %

Werbungskosten-Pauschbetrag

 

 

bei Renten/bei Pensionen

102 Euro/102 Euro

102 Euro/102 Euro

Versorgungsfreibetrag

 

 

bei Pensionsbeginn vor 2006**

40 %, max. 3.000 Euro

40 %, max. 3.000 Euro

bei Pensionsbeginn 2025

13,2 %, max. 990 Euro

13,2 %, max. 990 Euro

bei Pensionsbeginn 2026

12,8 %, max. 960 Euro

Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

 

 

bei Pensionsbeginn vor 2006***

900 Euro

900 Euro

bei Pensionsbeginn 2025

297 Euro

297 Euro

bei Pensionsbeginn 2026

288 Euro

Altersentlastungsbetrag bei Geburtsdatum

 

 

vor dem 2.1.1941

40 %, max. 1.900 Euro

40 %, max. 1.900 Euro

vom 2.1.1941 bis 1.1.1942****

38,4 %, max. 1.824 Euro

38,4 %, max. 1.824 Euro

vom 2.1.1956 bis 1.1.1957

15,2 %, max. 722 Euro

15,2 %, max. 722 Euro

vom 2.1.1957 bis 1.1.1958*****

14,4 %, max. 684 Euro

14,4 %, max. 684 Euro

vom 2.1.1960 bis 1.1.1961

13,2 %, max. 627 Euro

13,2 %, max. 627 Euro

vom 2.1.1961 bis 1.1.1962

12,8 %, max. 608 Euro

* Der Besteuerungsanteil steigt für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bei Rentenbeginn 2006 bis 2020 schrittweise um 2 %, bei Rentenbeginn in 2021 und in 2022 jeweils um 1 % und bei Rentenbeginn ab 2023 schrittweise um 0,5 %. Regelmäßige Rentenanpassungen (Rentenerhöhungsbeträge) in den Folgejahren sind in voller Höhe steuerpflichtig.

** Für jeden neu hinzukommenden Pensionsjahrgang vermindert sich bei Pensionsbeginn 2006 bis 2020 der Prozentsatz um 1,6 % und der Höchstbetrag um 120 Euro, bei Pensionsbeginn in 2021 und in 2022 der Prozentsatz um 0,8 % und der Höchstbetrag um 60 Euro und bei Pensionsbeginn ab 2023 der Prozentsatz um 0,4 % und der Höchstbetrag um 30 Euro.

*** Für jeden neu hinzukommenden Pensionsjahrgang vermindert sich der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag bei Pensionsbeginn von 2005 bis 2020 um 36 Euro, bei Pensionsbeginn in 2021 und in 2022 um 18 Euro und bei Pensionsbeginn ab 2023 um 9 Euro.

**** Für vom 2.1.1942 bis 1.1.1956 Geborene verringert sich für jeden neuen Jahrgang der Prozentsatz um 1,6 % und der Höchstbetrag um 76 Euro.

***** Für nach dem 1.1.1957 Geborene verringert sich für jeden neuen Jahrgang der Prozentsatz um 0,4 % und der Höchstbetrag um 19 Euro.

Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 19. Februar 2026