Altersentlastungsbetrag
Renten sind durch die Besteuerung mit dem Besteuerungsanteil und Pensionen durch den Versorgungsfreibetrag begünstigt – und auch für die übrigen Alterseinkünfte gibt es eine steuerliche Vergünstigung: Der Altersentlastungsbetrag gemäß § 24a EStG begünstigt alle Alterseinkünfte mit Ausnahme von Renten und Pensionen.
Übersicht/Tabelle: So hoch ist der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG)
Während sich Versorgungsfreibetrag und Besteuerungsanteil bereits bei der Ermittlung der jeweiligen Einkünfte positiv auswirken, wird der Altersentlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abgezogen – erst nach Abzug des Altersentlastungsbetrags ergibt sich dann der Gesamtbetrag der Einkünfte .
Der Altersentlastungsbetrag führt also bei älteren Steuerzahlern zu einer Verminderung der Steuerlast. Hat der Steuerpflichtige bereits vor Beginn des Kalenderjahres sein 64. Lebensjahr vollendet, so steht ihm der Altersentlastungsbetrag zu.
Der maßgebende Altersentlastungsbetrag ist abhängig von dem Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt.
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