Das neue Betreuungsrecht

Was für Betreuer und Betreute nach der Reform gilt. Wann und wie wird ein Betreuer bestellt. Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der Betreuung.

Das neue Betreuungsrecht Das neue Betreuungsrecht Das neue Betreuungsrecht
Am 1.1.2023 tritt das neue Betreuungsrecht in Kraft. Die Betreuungsrechtsreform enthält grundlegende Änderungen für Betreute und Betreuer. Priorität hat künftig die Unterstützung des Betreuten bei seinem eigenen selbst bestimmten Handeln. Rechtliche Betreuung geht jeden etwas an. Jeder kann durch eine Krankheit oder einen Unfall auf fremde Hilfe angewiesen sein. Dem Betroffenen wird deshalb ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. Ein Ratgeber für Betroffene und potenzielle Betreuer mit zahlreichen Praxistipps und verständlichen Handlungsanleitungen.
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  • 2. Auflage
  • Stand März 2023
  • 304 Seiten
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Das neue Betreuungsrecht

Am 1.1.2023 trat das umfassend modernisierte Betreuungsrecht in Kraft. Die Betreuungsrechtsreform enthält grundlegende Änderungen für Betreute, für Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer. Priorität hat künftig die Unterstützung des Betreuten bei seinem eigenen selbst bestimmten Handeln. Zudem muss der Betreuer sein Handeln stärker an den Wünschen des Betreuten ausrichten. Mit der Reform wird zudem ein befristetes gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten eingeführt.

Rechtliche Betreuung geht jeden etwas an. Jeder kann durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall unerwartet in eine Situation geraten, in der man auf fremde Hilfe angewiesen ist. Die Betreuung dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind. Dem Betroffenen wird deshalb ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. In den meisten Fällen wird die Betreuung vom Betreuungsgericht ehrenamtlichen Betreuern, insbesondere Familienangehörigen übertragen, manchmal aber auch Berufsbetreuern oder Betreuungsvereinen.

Dieser Ratgeber will auf der Grundlage des neuen Betreuungsrechts allen Beteiligten, dem Betreuten und dem Betreuer, bei den täglichen Herausforderungen helfen. Sie erfahren u.a.,
  • wann ein Betreuer bestellt werden darf,
  • wie der Betreuer vom Gericht bestellt wird,
  • welche rechtlichen Auswirkungen die Betreuung hat,
  • wie die Betreuung geführt wird,
  • welche Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betreuer hat,
  • welche Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Betreuung zulässig sind,
  • und was sonst noch nach der Betreuungsrechtsreform gilt.
Ein Ratgeber für Betroffene und potenzielle Betreuer mit zahlreichen Praxistipps und verständlichen Handlungsanleitungen.

Inhaltsverzeichnis

1   Vorwort

2   Überblick über das neue Betreuungsrecht
2.1   Einführung eines Notvertretungsrechts für Eheleute
2.2   Rechtsänderungen bei der Bestellung des Betreuers
2.2.1   Erweiterung der Beratung und Unterstützung im Vorfeld einer Betreuung
2.2.2   Voraussetzungen für die Betreuerbestellung
2.2.3   Umfang der Betreuung
2.2.4   Auswahl des Betreuers
2.3   Rechtsänderungen bei der Führung der Betreuung
2.3.1   Vorrang der Wünsche des Betreuten
2.3.2   Kontakt- und Besprechungspflicht des Betreuers
2.3.3   Rehabilitationsgrundsatz
2.4   Verbesserung der Personensorge
2.4.1   Aufgabe von Wohnraum des Betreuten
2.4.2   Umgangsbestimmung
2.5   Verbesserung der Vermögenssorge
2.6   Verbesserung der Beratung und Aufsicht durch das Betreuungsgericht
2.6.1   Maßstab für die gerichtliche Kontrolle und Aufsicht
2.6.2   Persönliche Anhörung des Betreuten bei Anhaltspunkten für Pflichtwidrigkeiten
2.6.3   Einführung eines obligatorischen Anfangsberichts des Betreuers
2.6.4   Einführung eines Anfangsgesprächs für ehrenamtliche »Angehörigenbetreuer«
2.6.5   Verbesserung der laufenden Berichterstattung
2.6.6   Auskunfts- und Mitteilungspflichten des Betreuers
2.7   Verbesserung der Qualität der ehrenamtlichen Betreuung
2.7.1   Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit als generelle Eignungsanforderung
2.7.2   Anbindung an einen Betreuerverein
2.7.3   Steigerung der Attraktivität des ehrenamtlichen Betreueramts
2.8   Verbesserung der Qualität der beruflichen Betreuung
2.8.1   Einführung eines bundeseinheitlichen Registrierungsverfahrens
2.8.2   Eignungsvoraussetzungen
2.8.3   Berufshaftpflichtversicherung
2.8.4   Leistungen an berufliche Betreuer
2.9   Besserer Schutz des Betreuten vor Missbrauch
2.9.1   Übersendung des Vermögensverzeichnisses an den Betreuten
2.9.2   Einführung eines Vier-Augen-Prinzips bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses
2.9.3   Genereller Ausschluss bestimmter Personen von der Betreuertätigkeit
2.9.4   Auskunftspflicht des Betreuers gegenüber nahestehenden Angehörigen
2.10   Änderungen im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht

3   Wichtige Prinzipien der Betreuung
3.1   Grundsatz der Erforderlichkeit der Betreuerbestellung
3.1.1   Hilfsbedürftigkeit
3.1.2   Medizinische Voraussetzungen
3.1.3   Nachrang der Betreuung
3.1.4   Anlass der Betreuung
3.1.5   Festlegung des Umfangs der Betreuung
3.1.6   Dauer der Betreuung
3.2   Auswahl des Betreuers
3.2.1   Auswahlgrundsätze
3.2.2   Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
3.2.3   Persönlicher Kontakt mit dem Betreuten
3.3   Wünsche des Betreuten3.4   Schutz des Betreuten in persönlichen Angelegenheiten
3.5   Schutz des Betreuten in Vermögensangelegenheiten
3.6   Auswirkungen der Betreuung

4   Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers
4.1   Hilfsbedürftigkeit des Betroffenen
4.2   Medizinische Voraussetzungen
4.2.1   Krankheit
4.2.2   Behinderung
4.2.3   Sachverständigengutachten
4.3   Betreuungsbedarf
4.4   Vorrang des Notvertretungsrechts des Ehegatten, der Bevollmächtigung und anderer Hilfen
4.4.1   Vorrang des Notvertretungsrechts der Ehegatten in der Gesundheitssorge
4.4.2   Vorrang der Bevollmächtigung
4.4.3   Vorrang anderer Hilfen
4.5   Betreuung auf Antrag oder von Amts wegen
4.6   Zwangsbetreuung
4.7   Vorsorgliche Bestellung eines Betreuers für Minderjährige

5   Bestellung des Betreuers durch das Gericht
5.1   Anlass für das Betreuungsverfahren
5.1.1   Betreuung auf Antrag des Betroffenen
5.1.2   Betreuung auf Anregung Dritter
5.1.3   Zuständiges Gericht
5.2   Beteiligte im Betreuungsverfahren
5.3   Rechte des Betroffenen
5.3.1   Stellung des Betroffenen im Betreuungsverfahren
5.3.2   Anhörungsrecht
5.3.3   Weitere Rechte des Betroffenen
5.4   Anhörung der Betreuungsbehörde
5.5   Anhörung einer dem Betroffenen nahestehenden Person
5.6   Beweisaufnahme durch Sachverständigengutachten oder ärztliches Zeugnis
5.6.1   Sachverständigengutachten
5.6.2   Alternativen zum Sachverständigengutachten
5.7   Unterstützung des Betroffenen durch einen Verfahrenspfleger
5.8   Gerichtliche Entscheidung
5.8.1   Auswahl des Betreuers
5.8.2   Festlegung des Aufgabenkreises des Betreuers
5.8.3   Bestellung eines Kontrollbetreuers
5.8.4   Bestellung eines Verhinderungsbetreuers
5.8.5   Bestellung eines Ergänzungsbetreuers
5.8.6   Gerichtliche Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
5.8.7   Rechtsschutz gegen Entscheidungen des Betreuungsgerichts

6   Rechtliche Auswirkungen der Betreuung
6.1   Gesetzliche Vertretung durch den Betreuer
6.2   Geschäftsfähigkeit des Betreuten
6.3   Einwilligungsvorbehalt
6.3.1   Voraussetzungen
6.3.2   Folgen des Einwilligungsvorbehalts
6.3.3   Gerichtliche Anordnung
6.3.4   Unzulässige Einwilligungsvorbehalte
6.3.5   Einwilligungsfreie Willenserklärungen
6.3.6   Aufhebung, Einschränkung oder Erweiterung des Einwilligungsvorbehalts
6.4   Einwilligungsfähigkeit des Betreuten
6.5   Höchstpersönliche Angelegenheiten des Betreuten
6.5.1   Testierfähigkeit des Betreuten
6.5.2   Ehefähigkeit des Betreuten
6.5.3   Wahlrecht des Betreuten

7   Aufgaben des Betreuers
7.1   Umfang der Betreuung
7.2   Vermögensangelegenheiten
7.2.1   Einreichung eines Vermögensverzeichnisses durch den Betreuer
7.2.2   Trennungsgebot
7.2.3   Grundsätze für die Vermögensverwaltung
7.2.4   Anzeigepflichten des Betreuers
7.2.5   Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
7.2.6   Rechnungslegung durch den Betreuer
7.3   Gesundheitsangelegenheiten
7.3.1   Umfang der Gesundheitssorge
7.3.2   Pflichten des Betreuers
7.3.3   Betreuungsgerichtliche Genehmigung bei ärztlichen Maßnahmen
7.3.4   Ärztliche Zwangsbehandlung
7.3.5   Sterilisation
7.4   Wohnungsangelegenheiten
7.4.1   Umfang des Aufgabenbereichs
7.4.2   Zutritt zur Wohnung des Betreuten
7.4.3   Aufgabe von Wohnraum des Betreuten
7.5   Aufenthaltsbestimmung
7.6   Umgangsbestimmung
7.7   Telekommunikations- und Postverkehr
7.8   Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
7.8.1   Vertretung gegenüber Behörden
7.8.2   Vertretung vor Gerichten
7.9   Änderung des Aufgabenkreises des Betreuers
7.9.1   Erweiterung des Aufgabenkreises
7.9.2   Einschränkung des Aufgabenkreises

8   Zwangsmaßnahmen des Betreuers
8.1   Freiheitsentziehende Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer
8.1.1   Freiheitsentziehende Unterbringung
8.1.2   Voraussetzungen für die Unterbringung
8.1.3   Genehmigung des Betreuungsgerichts
8.1.4   Beendigung der Unterbringung
8.2   Freiheitsentziehende Maßnahmen
8.2.1   Geschützter Personenkreis
8.2.2   Genehmigungsbedürftige Maßnahmen
8.2.3   Zulässigkeitsvoraussetzungen
8.3   Ärztliche Zwangsmaßnahmen
8.3.1   Einwilligungsunfähigkeit des Betreuten
8.3.2   Voraussetzungen der Zwangsbehandlung
8.3.3   Gerichtliche Genehmigung
8.4   Zwangsmaßnahmen durch einen Bevollmächtigten

9   Allgemeine Rechte und Pflichten des Betreuers
9.1   Vertretung des Betreuten
9.1.1   Außergerichtliche Vertretung
9.1.2   Gerichtliche Vertretung
9.2   Führung der Betreuung
9.2.1   Wahrnehmung der Aufgaben
9.2.2   Befolgung der Wünsche des Betreuten
9.2.3   Kontakt- und Besprechungspflicht
9.2.4   Auskunftspflicht gegenüber nahestehenden Angehörigen
9.2.5   Unterstützung bei der Rehabilitation
9.3   Berichtspflicht des Betreuers
9.3.1   Anfangsbericht
9.3.2   Jahresbericht
9.4   Auskunfts- und Mitteilungspflichten des Betreuers
9.4.1   Möglichkeit zur Aufhebung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts
9.4.2   Möglichkeit zur Einschränkung des Aufgabenkreises
9.4.3   Notwendigkeit der Erweiterung des Aufgabenkreises
9.4.4   Notwendigkeit eines weiteren Betreuers
9.4.5   Notwendigkeit zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
9.4.6   Ehrenamtliche statt berufliche Betreuung
9.5   Beratung des Betreuers und Aufsicht durch das Betreuungsgericht
9.5.1   Gerichtliche Beratung
9.5.2   Gerichtliche Aufsicht
9.6   Haftung des Betreuers
9.6.1   Haftung gegenüber dem Betreuten
9.6.2   Haftung gegenüber Dritten
9.7   Aufwendungsersatz und Vergütung
9.7.1   Aufwendungsersatz für ehrenamtlichen Betreuer
9.7.2   Vergütung des beruflichen Betreuers und Aufwendungsersatz
9.7.3   Mittellosigkeit des Betreuten
9.8   Entlassung des Betreuers
9.8.1   Entlassungsgründe
9.8.2   Bestellung eines neuen Betreuers

10   Verlängerung und Beendigung der Betreuung
10.1   Verlängerung der Betreuung
10.2   Ende der Betreuung
10.2.1   Tod des Betreuten
10.2.2   Aufhebung auf Antrag des Betreuten
10.2.3   Aufhebung wegen Wegfalls der Betreuungsvoraussetzungen
10.2.4   Schlusstätigkeiten
10.3   Aufhebung von Einwilligungsvorbehalten

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Anonymer Benutzer
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