Geschenke
Geschenke (auch Zuwendungen genannt) an den Arbeitnehmer im Wert von bis zu 60,– € unterliegen nicht der Besteuerung. Wird diese Freigrenze jedoch überschritten, muss der Arbeitnehmer die gesamten Zuwendungen versteuern. Das Geschenk des Arbeitgebers gilt dann als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zuwendungen an den Arbeitnehmer sind unabhängig von Betrag immer als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Betrieblich veranlasste Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind (z.B. Geschäftsfreunde), können seit 2004 nur noch bis zu 35,– € bezogen werden. Bei Überschreitung dieser Freigrenze sind der Vorsteuerabzug und der Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen.
Geschenke an betriebsfremde Personen können grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, da hier eine betriebliche Veranlassung fehlt. Aufwendungen für Geschenke müssen einzeln und getrennt von den anderen Betriebsausgaben aufgezeichnet werde, sonst wird der Betriebsausgabenabzug versagt.
Unabhängig davon, ob die Freigrenze von 35,– € überschritten wird, hat der Empfänger des Geschenkes dieses mit dem gemeinen Wert als Einnahme zu versteuern. Der zuwendende Unternehmer kann die Steuer in Form einer 30 %igen Pauschalsteuer gem. § 37b EStG zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer übernehmen. Diese pauschalierte Lohnsteuer ist, soweit die Freigrenze eingehalten wird, ebenfalls beim Zuwendenden als Betriebsausgabe abzugsfähig. Bemessungsgrundlage ist der geldwerte Vorteil einschließlich der Umsatzsteuer. Die Pauschalierungsmöglichkeit ist pro Empfänger und Jahr auf 10.000,– € beschränkt und muss einheitlich, d.h. für alle Geschenke, gewählt werden.
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Kurzarbeitergeld: Rettungsschirm in Krisenzeiten für Arbeitnehmer
Infolge der Corona-Epidemie haben bereits mehr als 700.000 Firmen Kurzarbeit beantragt. Millionen Beschäftigte sind also auf staatliche Hilfszahlungen durch die Corona-Krise angewiesen. Wenn Sie zu den von Kurzarbeit Betroffenen zählen, möchten Sie natürlich wissen, ob der Arbeitgeber das Ihnen zustehende Kurzarbeitergeld auch korrekt berechnet. In diesem Ratgeber werden Ihnen die Grundlagen zum Kurzarbeitergeld anhand zahlreicher Beispiele und Praxis-Tipps anschaulich erläutert. So können Sie Ihre Ansprüche auf Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld selbst überprüfen.