Nicht abzugsfähige Ausgaben
Nachfolgende Ausgaben können steuerlich nicht geltend gemacht werden:
-
Aufwendungen für die private Lebensführung,
-
freiwillige Zuwendungen an Ehegatten und unterhaltsberechtigte Personen ohne eine gesetzliche Rechtspflicht,
-
Personensteuern,
-
Geldstrafen,
-
Ausgaben für eine Erstausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses.
Hiervon wird nur abgewichen, insofern die Ausgaben als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 15.01.2009 - VI R 37/06
BFH 18.10.2007 - VI R 42/04
§ 12 EStG
R 12.1 EStR
Jetzt neu: SteuerSparErklärung Online
Warum Sie die SteuerSparErklärung Online lieben werden: Direkt im Browser starten – ganz ohne Installation: Sie brauchen nichts herunterzuladen oder zu installieren. Einfach anmelden und in jedem Browser loslegen. Schnell zur Erstattung – mit intelligenter Unterstützung: Dank der integrierten Steuer-KI Alma und dem geführten Frage-Antwort-Modus erledigen Sie Ihre Steuererklärung effizient und fehlerfrei. Immer aktuell, immer sicher: Automatische Updates und sichere Cloud-Speicherung sorgen dafür, dass Ihre Daten stets geschützt sind. Maximale Steuererstattung rausholen: Nutzen Sie alle Steuervorteile – mit geprüften Tipps und automatischen Optimierungsvorschlägen. Flexibel und unabhängig vom Betriebssystem: Ob Windows, Mac oder Linux – die Online-Version läuft überall, wo ein Browser verfügbar ist.