Steuern sparen durch Kirchenaustritt?

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Wer aus der katholischen Kirche austritt, um Steuern zu sparen, sollte sich das vorher gut überlegen. Denn eine kostenlose Mitgliedschaft gibt es nicht. Und eine kirchliche Trauung oder Beisetzung beispielsweise gibt es nur für Mitglieder.

Die Kirchensteuer ist eine Zuschlagsteuer zur Lohn- und Einkommensteuer. Sie beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der festzusetzenden Einkommensteuer und wird auf Grundlage der Kirchensteuergesetze erhoben, die von den einzelnen Bundesländern erlassen werden.

Sie müssen Kirchensteuern zahlen, wenn

  • Sie einer Kirche angehören, die Kirchensteuer erhebt und

  • Sie in Deutschland wohnen oder hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Bei Ehegatten muss für den Kirchensteuerabzug zwischen konfessionsgleichen, konfessionsverschiedenen und glaubensverschiedenen Ehen unterschieden werden. Die Unterscheidung ist wichtig, weil die Berechnung der Kirchensteuer jeweils nach einem ganz anderen Schema erfolgt.

Manche Steuerzahler kommen nun auf die Idee, durch einen Kirchenaustritt Geld zu sparen. Dieser Schritt will gut überlegt sein, wie ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts deutlich macht:

Ein katholischer Steuerpflichtiger war aus der katholischen Kirche ausgetreten und zahlte entsprechend auch keine Kirchensteuer mehr. Er fühlte sich jedoch weiterhin der Glaubensgemeinschaft der Katholiken zugehörig. Aus der römisch-katholischen Kirche an sich habe er nicht austreten wollen, erklärte er, nur aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ein solcher Teilaustritt sei aber nicht möglich, erklärten jetzt die Richter (BVerwG, Urteil vom 26.9.2012, 6 C 7.12 ).

Wer also aus der Kirche austritt, sollte sich vorher gut überlegen, welche Konsequenzen dieser Schritt nach sich zieht – und ob sie die Steuerersparnis wert sind:

Die Nachrichtenagentur afp berichtet, die Deutsche Bischofskonferenz habe mit Blick auf die Klage kürzlich ein päpstliches Dekret erwirkt, wonach Katholiken in Deutschland ihre Rechte auf Sakramente verlieren, wenn sie aus Gründen der Steuerersparnis aus der Kirche austreten.

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