Sonderausgaben - Pauschbetrag
Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36,– €, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36,– € gewährt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10c EStG

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