Ausbildungen innerhalb und außerhalb eines Dienstverhältnisses, klassische Lehre oder Schule
Der Staat – und insbesondere das Finanzamt – unterscheidet, ob Du eine Ausbildung innerhalb eines Dienstverhältnisses
oder außerhalb eines Dienstverhältnisses
machst. Das ist der Unterschied:
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Ausbildung innerhalb eines Dienstverhältnisses: Das ist die klassische Lehre, bei der Du einen Teil Deiner Zeit im Lehrbetrieb verbringst und einen Teil in der Berufsschule. Außerdem bekommst Du ein Lehrlingsgehalt / eine Ausbildungsvergütung.
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Ausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses: Das ist eine Ausbildung an einer Schule, z. B. für Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Rettungssanitäter usw. Bei dieser Ausbildung bekommst Du kein Lehrlingsgehalt / keine Ausbildungsvergütung.
Besonderheiten bei Ausbildungen außerhalb eines Dienstverhältnisses
Wenn Deine Ausbildung in die zweite Gruppe gehört, musst Du jetzt leider noch ein bisschen mehr Steuerrecht lernen... Dann kommt es nämlich auch noch darauf an, ob Du Dich in Deiner ersten oder zweiten Ausbildung befindest. Also: Ob Du, bevor Du die jetzige Ausbildung angefangen hast, schon mal eine andere Ausbildung abgeschlossen hast (abgebrochen zählt nicht).
Im Steuerrecht gibt es nicht nur die bereits erwähnten Werbungskosten, sondern auch Sonderausgaben. Vereinfacht gesagt geht es an dieser Stelle darum, wo Du in der Steuererklärung die Ausgaben einträgst, die Dir im Zusammenhang mit Deiner Ausbildung entstanden sind, z. B. für Lehrbücher.
Wer mit seiner Ausbildung Geld verdient (also eine Ausbildung innerhalb eines Dienstverhältnisses macht), schreibt den Betrag immer in den Bereich Werbungskosten
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Wer mit seiner Ausbildung kein Geld verdient (also eine Ausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses macht), schreibt den Betrag immer in den Bereich Sonderausgaben
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Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn es sich um die zweite Ausbildung handelt, gehören die Kosten immer in den Abschnitt Werbungskosten
. Alles klar...?