Freiwilligendienste (FSJ/BFD/FÖJ) in der Steuererklärung
Im Regelfall sind Leistende eines Freiwilligendienstes nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, man zahlt im FSJ / BFD nur unter bestimmten Umständen Steuern. Wann dies gilt, ob man einen Minijob haben darf und was mit dem Kindergeld Anspruch der Eltern passiert liest du hier!
Stand: - Wer sich für den Bundesfreiwilligendienst (BFD), ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) im In- oder Ausland entscheidet, sollte in Bezug auf zu zahlende Einkommensteuer, Anspruch auf Kindergeld und die Ausübung eines Nebenjobs während des Freiwilligendienstes einiges beachten.
Inhaltsverzeichnis
Muss man im Freiwilligendienst Steuern zahlen?

Die Einkünfte für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD), freiwilligen sozialen Jahr (FSJ), freiwilligen ökologischen Jahr (FÖJ) oder dem Jugendfreiwilligendienst sind als steuerfreier Arbeitslohn eingestuft. Bekommen die Freiwilligen neben einem Arbeitslohn oder Taschengeld oftmals auch sogenannte geldwerte Sachleistungen wie z.B. Unterkunft und Verpflegung sind diese Leistungen jedoch steuerpflichtig.
- Geldwerte Sachleistungen gelten jedoch als Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit und müssen somit - genauso wie der Arbeitslohn - versteuert werden.
- Wird nur ein Taschengeld während Ihres Freiwilligendienstes in der Höhe von aktuell bis zu 370 € monatlich gezahlt, müssen Sie keine Steuern zahlen. Taschengeld ist nämlich gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei.
Grundsätzlich müssen Sie Ihre Gesamteinkünfte durch den Dienst – unter Berücksichtigung von Werbungskosten und Sonderausgaben - erst dann versteuern, wenn diese den steuerfreien Grundfreibetrag übersteigen. Dieser lag für 2022 bei 10.347 € pro Jahr, in 2023 wurde er auf 10.908,– € angehoben und 2024 soll dieser auf 11.604,– € angehoben werden.
Tipp: Auch wenn Sie als Leistender eines Freiwilligendienstes in der Regel wenig bis gar keine Steuern zahlen müssen, kann sich die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung lohnen. Mithilfe unserer kostenlosen Testversion der SteuerSparErklärung, können Sie innerhalb kürzester Zeit eine mögliche Steuerrückerstattung überprüfen.
Leistungen im Freiwilligendienst von der Einsatzstelle
Neben der monatlichen Bezahlung in Höhe von aktuell bis zu 410 € (370 € Taschengeld + 40 € Verpflegungskostenzuschuss) haben Sie während des FSJ auch Anspruch auf Urlaub. Dauert der Freiwilligendienst 12 Monate, stehen Ihnen zum Beispiel mindestens 26 Tagen Urlaub zu. Beträgt die Dauer des Freiwilligendienstes weniger oder mehr als ein Jahr, ändert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Einige (aber nicht alle) Einsatzstellen bieten noch weitere Leistungen während eines FSJ, FÖJ oder des Bundesfreiwilligendienstes an. So gibt es Einsatzstellen, die beispielsweise eine Unterkunft oder Mittagessen kostenfrei zur Verfügung stellen oder die Möglichkeit anbieten, kostenfrei an Einführungsprogrammen oder Zusatzqualifikationen (z.B. Gebärdensprache) teilzunehmen.
Tipp: Zu Beginn Ihres Freiwilligendienstes haben Sie die Möglichkeit, einen FSJ-Ausweis oder BFD-Ausweis von der Einsatzstelle zu bekommen. Dieser funktioniert ähnlich wie ein Schüler- oder Studentenausweis und bietet eine Vielzahl an Vergünstigungen für Schwimmbäder, Freizeitparks, Kinos usw. sowie Rabatte für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Welche Steuerklasse hat man im FSJ?
Während Ihres FSJ oder Bundesfreiwilligendienstes gelten - in Bezug auf die Steuerklassen, die gleichen Regeln wie bei Arbeitnehmern auch. Bedeutet: Als ledige Person haben Sie Steuerklasse 1. Sind Sie verheiratet, können Sie und Ihr Partner zwischen den Steuerklassenkombinationen 3 und 5 oder 4 und 4 wählen. Alleinerziehende haben Steuerklasse 2. Sozialversicherungspflichtige Zweitjobs (kein Mini-Job) wiederum laufen über Steuerklasse 6.
Darf man zum FSJ noch einen Minijob haben?
Während des FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst dürfen Sie einen Nebenjob nur dann ausüben, wenn Ihr Arbeitgeber (Einsatzstelle bzw. der Träger) einer weiteren Tätigkeit zugestimmt hat. Die Zustimmung ist erforderlich, da es sich bei einem Freiwilligendienst um eine Vollzeitbeschäftigung handelt. Zudem darf die wöchentliche Arbeitszeit von insgesamt 48 Stunden nicht überschritten werden.
Kindergeld für Eltern mit Kind im Freiwilligendienst
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet regulär der Anspruch auf Kindergeld. Solange Ihr Kind allerdings als Schüler, Auszubildender oder als Student gemeldet ist und unter 25 Jahre alt ist, besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Das gilt auch dann, wenn sich Ihr Kind für ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst entscheidet.
Achtung: Um den Anspruch auf Kindergeld nach Vollendung des 18 Lebensjahres Ihres Kindes geltend zu machen und somit weiterhin Kindergeld zu erhalten, müssen Sie einen neuen Kindergeldantrag bei der Familienkasse stellen und bewilligen lassen. Als Nachweis für den Anspruch reicht der Ausbildungsvertrag oder beim Freiwilligendienst eine entsprechende Bescheinigung des Trägers bzw. der Einsatzstelle.
Kindergeld, wenn das Freiwillige Soziale Jahr im Ausland stattfindet
Auch wenn sich Ihr volljähriges Kind für ein soziales oder ökologisches Jahr im Ausland entscheidet, haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Träger des FSJ oder FÖJ seinen Hauptsitz in Deutschland hat und von der zuständigen Landesbehörde zugelassen ist. Hierzu gehören zum Beispiel folgende Einrichtungen:
- Kirchen,
- an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände und ihre Untergliederungen,
- Gebietskörperschaften sowie nach Bestimmungen der Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Ihr Kind muss sein soziales oder ökologisches Jahr im Ausland der Kindergeldkasse gegenüber durch eine vom Träger ausgestellte Bescheinigung nachweisen. Daraus muss hervorgehen:
- Zulassungsbescheid des Trägers (falls erforderlich),
- Zeitraum der Verpflichtung bzw. Teilnahme des Kindes,
- Erklärung des Trägers, dass die Bestimmungen des SozDiG/FÖJFG beachtet worden sind.
Kindergeld während der Übergangszeit vor dem Freiwilligendienst
Anspruch auf Kindergeld haben Sie auch während der Übergangszeit vor dem Freiwilligendienst, der Schule, Ausbildung oder des Studiums. Allerdings maximal für die Dauer von 4 Monaten.
Steht Eltern während des Freiwilligendienstes der Ausbildungsfreibetrag zu?
Ein Freiwilligendienst wie das FSJ, FÖJ oder der Bundesfreiwilligendienst zählen per Gesetz nicht als Ausbildung im klassischen Sinne. Aus diesem Grund haben Sie als Eltern während der Dauer des Freiwilligendienstes Ihres Kindes keinen Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag.
Häufige Fragen und Antworten zur Steuererklärung im FSJ
Kann ich für mein Kind im Freiwilligendienst Kindergeld bekommen?
Ja. Solange Ihr Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie auch während eines FSJ, FÖJ oder des Bundesfreiwilligendienstes Anspruch auf Kindergeld. Allerdings müssen Sie hierfür einen neuen Kindergeldantrag bei der Familienkasse einreichen und die Teilnahme am Freiwilligendienst durch den Träger bzw. die Einsatzstelle nachweisen.
Sind Einnahmen aus dem freiwilligen sozialen Jahr oder Bundesfreiwilligendienst steuerpflichtig?
Ja und nein. Wenn Sie im Rahmen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres sowie bei anderen Freiwilligendienste nur ein Taschengeld ausgezahlt bekommen, dann ist dieses steuerfrei. Sobald Ihre Einnahmen jedoch den steuerfreien Grundfreibetrag übersteigen, fällt Einkommensteuer an.
Ist ein FSJ sozialversicherungspflichtig?
Ja. Während eines FSJ, FÖJ oder einem anderem Freiwilligendienst, sind Sie sozialversichert. Gezahlt werden die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung vom Träger bzw. der Einsatzstelle.
Kann man während dem FSJ noch zusätzlich arbeiten?
Solange Sie eine wöchentliche Arbeitszeit von insgesamt 48 Stunden nicht überschreiten und die Einsatzstelle einen Nebenjob genehmigt hat, können Sie auch während eines FSJ, FÖJ oder einem anderen Freiwilligendienst einer weiteren Tätigkeit nachgehen.
Beliebteste Steuer-Rechner
Beliebteste Software & Ratgeber
- SteuerSparErklärung 2023
- SteuerSparErklärung für den MAC
- Steuersoftware für Selbständige
- Arbeitsmittel für Werbungskostenabzug nutzen
- Kosten für Fort- & Weiterbildung absetzen
- Ausziehen und auf eigenen Beinen stehen
- Kindergeld und Versicherung nach der Schule
- Steuervorteile bei doppelter Haushaltsführung
- Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
- Alle Produkte ansehen
Top News zur ersten Steuererklärung
- Ausbildungs- & Fortbildungskosten in der Steuererklärung
- Steuerklasse als Student oder Azubi
- Steuertipps für Eltern eines Azubis
- Steuern bei Studenten mit 520-Euro-Job
- Selbstständigkeit im Studium - Als Student nebenbei selbstständig arbeiten
- Verlustvortrag in der Steuererklärung von Studenten
- Kindergeld im Studium
- Abgabefristen für 2022, 2023 und 2024
- Alle News zur ersten Steuererklärung