Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
Jeder Steuerzahler, der Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und eine Lohnsteuerkarte hat, muss die Anlage N ausfüllen.
Jeder Steuerzahler, der Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und eine Lohnsteuerkarte hat, muss die Anlage N ausfüllen.