Anlage N - Formular für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Jeder Steuerzahler, der Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und eine Lohnsteuerkarte hat, muss die Anlage N ausfüllen. Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 gibt es eine eigene »Anlage N – Doppelte Haushaltsführung«.

In die Anlage N gehören im Wesentlichen der Arbeitslohn und die Werbungskosten (zum Beispiel die Pendlerpauschale / Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit, Kosten für ein Arbeitszimmer oder Angaben zu einer doppelten Haushaltsführung).

Hinweis: Da die meisten Steuererklärungen inzwischen elektronisch / per ELSTER abgegeben werden, stellen wir nur noch ausgewählte Formulare in ausfüllbarer Form zur Verfügung.

Viele ausfüllbare Steuerformulare können Sie auch kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.

Anlage N – Doppelte Haushaltsführung

Angaben zur doppelten Haushaltsführung werden seit dem Veranlagungszeitraum 2023 in einem eigenen Formular erfasst.

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