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Arbeitsmittel: So maximieren Sie den Werbungskostenabzug
Computer, Fachliteratur, Büromöbel, Aktentasche, Telefon oder Handy, Büromaterial oder Berufskleidung, fast jeder nutzt das eine oder andere davon beruflich. Im Fachjargon werden sie deshalb "Arbeitsmittel" genannt. Die Kosten hierfür sind komplett absetzbar, wenn diese Gegenstände zu mindestens 90 % beruflich genutzt werden. Das heißt im Umkehrschluss: Ab einer 10 %igen privaten Mitbenutzung fallen die Anschaffungskosten in Höhe des privaten Nutzungsanteils steuerlich unter den Tisch. Allerdings gelten für einige teils beruflich, teils privat genutzte Gegenstände wie z. B. Computer, Telefon und Internet Sondervorschriften für die Aufteilung der Kosten.
Ob Sie den Kaufpreis für ein Arbeitsmittel sofort in voller Höhe absetzen dürfen oder über die Jahre der Nutzung abschreiben müssen, hängt von seiner Höhe ab: Anschaffungskosten bis 800,– € (zzgl. MwSt. bis 2017 410,– €) sind im Kaufjahr voll absetzbar, bei teureren Gegenständen muss dagegen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, die mehrere Jahre beträgt.
Daher wird oft versucht, teure Arbeitsmittel künstlich in mehrere kleinere Komponenten aufzuspalten, um der steuerlich eher ungünstigen Abschreibung zu entgehen und jedes Teil einzeln sofort abzusetzen. Das betrifft vor allem teure Computeranlagen, bestehend aus Tower, Monitor, Drucker und Software, oder Schreibtischkombinationen, die sich aus dem Tisch, einem Rollcontainer sowie seitlichem Computertisch zusammensetzen. Was Rechtsprechung und Finanzverwaltung hierzu entschieden haben, lesen Sie in unserem Beitrag.
Diesen Ratgeber erhalten Sie in gedruckter Form und als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Wann Arbeitsmittel als Werbungskosten abziehbar sind
1.1Was sind Arbeitsmittel?
1.2Voraussetzung für den Werbungskostenabzug: Überwiegende berufliche Nutzung
1.2.1Was bedeutet »überwiegend beruflich«?
1.2.2So weisen Sie die berufliche Nutzung nach
1.3Welche Kosten abziehbar sind
1.3.1Anschaffungskosten
1.3.2Reparatur und Wartung
1.3.3Schuldzinsen
1.3.4Leasingraten
1.3.5Transportkosten bei privatem Umzug?
1.4Kauf neuer Arbeitsmittel
1.4.1Wenn das Arbeitsmittel nicht mehr als 952,– € kostet
1.4.2Wenn das Arbeitsmittel mehr als 952,– € kostet
1.5Kauf gebrauchter Arbeitsmittel
1.6Wenn der Gegenstand vorher privat genutzt wurde
1.7Geschenkte oder geerbte Gegenstände als Arbeitsmittel
1.8Verkauf des Arbeitsmittels
1.9Wenn das Arbeitsmittel nicht mehr beruflich genutzt wird
1.10Diebstahl oder Zerstörung des Arbeitsmittels
1.11Pauschbetrag für Arbeitsmittel?
1.12Arbeitsmittel am häuslichen Arbeitsplatz
1.13Werbungskostenersatz durch den Arbeitgeber
2.Berufskleidung
2.1Was ist Berufskleidung?
2.1.1Berufstypische Kleidung
2.1.2Berufstypische Alltagskleidung
2.1.3Beruflich getragene Alltagskleidung
2.2Welche Aufwendungen sind abziehbar?
2.2.1Anschaffungskosten
2.2.2Reinigungskosten
2.2.3Instandhaltungskosten
3.Fachliteratur: Bücher, Zeitschriften und Zeitungen
3.1Wann Fachliteratur absetzbar ist
3.2Was ist Fachliteratur?
3.2.1Bücher
3.2.2Zeitschriften
3.2.3Zeitungen
3.2.4Online-Datenbanken
3.2.5Fachliteratur bei Lehrern
3.3Ihre Fachliteratur in der Steuererklärung
3.3.1Diese Kosten sind abziehbar
3.3.2So weisen Sie die Kosten nach
4.Computer und andere digitale Geräte
4.1Anschaffungskosten können sofort und in voller Höhe abgesetzt werden
4.1.1Nutzungsdauer von drei Jahren auf ein Jahr gesenkt – wenn man will
4.1.2So funktioniert die Abschreibung bei einjähriger Nutzungsdauer
4.1.3Ab wann gilt die einjährige Nutzungsdauer?
4.1.4Für welche Hardware gilt die einjährige Nutzungsdauer?
4.1.5Für welche Software gilt die einjährige Nutzungsdauer?
4.2Welche Aufwendungen Sie abziehen können
4.3Wenn Sie das Gerät (fast) ausschließlich beruflich nutzen
4.4Privates Gerät: So setzen Sie einen Teil der Kosten ab
4.4.1Ohne Nachweis 50 % der Kosten absetzen
4.4.2Wenn Sie mehr als 50 % geltend machen wollen: Nachweis erforderlich
4.4.3Wie Sie den Anteil der beruflichen Nutzung nachweisen
4.4.4Wenn Ehegatten den Computer gemeinsam nutzen
Kundenbewertungen
Das sagen unsere Kunden zu diesem Produkt
Bewertung
Kommentar
Grit am
Egal, worum es geht - die Produkte von Euch (Wolters Kluwer Dt GmbH/Steuertipps) sind wenigstens einigermaßen verständlich und die Beispiele gut gewählt. Trotzdem ist die Steuererklärung immer noch ein "Schrecken". Ob wir es noch erleben, dass die Steuererklärung den mal verliert?!
Anonymer Benutzer am
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr zufrieden. Das Produkt ist eine gute Ergänzung zu den in Steuertipps für
Angestellte enthaltenen grundsätzlichen Ausführungen.Vielleicht wäre es möglich,
zu Berufskraftfahrrern noch etwas detaillierter einzugehen. Ansonsten waren der
Inhalt ausreichend und hilfreich. Ich bin prinzipiell sehr zufrieden.
Mit freundlichen Grüßen
F. K.
Andreas T. am
Hat mir sehr geholfen!Danke!
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